Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Guide to Founding and Managing a Registered Association (e.V.)

    Juni 15, 2025

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    Juni 15, 2025

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Erbvertrag auch ohne Notarunterschrift auf der Urkunde wirksam – Umschlag reicht nach § 35 BeurkG
    Rechtsformen

    Erbvertrag auch ohne Notarunterschrift auf der Urkunde wirksam – Umschlag reicht nach § 35 BeurkG

    adminBy adminJuni 15, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Das OLG Bremen (Beschluss vom 09.05.2025 – 1 W 4/25) hat entschieden: Auch wenn der Notar nicht den Erbvertrag selbst unterzeichnet hat, ist die Verfügung wirksam – wenn die notarielle Unterschrift auf dem versiegelten Umschlag angebracht wurde.

    In einem Streit um einen Erbschein stellte sich die Frage, ob ein Erbvertrag ohne notarielle Unterschrift auf der Urkunde selbst gültig sein kann. Der Fall hat große Bedeutung für die Formwirksamkeit erbvertraglicher Regelungen – insbesondere bei mehrseitigen Vereinbarungen mit Pflichtteilsverzicht.

    Der Fall: Ehemann beantragt Erbschein – Töchter legen älteren Erbvertrag vor

    Nach dem Tod seiner Ehefrau beantragte ein Witwer einen Erbschein, der ihn als alleinigen und unbeschränkten Erben ausweist. Grundlage war ein gemeinschaftliches Testament von 2021. Die Töchter des Ehepaars widersprachen: Sie verwiesen auf eine notarielle Vereinbarung von 2012, in der die Eheleute sich gegenseitig zu Vorerben und die Töchter zu Nacherbinnen einsetzten. Im Gegenzug hatten die Töchter auf ihren Pflichtteil verzichtet.

    Diese Vereinbarung wurde in Anwesenheit aller Beteiligten geschlossen. Der Notar hatte den Umschlag mit der Urkunde versiegelt und unterschrieben, jedoch nicht die Urkunde selbst.

    OLG Bremen: Form wirksam – § 35 BeurkG ermöglicht Heilung

    Das OLG Bremen bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts, das den Erbscheinsantrag des Witwers abgewiesen hatte. Nach Ansicht des Gerichts war die notarielle Vereinbarung von 2012 wirksam – obwohl die notarielle Unterschrift nur auf dem Umschlag angebracht war.

    Nach § 35 BeurkG genügt die notarielle Unterschrift auf einem versiegelten Umschlag, wenn darin eine Verfügung von Todes wegen enthalten ist. Ein möglicher Formfehler durch fehlende Unterschrift auf der Urkunde sei dadurch geheilt.

    Der Einwand des Witwers, die Unterschrift könne schon vor dem Einlegen erfolgt sein, wurde vom OLG als haltlose Spekulation zurückgewiesen.

    Bindung durch Pflichtteilsverzicht – Änderung nur mit Zustimmung möglich

    Inhaltlich wertete das OLG die Vereinbarung von 2012 als vertragliche Verfügung im Sinne von § 2278 BGB. Die Töchter waren Mitvertragsparteien, da sie im Gegenzug zum Pflichtteilsverzicht zu Nacherbinnen bestimmt wurden.

    Ein späteres gemeinschaftliches Testament konnte diese Regelung daher nicht wirksam aufheben – denn laut § 2292 BGB ist eine Abänderung nur mit Zustimmung aller Vertragsbeteiligten möglich.

    Ergebnis: Witwer bleibt Vorerbe – Töchter Nacherbinnen

    Das Gericht stellte klar: Der Erbvertrag von 2012 ist wirksam und bindend. Der Witwer ist nicht Alleinerbe, sondern nur Vorerbe, die Töchter bleiben gesetzlich gesicherte Nacherbinnen.

    Fazit: Auch der Umschlag zählt – Formvorgaben im Erbrecht nicht unterschätzen

    Die Entscheidung zeigt, wie wichtig auch äußere Formelemente bei der Beurteilung eines Erbvertrags sein können. Notarielle Formfehler lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen heilen – eine Unterschrift auf dem Umschlag kann genügen.

    Zugleich betont das Urteil, dass vertragliche Pflichtteilsverzichte mit Gegenleistung eine starke Bindungswirkung entfalten. Eine spätere Änderung ist ohne Zustimmung der Vertragspartner nicht möglich.

    Individuelle Beratung ist entscheidend

    Jede Vermögens- und Familiensituation ist einzigartig. Fehler bei der Gestaltung von Schenkungen, Verträgen oder Testamenten können zu steuerlichen Nachteilen oder zum Verlust des Vermögens führen. Eine frühzeitige, fachkundige Beratung ist daher unerlässlich.

    Unsere Kanzlei ist auf Erbrecht, Nachfolgeplanung und Vermögensschutz spezialisiert. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihr Familienvermögen optimal zu sichern – rechtssicher, individuell und zukunftsorientiert.

    Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Erstberatung – persönlich, vertraulich, bundesweit. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.

    Wichtige Informationen:

     rund ums Testament: 

    – Testament richtig erstellen – Checkliste REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    – Testament richtig erstellen

    – notarielles Testament und Erbschein

    – wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

    – gemeinschaftliches Testament

    – ein Testament reicht nicht 

    – Barvermögen im Testament

    – zur Testierfähikeit

    – enterben – aber wie?

     zur Nachlassplanung: 

    – Nachlassplanung

    – Erbschaftssteuer legal umgehen

    – Nießbrauch richtig gestalten

    – Familiengesellschaft gründen

    – Immobilien vererben

    – Vermögenssicherung

    – keine Erben?

    zum Erbstreit:

    – Erbschutz

    – Pflichtteil ausschalten

    – Teilungsversteigerung

    – Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

    FAQ – Häufige Fragen zum Vermögensschutz im Erbfall:

    Reicht die notarielle Unterschrift auf dem Umschlag?

    Ja, laut § 35 BeurkG kann die Unterschrift auf einem versiegelten Umschlag einen Formfehler heilen.

    Was bedeutet vertraglicher Pflichtteilsverzicht?

    Ein solcher Verzicht ist bindend, wenn er notariell beurkundet und mit Gegenleistung vereinbart wurde.

    Kann ein späteres Testament einen Erbvertrag aufheben?

    Nein – nicht, wenn Dritte wie Kinder als Vertragsparteien beteiligt waren. Dann ist deren Zustimmung erforderlich.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous Articleoffener Brief eines menschenrechtskämpfenden Anwalts für Frieden und Gerechtigkeit
    Next Article BaFin-Warnung vor Mulfin Trade (mulfin-trade.io) – Achtung vor möglichem Kryptobetrug und Finanz-Scam
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Guide to Founding and Managing a Registered Association (e.V.)

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    Blitzer in Bimöhlen, BAB 7, 112,400, Fahrtrichtung Hamburg- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzierung

    Trade Republic: Kunden melden Probleme bei der Steuererklärung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzieren

    Uran als großes Spiel aufgrund des Energiebedarfs von AI-geführtem Energy

    adminJuni 14, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    Guide to Founding and Managing a Registered Association (e.V.)

    Juni 15, 2025

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    Juni 15, 2025

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.