Vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona (Az. 318a C 361/24) konnten wir einen weiteren juristischen Erfolg im Zusammenhang mit missbräuchlicher Nutzung einer Kreditkarte erzielen. Im Laufe der mündlichen Verhandlung erkannte die Barclays Bank den Anspruch unserer Mandantschaft in vollem Umfang an.
Im vorliegenden Fall wurden unserer Mandantin ohne ihre Zustimmung rund 3.000 € vom Kreditkartenkonto abgebucht. Die Herkunft der Transaktion war ihr vollkommen rätselhaft. Ein Fehlverhalten – etwa durch Weitergabe sensibler Informationen oder infolge eines Phishing-Vorfalls – konnte klar ausgeschlossen werden. Da die Bank – deren deutsches Privatkundengeschäft seit Februar zur BAWAG Group gehört – auf außergerichtliche Schreiben keine Reaktion zeigte, blieb nur der Klageweg.
Im Verfahren war es Aufgabe der Bank, zu beweisen, dass ihre Sicherheitsvorkehrungen fehlerfrei funktionierten und dass unsere Mandantin grob fahrlässig gehandelt hatte.
Im Zuge des Prozesses stellte sich heraus, dass ein unbekannter Dritter in der Lage war, ein eigenes Smartphone mit dem Kundenkonto zu verbinden. Dadurch wurde der Zugriff auf das Konto und letztlich auch die unbefugte Transaktion ermöglicht. Unsere Mandantin hatte jedoch zu keinem Zeitpunkt eine entsprechende SMS-TAN erhalten.
Zudem blieb die Barclays Bank den Nachweis schuldig, dass ihr Sicherheitssystem bei der betreffenden Abbuchung tatsächlich unüberwindbar gewesen sei – ein entsprechender Beweis wurde von der Gegenseite nicht einmal angeboten. Nachdem das Gericht auf Schwächen im Vortrag der Bank hingewiesen hatte, akzeptierte diese schließlich die gesamte Forderung, einschließlich der außergerichtlichen Anwaltskosten.
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