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    Home » Erbschaft abwickeln – Ärger in der Erbengemeinschaft
    Rechtsformen

    Erbschaft abwickeln – Ärger in der Erbengemeinschaft

    adminBy adminMärz 7, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    In den nächsten zehn Jahren findet der größte Vermögenstransfer der Geschichte statt, bei dem das Vermögen an die nächste Generation weitergegeben werden. 

    Viele haben jedoch kein Testament verfasst, was Konflikte unter den Erben begünstigt. Um dieses Vermögen für die nächste Generation zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden, ist frühzeitige Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Nachlasspläne essentiell. 

    Grundlegenden Fragen zum Schutz der Angehörigen, zur Aufteilung des Vermögens und zur Betreuung der eigenen Angelegenheiten sollten rechtzeitig erfasst und geklärt werden. 

    Um den Mandanten durch diese Gespräche zu begleiten und zu unterstützen einen Plan zu konzipieren, der die Ziele der Familie berücksichtigt, sind Breites Hintergrundwissen und weitreichende juristische Kenntnisse dafür das nötige Rüstzeug.

    Bei komplexen Vermögen ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren und beraten zu lassen. Darüber hinaus sollten Inhaber großer Vermögen flexible Pläne für unvorhersehbare Ereignisse haben. 

    Die Einbindung erfahrener Berater, die in der Vermögens- und Nachlassplanung versiert sind, kann dabei unterstützen, eine durchdachte und zukunftssichere Planung zu erstellen.

    Regelung des Nachlasses

    Die Regelung des Nachlasses ist eine der essenziellen Aufgaben im Leben, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach dem eigenen Willen verteilt wird und nicht ungewollt hohe Steuerlasten für Erben entstehen. 

    Die gesetzliche Erbfolge kann leider oft zu Konflikten führen, daher sind ein Testament, ein Erbvertrag oder  Vermögensübertragungen zu Lebzeiten – wichtige Instrumente zur Vermeidung von Streitigkeiten und zur Steuerminimierung. 

    Es gibt keine allgemeingültige Lösung für die Nachlassregelung; vielmehr ist eine individuelle Beratung entscheidend. 

    Ein Miterbe blockiert

    Seine Familie kann man sich nicht aussuchen. Seine Miterben auch nicht. Dennoch müssen die von dem Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmten Erben, die eine Erbengemeinschaft bilden, zusammenarbeiten, damit der Nachlass aufgeteilt werden kann. Blockiert ein Miterbe, dann kann dies zu erheblichen Problemen führen. Im Zweifel kann die Erbauseinandersetzung dann nur mit gerichtlicher Hilfe erfolgen.

    Denn Banken lösen Konten, Guthaben und Depots des Erblassers nur auf und ermöglichen damit die Verteilung des Geldes, wenn zum einen die Erben durch Erbschein bzw. durch eine Verfügung von Todes wegen als solche ausgewiesen sind und gemeinsam schriftlich erklären, dass die Konten / Depots aufgelöst und wie die Guthaben verteilt werden sollen. Weigert sich hier ein Miterbe beispielsweise aus Boshaftigkeit mitzuwirken bleibt nur der Gang zum Gericht. Er ist auf die Zustimmung zur Auflösung des Kontos zu verklagen.

    In einem von Herrn Rechtsanwalt Siegfried Reulein vertretenen Fall forderte eine ausländische Bank zur Überweisung des Geldbetrages auf dem Erblasserkonto eine Auszahlungsanweisung, die von allen Miterben unterschrieben war – jedoch sollte die Unterschrift jeweils entweder von der Hausbank oder von einem Notar beglaubigt sein.

    Eine Aufteilung von Guthaben nach Auflösung von Konten und Wertpapierdepots kann regelmäßig ohne Probleme erfolgen, wenn nicht ein Miterbe sich quer stellt.

    Bei der Aufteilung anderer Vermögenswerte stellt sich die Sache bisweilen komplizierter dar, so zum Beispiel bei Gegenständen, die nicht nur einen materiellen, sondern auch einen ideellen Wert haben, beispielsweise Schmuck, Bilder oder Sammlungen aller Art. Häufig können sich die Erben einvernehmlich darauf einigen, dass bestimmte Schmuckstücke, Gemälde oder Sammlungen von einzelnen Erben unter Anrechnung auf den Erbteil des Käufers bzw. durch Verkauf der Miterben an den erwerbenden Erben übernommen werden. Kommt es allerdings zum Streit über die Verteilung einzelner Gegenstände, so bleibt regelmäßig nur die Einigung dahingehend, dass diese Vermögensgegenstände durch einen Händler verkauft werden und der Erlös dem Nachlass zugeführt wird. Möchte ein Miterbe auch dieses Ansinnen blockieren, so muss er zur Zustimmung zur Pfandversteigerung mit anschließender Aufteilung des Erlöses verklagt werden, da er nicht zur Zustimmung zu einem freihändigen Verkauf durch einen Händler gezwungen werden kann.

    Eine solche Pfandversteigerung, die quasi das letzte Mittel der Erbauseinandersetzung ist, erfolgt dann durch einen Gerichtsvollzieher mittels einer öffentlichen Versteigerung. Hierbei entstehen Kosten, die aus dem Erlös zunächst beglichen werden. Meist bringt eine solche Versteigerung auch wesentlich weniger ein, als ein freihändiger Verkauf.

    Daher sollte dies tunlichst vermieden werden, da es im ureigensten Interesse der Miterben sein sollte, dass der Nachlass nicht unnötig durch Kosten belastet und durch unvorteilhafte Auflösung geschmälert wird. Gerade bei emotional aufgeladenen Erbengemeinschaften kann es sinnvoll sein, dass die Erben sich anwaltlich vertreten lassen, damit in sachlicher Form die Erbauseinandersetzung zum wirtschaftlichen Vorteil aller Erben erfolgen kann.

    Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

    Im Erbrecht beraten und vertreten wir als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg seit über 20 Jahren unsere Mandanten umfassend in allen rechtlichen Fragen und Aspekten. Dies reicht von der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) bis zur Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen über Erbteile, Pflichtteilsrechte oder Vermächtnisse.

    Die Kanzlei für Erbrecht in Nürnberg spezialisiert sich auf die Regelung von Nachlassangelegenheiten, einschließlich der Auseinandersetzung nach gesetzlicher Erbfolge oder letzter Wille des Verstorbenen. 

    Zusätzlich beraten wir zur vorweggenommenen Erbfolge und zu steuerlichen Fragen im Erbfall.

    KSR Rechtsanwaltskanzlei
    Main Donau Park
    Gutenstetter Str. 2
    3. Stock
    90449 Nürnberg

    Telefon: 0911/760 731 10
    Fax: 0911/760 731 120
    E-Mail: info@ksr-law.de

    Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.



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