Steuerliche Freibeträge nutzen
Jede Schenkung oder Erbschaft bleibt bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab:
Tipp: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Durch eine geschickte Verteilung über mehrere Jahre lassen sich große Teile des Vermögens steuerfrei übertragen.
Vorweggenommene Erbfolge: Schenkungen zu Lebzeiten
Indem Sie Vermögen bereits zu Lebzeiten an Ihre Erben verschenken, können Sie mehrfach von den steuerlichen Freibeträgen profitieren. Zusätzlich lassen sich durch Schenkungen Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.
Beispiele für steuerfreie Schenkungen:
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Immobilienübertragung: Wohnimmobilien können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übertragen werden.
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Bar- und Geldgeschenke: Innerhalb der Freibeträge können Sie regelmäßig steuerfreie Zuwendungen machen.
Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen
Betriebsvermögen genießt besondere steuerliche Vorteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen übertragen werden, ohne dass Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Betrieb über mehrere Jahre fortgeführt wird.
Tipp: Lassen Sie sich hier unbedingt von einem Experten beraten, um die komplexen Voraussetzungen zu erfüllen und Steuervorteile optimal zu nutzen.
Fallstricke vermeiden: Häufige Fehler bei der Steuerplanung
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Unzureichende Dokumentation: Schenkungen sollten immer schriftlich dokumentiert werden.
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Falsche Einschätzung der Freibeträge: Auch unter Eheleuten gelten Begrenzungen, die eingehalten werden müssen.
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Versäumnis der Zehnjahresregel: Ohne rechtzeitige Planung kann ein großer Teil des Vermögens steuerpflichtig werden.
Unsere Lösungen für Ihre Steueroptimierung
Unsere Anwälte und Steuerberater helfen Ihnen, eine individuelle Strategie zur Steueroptimierung zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und alle rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit uns sichern Sie Ihr Vermögen und übertragen es effizient an die nächste Generation.
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