Kaum ein Verkehrsdelikt wird in Deutschland so häufig begangen wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ob aus Leichtsinn, Unkenntnis oder Vorsatz: Wer sich ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer setzt, riskiert erhebliche Strafen. Nicht nur dem Fahrer drohen Konsequenzen – auch der Fahrzeughalter macht sich strafbar, wenn er das Fahren ohne Fahrerlaubnis duldet. Besonders problematisch wird es für Personen mit ausländischer Fahrerlaubnis oder für Fahrer, die unter einem Fahrverbot stehen. Dieser Beitrag erklärt umfassend, wann man sich nach § 21 StVG strafbar macht, welche Strafen drohen und wie man sich erfolgreich verteidigen kann.
Was regelt § 21 StVG?
Der § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellt das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis unter Strafe. Auch das Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den Halter ist strafbar.
Tatbestände im Überblick
1. Eigenes Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine Fahrerlaubnis hat oder ihm das Führen untersagt ist (z. B. durch Fahrverbot oder gerichtliche Sperre).
2. Anordnen oder Zulassen: Wer als Halter des Fahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand fährt, der keine Fahrerlaubnis hat oder dem das Führen untersagt ist.
Was gilt als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“?
Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn:
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nie eine Fahrerlaubnis erworben wurde
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die Fahrerlaubnis entzogen wurde
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ein Fahrverbot verhängt wurde
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eine Sperrfrist besteht
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eine ausländische Fahrerlaubnis nicht anerkannt wird
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der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde (§ 94 StPO)
Wichtig: Auch wer mit einer ausländischen Fahrerlaubnis fährt, die in Deutschland keine Gültigkeit (mehr) hat, begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein
Fahrerlaubnis = das Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen
Führerschein = das Dokument, das die Fahrerlaubnis nachweist
Fehlt nur der Führerschein, liegt keine Straftat vor, sondern eine Ordnungswidrigkeit (§ 75 FeV).
Strafrahmen des § 21 StVG
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG)
Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 2 StVG)
Weitere Strafschärfungen
In besonders schweren Fällen oder bei wiederholten Taten droht die Einziehung des Fahrzeugs (§ 21 Abs. 3 StVG).
Einziehung des Fahrzeugs: Wann wird das Auto weggenommen?
Das Gericht kann das benutzte Fahrzeug einziehen, wenn:
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der Täter bereits vorbestraft ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
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das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot geführt wurde
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der Halter das Fahren ohne Fahrerlaubnis angeordnet oder zugelassen hat
Die Einziehung ist ein harter Eingriff und oft existenzbedrohend für Berufstätige.
Häufige Konstellationen aus der Praxis
Ausländische Fahrerlaubnis
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Nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland erlischt meist die Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis (Ausnahme: EU/EWR).
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Keine Umschreibung = Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Fahren trotz Fahrverbot
Halter lässt Kind oder Freund fahren
Beschlagnahmter Führerschein
Abgrenzung: Fahren ohne Führerschein
Fahren ohne das Mitführen des Führerscheins ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld).
Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft:
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Lag tatsächlich keine Fahrerlaubnis vor?
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Bestand ein Irrtum über die Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis?
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Lag ein unverschuldeter Verbotsirrtum vor?
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War die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig?
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War der Beschuldigte überhaupt Fahrer oder Halter?
Oft können Verfahren eingestellt oder Strafen gemildert werden.
Auswirkungen auf ausländische Fahrer und Migranten
Ein Verstoß gegen § 21 StVG kann Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht haben:
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mögliche Ausweisung bei wiederholten Verstößen
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negative Prognose bei Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
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Erschwernisse bei Einbürgerung
Besonderheiten bei EU- und EWR-Führerscheinen
Fahrerlaubnisse aus EU-/EWR-Staaten werden grundsätzlich anerkannt. Probleme entstehen, wenn:
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die Fahrerlaubnis im Heimatstaat entzogen wurde
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die Fahrerlaubnis abgelaufen ist
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in Deutschland eine Sperrfrist bestand und dennoch gefahren wird
Tipps bei Ermittlungen
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Keine Aussagen bei der Polizei ohne Anwalt
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Keine weiteren Fahrten unternehmen
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Führerschein und Fahrerlaubnis-Dokumente sammeln
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Verteidigung frühzeitig organisieren
Fazit
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt. Neben empfindlichen Strafen drohen Punkte, der Verlust des Fahrzeugs und bei Migranten sogar aufenthaltsrechtliche Folgen. Eine gute Verteidigung kann entscheidend sein, um Verfahren einzustellen oder Strafen zu mildern.