Jenny Stojkovic
Pav Stojkovic war über zehn Jahre Chief People Officer und musste unzählige Kündigungen begleiten – er weiß, wie emotional und riskant dieser Moment ist.
Wer wütend reagiert oder öffentlich über das Unternehmen schimpft, kann Abfindung, Aktien oder Versicherung verlieren.
Sein Rat: Ruhe bewahren, Unterlagen prüfen, verhandeln – und das Ego beiseitelegen, um schnell wieder neu zu starten.
Dieser Erfahrungsbericht basiert auf einem Gespräch mit Pav Stojkovic, dem ehemaligen Chief People Officer des Sportportals The Athletic, des Biotech-Startups Omeat und weiterer Unternehmen. Derzeit nimmt er eine berufliche Auszeit, um sich um seinen neugeborenen Sohn zu kümmern. Die Geschichte wurde aus Gründen der Länge und Klarheit redigiert.
Ich war über ein Jahrzehnt als Chief People Officer tätig und musste in dieser Zeit Hunderte von Menschen entlassen. Ich habe erlebt, wie Entlassungen gut, schlecht und alles dazwischen verlaufen können.
Bei einer Kündigung spielt immer eine emotionale Komponente mit. Selbst wenn das Unternehmen eine großzügige Abfindung anbietet oder die Krankenversicherung weiterzahlt, denken viele zuerst: „Ich habe so viel in diesen Job gesteckt – und so behandelt man mich?“
Dieses Gefühl ist völlig verständlich. Aber man darf sich nicht von Emotionen zu unüberlegten Handlungen treiben lassen. Ich wurde schon direkt angeschrien – aber damit schadet man sich nur selbst. In solchen Momenten bin ich weniger bereit, flexibel zu reagieren oder Zugeständnisse zu machen. Mein Job ist dann, die Unterschrift unter das Dokument zu bekommen und die Trennung so schnell wie möglich abzuschließen. Wer emotional eskaliert, wird schnell vom „guten Mitarbeiter“ zum „Risiko fürs Unternehmen“.
Rede nicht schlecht über dein altes Unternehmen
Ein typischer Fehler ist es, das Unternehmen öffentlich schlechtzumachen. Viele Abfindungsverträge enthalten eine sogenannte „Non-Disparagement“-Klausel. Wer dagegen verstößt – etwa durch negative Kommentare auf Social Media –, riskiert den Verlust seiner Abfindung, von Aktienoptionen oder der Krankenversicherung für sich und die Familie.
Gleiches gilt, wenn man vertrauliche Informationen mitnimmt, zum Beispiel indem man E-Mails vom Arbeits- an das Privatkonto weiterleitet.
Wenn ich als Personalchef sehe, dass jemand öffentlich über das Unternehmen lästert, muss ich das meinem CEO melden und prüfen, welches Risiko besteht. Viele Arbeitgeber wissen, dass Entlassene Dampf ablassen müssen – aber es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung.
Du kannst (und solltest) verhandeln
Unterschreibe niemals sofort. Viele tun das aus Schock oder Unsicherheit. Sag stattdessen: „Danke, ich nehme die Unterlagen mit und melde mich, nachdem ich sie geprüft habe.“
Du hast immer Verhandlungsspielraum. Kein Personalchef wird sagen: „Weil Sie verhandeln, bekommen Sie gar nichts.“ Ich will, dass du unterschreibst – damit das Unternehmen kein rechtliches Risiko mehr hat. Genau das gibt dir Hebel.
Zwar sind Abfindungssummen oft standardisiert – abhängig von Dauer und Position – aber Nachverhandlungen schaden nie.
Leg dein Ego ab – und mach weiter
Viele beantragen keine Arbeitslosenhilfe, weil sie denken: „Das bin ich nicht, das ist nur für andere.“ Falsch. Leg dein Ego ab und nutze die Unterstützung, die dir zusteht.
Ein Arbeitgeber wehrt sich nur gegen deinen Anspruch, wenn du wegen schwerwiegendem Fehlverhalten (z. B. Diebstahl, sexuelle Belästigung) entlassen wurdest. Schlechte Leistung zählt nicht dazu. Ich habe unzählige Arbeitslosenmeldungen gesehen – und keine einzige angefochten.
Wenn du deinen Job verlierst, fühlst du dich schnell, als hättest du versagt. Aber das passiert jedem irgendwann. Wir alle erleben Rückschläge. Du bist nicht allein – sprich mit deinem Netzwerk, bitte um Hilfe, suche aktiv nach neuen Chancen.
Mach Urlaub, gönn dir eine Pause vom Arbeitsstress – aber nicht zu lange. Richte deinen Blick nach vorn. Und wenn du wieder loslegst: Halte den Kopf hoch.
Lest den Originalartikel auf Business Insider US.
