Über die Onlinehandelsplattform ewripro.com soll für Anleger ein Handel in Differenzkontrakten (CFD`s) auf unterschiedliche Basiswerte, wie Rohstoffe, Indizes, Kryptowährungen, und Forex-Geschäfte möglich sein.
Über die Webseite wird mit Ausführungen, wie dass man stolz darauf sei, den Kunden ein Höchstmaß an Kundenservice zu bieten und das Team einem bei Fragen und Wünschen jederzeit zur Verfügung stehen und individuell und aufmerksam auf jeden Kunden eingehen würde, versucht, das Vertrauen von Verbrauchern zu gewinnen.
Auch wird geschildert, dass man das Vertrauen der Kunden schätzen und daher bei der Geschäftstätigkeit hohe Maßstäbe an Zuverlässigkeit und Transparenz anlegen würde und man sicher sein könne, dass die Zusammenarbeit mit Ewripro ein ehrliches und transparentes Verhältnis sowie die zuverlässige Erfüllung aller Verpflichtungen bedeutet.
Doch der seriöse Schein trügt.
Tatsächlich zu Ewripro Warnung der Cysec
Auf der Homepage wird zwar dargestellt, dass Ewripro von der Cysec zugelassen und reguliert sei.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns, die Cysec, hat aber einen Hinweis veröffentlicht, dass die Webseite der Ewripro nicht zu einer Gesellschaft gehört, die eine Erlaubnis der Cysec zur Erbringung von Dienstleistungen für die Durchführung von Investmentservices oder Investmentaktivitäten in Zypern hat.
Betrug bei Ewripro denkbar
Wenn wahrheitswidrig eine Zulassung bzw. Regulierung durch die Cysec vorgegeben wird, spricht dies dafür, dass Anleger durch Betrug geschädigt werden könnten.
Soweit von Ewripro Differenzkontrakte und Forex-Geschäfte in Deutschland angeboten werden, existiert auch keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin). Auch dies kann ein Anzeichen für ein betrügerisches Handeln sein.
Auch gibt es auf der Internetseite kein Impressum und als Betreibergesellschaft wird nur eine Ewripro ohne Rechtsform genannt.
Möglichkeiten für Anleger von Ewripro
Das Angebot von CFD´s und Forex-Geschäften ist in Deutschland ein Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), so dass die Betreiber eine Genehmigung der BaFin benötigen, die es nicht gibt.
Wichtig ist für Anleger, dass Ihnen bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen kann.
Täuschungen, wie über eine Lizenz bzw. Aufsicht der Cysec, können weitergehende Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen.
Sofern Sie bei Ewripro Analgen getätigt haben und Schwierigkeiten auftreten, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Investoren unterstützt und zu rechtlichen Möglichkeiten berät und auch bei der Beweissicherung hilft.
Die Kanzlei unterstützt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFD´s, Kryptowährungen oder Forex.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 21.01.2025