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    Home » Ermittlungsverfahren in München wegen Körperverletzung (§ 223 StGB): Wie verhalte ich mich?
    Rechtsformen

    Ermittlungsverfahren in München wegen Körperverletzung (§ 223 StGB): Wie verhalte ich mich?

    adminBy adminJuni 14, 2025Keine Kommentare6 Mins Read
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    Einleitung

    Wenn Sie in München oder dem weiteren Umkreis von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen eine Körperverletzung nach § 223 StGB vorgeworfen wird, sind viele Fragen offen: Muss ich zur Vorladung gehen? Was kann passieren, wenn ich nichts sage? Welche Beweise können gegen mich vorliegen? Körperverletzung ist ein Delikt, das in vielen Konstellationen auftreten kann – es reicht von einer simplen Rangelei in der Diskothek bis hin zu Auseinandersetzungen im privaten Umfeld. Aufgrund der Komplexität und der möglichen schweren Konsequenzen sollten Sie frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen. Gerade in München haben Sie den Vorteil, sich in unserer Kanzlei persönlich beraten zu lassen – alternativ ist auch eine Telefonberatung möglich. Schauen Sie gerne auf unsere Website und buchen dort direkt einen Termin: https://termin.rechtsanwalt-erhard.de

    Was bedeutet § 223 StGB?

    Der Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) setzt voraus, dass jemand eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Das Gesetz sieht hierfür grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Im Detail sollte man aber genau prüfen, ob eine Körperverletzung tatsächlich vorliegt und welche Tathandlung Ihnen konkret vorgeworfen wird. Die Abgrenzung zu einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) oder fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) kann äußerst relevant sein und großen Einfluss auf das Strafmaß haben. Außerdem kann in bestimmten Gruppenkonstellationen sogar ein Tatvorwurf der „Beteiligung an einer Schlägerei“ (§ 231 StGB) hinzukommen, wenn mehrere Personen an einer Auseinandersetzung beteiligt waren. Mit anwaltlicher Hilfe können solche Fragen zielführend geklärt werden.

    Die erste Reaktion: Schweigen oder Aussage?

    Wenn Sie eine Vorladung oder Anhörung im Ermittlungsverfahren erhalten, haben Sie das Recht zu schweigen. Nach der Strafprozessordnung (StPO) müssen Sie sich nicht selbst belasten. Unterschätzen Sie diesen Schritt nicht: Schon das kleinste Wort kann später in einem Prozess gegen Sie verwendet werden. Es empfiehlt sich daher dringend, zunächst einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Ermittlungsakte und prüfen, ob eine Einlassung zum Tatvorwurf sinnvoll ist oder ob Sie besser keinerlei Angaben machen sollten. Eine vorschnelle Aussage, insbesondere in einer Stresssituation bei der Polizei, kann Sie in eine ungünstige Position bringen, die sich nur schwer revidieren lässt.

    Strategische Verteidigung im Ermittlungsverfahren

    In vielen Fällen entscheidet sich bereits im Ermittlungsverfahren, ob es zu einer Anklage kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Gerade wenn die Beweislage nicht eindeutig ist, besteht eine Chance, eine Einstellung nach §§ 153 ff. StPO zu erreichen. Ein erfahrener Strafverteidiger wird die Ermittlungsakte ganz genau studieren, um zu bewerten, ob es Unstimmigkeiten in den Aussagen von Zeugen gibt oder ob bestimmte Beweise (beispielsweise Gutachten zum Verletzungsgrad) nicht hinreichend belegt sind. Die Taktik, die wir in unserer Kanzlei in München anwenden, ist immer maßgeschneidert auf Ihren Fall. Es ist wichtig, die richtigen Zeitpunkte für eigene Stellungnahmen zu wählen und mögliche Verteidigungslinien mit Blick auf spätere Gerichtsverhandlungen zu planen.

    Mögliche Strafen und deren Auswirkungen

    • Geldstrafe: Bei leichteren Fällen oder geringen Schäden für das Opfer kann es bei einer Geldstrafe bleiben. Die Höhe richtet sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, sowie dem Umfang des Tatvorwurfs.
    • Bewährungsstrafe: Bei schwereren Taten droht eine Freiheitsstrafe, die oft zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sofern noch keine einschlägigen Vorstrafen bestehen.
    • Freiheitsstrafe ohne Bewährung: Bei besonders gravierenden Formen oder bei einschlägiger Vorbelastung kann auch eine Haftstrafe ohne Bewährung im Raum stehen. Dies stellt für Betroffene eine erhebliche Einschränkung dar und kann das gesamte Leben umkrempeln.

    Auch außerstrafrechtliche Folgen können herunterbrechen: Berufsrechtliche Konsequenzen, die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis oder ein negativer Eintrag im Führungszeugnis. Ein solcher Eintrag kann beispielsweise bei der Jobsuche hinderlich sein. Daher ist es umso wichtiger, sich frühzeitig beraten zu lassen und nichts dem Zufall zu überlassen.

    Wann liegt ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vor?

    In manchen Fällen kann das Verhalten durch Notwehr oder Notstand gerechtfertigt sein (§ 32 StGB). Notwehr setzt eine gegenwärtige, rechtswidrige Attacke gegen Sie selbst oder eine andere Person voraus, jedoch muss die Verteidigung angemessen sein. Auch ein entschuldigender Notstand (§ 35 StGB) könnte in Betracht kommen, wenn eine extreme Gefahrensituation bestand. Ob und wie diese Ausnahmetatbestände greifen, sollte unbedingt von einem Rechtsanwalt geprüft werden, da die Kriterien in der Praxis sehr eng ausgelegt werden. Unerfahrene Beschuldigte laufen Gefahr, in der ersten Vernehmung Fehleinschätzungen mitzuteilen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

    Typische Fehler im Ermittlungsverfahren

    1. Unbedachtes Reden: Viele Beschuldigte reden bei der Polizei „frei von der Leber weg“. Das kann fatale Folgen haben, da unbedachte Äußerungen gegen Sie verwendet werden können.
    2. Verspätetes Hinzuziehen eines Verteidigers: Wer sich erst nach einer Anklageschrift um einen Anwalt bemüht, verliert kostbare Zeit für eine effektive Verteidigungsstrategie.
    3. Keine Akteneinsicht: Ohne Akteneinsicht kann man die Indizienlage nicht realistisch einschätzen. Erst durch intensive Aktenkenntnis und ggf. die Aussage der Geschädigten versteht man, wo Ansatzpunkte für eine Verteidigung liegen.
    4. Bagatellisierung: Manche Beschuldigte gehen fälschlicherweise von einer „Lappalie“ aus. Tatsächlich sind aber Körperverletzungsdelikte ernst zu nehmen und können schwere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Was tun, wenn die Polizei in München ermittelt?

    Gerade in einer Metropole wie München ist das Polizeiaufkommen hoch, und Beamte kennen alle möglichen Szenarien rund um Körperverletzungsdelikte. Wenn Sie also eine Vorladung zur Vernehmung erhalten, sollten Sie nicht sofort bei der Polizei erscheinen. Stattdessen empfehlen wir Ihnen, einen kurzfristigen Termin bei uns zu vereinbaren. Wir können gemeinsam eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und direkt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen. So vermeiden wir, dass Sie sich eventuell unwissentlich selbst belasten.

    Für eine persönliche Besprechung in unseren Büroräumen in München können Sie bequem online einen Termin vereinbaren: https://termin.rechtsanwalt-erhard.de. Alternativ ist auch ein Telefonat oder eine Videokonferenz möglich, sollte Ihr Wohnort weiter entfernt liegen.

    So profitieren Sie von professioneller Verteidigung

    Eine professionelle Strafverteidigung sichert Ihnen nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch praktische Erfahrung im Umgang mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen. Gerade im Bereich der Delikte rund um Körperverletzung ist die Bewertung von ärztlichen Attesten, Zeugenbefragungen und eventuellen Videoaufnahmen entscheidend. Unsere Kanzlei kennt die Feinheiten, die in einem Verfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht in München eine Rolle spielen können. Auch die richtige Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und die Taktik, zu welchem Zeitpunkt wir uns wie äußern, ist Bestandteil der umfassenden Verteidigung.

    Nur mit fundiertem Wissen um die juristischen Spielregeln und langjähriger Erfahrung kann sichergestellt werden, dass Sie keine unnötigen Fehler begehen, die später schwer zu korrigieren sind. Wir kämpfen für Ihre Rechte und geben Ihnen gleichzeitig einen realistischen Ausblick auf den Verfahrensverlauf.

    Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

    Kein Fall ist wie der andere: Was in einem Verfahren angeblich eine klare Beweislage für die Staatsanwaltschaft darstellt, kann in einem anderen Verfahren schnell entkräftet werden. Deshalb ist die individuelle Prüfung Ihres Falls von unschätzbarem Wert. Zögern Sie nicht, im Falle einer Vorladung oder bereits eingeleiteten Ermittlungen wegen Körperverletzung direkt Kontakt mit unserer Kanzlei in München aufzunehmen. Unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de können Sie in wenigen Schritten einen Termin buchen.

    Für viele Betroffene wirkt ein Ermittlungsverfahren zunächst einschüchternd. Mit unserer Unterstützung behalten Sie den Überblick und können sicher sein, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Reagieren Sie nicht übereilt und wenden Sie sich stattdessen an einen spezialisierten Strafverteidiger, der Ihre Rechte im Blick hat und strategisch kluge Entscheidungen trifft, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.



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