Plötzlich Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft? Der Vorwurf: Teilnahme an illegalem Glücksspiel. Vielen ist nicht einmal bewusst, dass sie etwas Strafbares getan haben. Doch die Folgen können ernst sein – von Geldstrafe bis Strafregistereintrag.
Wann ist Online-Glücksspiel illegal?
Ob ein Glücksspielangebot legal oder illegal ist, hängt in Deutschland maßgeblich davon ab, ob der Anbieter eine gültige behördliche Erlaubnis besitzt. Diese Erlaubnis wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) vergeben und in der offiziellen Whitelist veröffentlicht. Nur wer dort gelistet ist, darf legale Glücksspiele in Deutschland anbieten – online wie offline.
Die Realität: Viele bekannte Anbieter wie Lottohelden.de, Lottoland oder Betworld werben mit angeblichen EU-Lizenzen aus Malta, Gibraltar oder Curaçao. Doch diese reichen in Deutschland nicht aus. Die deutsche Rechtsprechung ist in dieser Frage eindeutig: Eine ausländische Lizenz ersetzt nicht die deutsche Erlaubnis.
§ 285 StGB – Strafbarkeit der Teilnahme
Laut § 285 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer wissentlich an einem öffentlichen unerlaubten Glücksspiel teilnimmt. Die Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. Die Teilnahme kann auch dann strafbar sein, wenn sie nur online und privat erfolgt – etwa vom heimischen Sofa aus mit dem Smartphone.
Doch Vorsicht: Für eine Strafbarkeit braucht es Vorsatz. Wer gar nicht wusste, dass das Glücksspielangebot illegal ist, könnte strafrechtlich entschuldigt sein. Genau hier setzt die anwaltliche Verteidigung an.
Ermittlungsverfahren: Wie läuft das ab?
Wer ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, erhält meist zunächst ein Schreiben – z. B. eine:
Damit beginnt das Ermittlungsverfahren. Die Polizei ermittelt, ob ein Anfangsverdacht besteht. In der Praxis stützen sich viele Verfahren auf Zahlungsverläufe (z. B. über Klarna, Giropay oder Kreditkarten), IP-Adressen oder Hinweise durch Finanztransaktionsüberwachung.
Warum sollten Sie jetzt unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Viele Betroffene machen den Fehler, unvorbereitet zur Polizei zu gehen oder Aussagen zu machen, die später gegen sie verwendet werden können. Dabei gilt: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen!
Ein spezialisierter Anwalt kann:
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Akteneinsicht beantragen und prüfen, was die Ermittlungsbehörden bereits wissen
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den Sachverhalt rechtlich einordnen (z. B. Strafbarkeit, Vorsatz, Verjährung)
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eine Einlassung oder Stellungnahme vorbereiten
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auf eine Verfahrenseinstellung hinwirken – ohne Gerichtsverhandlung
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gegebenenfalls einen Strafbefehls-Einspruch einlegen oder Verteidigung im Prozess übernehmen
Welche Verteidigungsansätze gibt es?
In vielen Fällen gelingt es, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Mögliche Argumente:
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Kein Vorsatz: Sie wussten nicht, dass der Anbieter illegal war – z. B. wegen professionellem Webauftritt oder irreführender Werbung.
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Unklare Rechtslage: Bis vor Kurzem herrschte Unsicherheit, ob EU-Lizenzen in Deutschland gelten – ein Streitpunkt unter Juristen.
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Geringfügigkeit: Bei kleinen Einsätzen oder Einmalfällen kann eine Einstellung gegen geringe Auflage (§ 153a StPO) erreicht werden.
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Verjährung: Die Verfolgung kann ausgeschlossen sein, wenn die Taten bereits länger als 3 Jahre zurückliegen.
Folgen einer Verurteilung – und wie man sie vermeidet
Wer rechtskräftig verurteilt wird, hat nicht nur mit einer Geldstrafe zu rechnen. Es drohen:
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Eintrag ins Führungszeugnis
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Probleme bei Verbeamtung oder Berufszulassung
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Einziehung der Gewinne (§ 73 StGB) – also Rückforderung durch den Staat
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mögliche steuerliche Folgen (z. B. wegen nicht erklärter Gewinne)
Ein erfahrener Anwalt kann helfen, diese Konsequenzen zu vermeiden oder zu minimieren – am besten frühzeitig im Ermittlungsverfahren.
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
Wenn Sie eine Vorladung oder Anhörung erhalten haben:
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Keine Aussage machen – Sie haben das Recht zu schweigen.
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Nicht zur Polizei gehen ohne anwaltliche Beratung.
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Kontaktieren Sie einen spezialisierten Strafverteidiger.
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Sichern Sie Beweise, z. B. Kontoauszüge oder Screenshots der Anbieter-Website.
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Lassen Sie Akteneinsicht beantragen, um den Vorwurf genau zu prüfen.
Wir vertreten seit Jahren Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen illegalem Glücksspiel – diskret, professionell und mit klarem Ziel: Vermeidung einer Verurteilung.
Fazit: Frühzeitig reagieren – Chancen nutzen
Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB sind ernst zu nehmen. Doch in vielen Fällen gibt es gute Verteidigungsansätze – insbesondere wenn Sie rechtzeitig handeln. Mit anwaltlicher Hilfe kann das Verfahren oft eingestellt oder ohne Eintrag ins Führungszeugnis beendet werden.
Wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist – und was nicht.
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