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    Home » Erste Rückflüsse an FTX-Gläubiger – in FTT-Token
    Rechtsformen

    Erste Rückflüsse an FTX-Gläubiger – in FTT-Token

    adminBy adminJuni 3, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Gute Nachricht für Gläubiger der insolventen Kryptobörse FTX: Die Plattform Kraken hat mit der Rückzahlung begonnen – ausgekehrt werden unter anderem FTT-Token. Was das für geschädigte Anleger bedeutet, und warum jetzt anwaltliche Prüfung geboten ist.

    Nach dem spektakulären Zusammenbruch der Kryptobörse FTX im November 2022 stehen viele Gläubiger bis heute vor der Frage: Was wird aus meinen Ansprüchen? Nun zeigt sich erstmals Bewegung: Wie aus verschiedenen Nutzerberichten hervorgeht, hat die US-Kryptobörse Kraken mit der Rückzahlung von FTX-Beständen begonnen. Gläubiger erhalten dabei digitale Assets, konkret FTT-Token, auf ihre Wallets überwiesen.

    Was ist passiert?

    Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der FTX Group werden derzeit erste Rückzahlungen an registrierte Gläubiger geleistet. Kraken fungiert hierbei – offenbar im Zusammenspiel mit dem Insolvenzverwalter – als distributive Plattform zur technischen Abwicklung der Token-Auskehr.

    Die Rückzahlungen erfolgen nicht in USD, sondern – je nach Gläubigerstatus – in der ursprünglich betroffenen Kryptowährung. In aktuellen Fällen: FTT.

    Warum das rechtlich relevant ist

    Die Auszahlung in Token statt Fiat-Geld wirft zivilrechtlich und steuerlich erhebliche Folgefragen auf:

    • Ist die Rückzahlung als Erfüllung im Sinne des § 362 BGB zu werten – trotz Kursschwankung?
    • Welche Rechte verbleiben, wenn der Wert der ausgekehrten Token unter dem ursprünglichen Anspruch liegt?
    • Wie ist die Rückzahlung steuerlich zu behandeln – insbesondere bei späterem Verkauf oder Totalverlust?
    • Sind Recovery-Scams zu befürchten, die mit gefälschten FTX-Rückerstattungsversprechen auftreten?

    Was Betroffene jetzt tun sollten

    Gläubiger, die noch keine Auszahlung erhalten haben, sollten unverzüglich prüfen (lassen):

    1. Sind eigene Ansprüche korrekt beim Insolvenzverwalter angemeldet worden?
    2. Besteht ein Anspruch auf Teilnahme an der aktuellen oder kommenden Auszahlungsrunde?
    3. Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, wenn keine Zahlung erfolgt oder der Rückfluss unvollständig bleibt?
    4. Gibt es zivilrechtliche Ansprüche gegen Dritte – etwa Empfängerbanken oder Vermittler?

    Wer nicht aktiv wird, riskiert eine Verfristung oder den Verlust bestehender Ansprüche. Denn auch im Insolvenzverfahren gelten strenge Ausschlussfristen.

    Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zertifizierte Krypto-Expertin begleite ich geschädigte Anleger bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Kontext der FTX-Insolvenz – inklusive:

    • Prüfung bestehender Forderungen
    • Vertretung im Insolvenzverfahren
    • Blockchain-Tracing
    • Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen Plattformen oder Banken
    • Abwehr von Recovery-Betrugsversuchen

    Nutzen Sie jetzt die Chance auf eine fundierte rechtliche Einordnung Ihrer Situation – bevor weitere Fristen verstreichen.

    Anlagebetrug erlitten? Krypto-Geld verloren?

    Nutzen Sie meinen kostenfreien, anonymen Selbsttest. Er hilft Ihnen, typische Merkmale wie Fake-Coins, falsche Wallets und 

    Auszahlungsversprechen zu erkennen:

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    Er ersetzt keine juristische Prüfung – kann aber der erste Schritt zur Rückholung sein.

    Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen!

    Wir sind auf die Rückforderung von Geldern aus Online-Anlagebetrug und Krypto-Scams spezialisiert. Wir kennen die Tricks der Betrüger und wissen, wie man rechtlich dagegen vorgeht – inklusive Blockchain-Analyse.

    Unser Ziel: Maximale Rückholung Ihres verlorenen Geldes.

    Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.

    Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

    Mehr zum Thema Kypto-Betrug: 

    FAQ 



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