Achtung, brisante Entscheidung im Erbrecht!
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 23.09.2024 eine aufsehenerregende Entscheidung getroffen: Ein Erblasser darf einen Erben im Testament enterben, wenn dieser eine bestimmte Person heiratet! Diese Entscheidung wirft brisante Fragen für alle auf, die entweder ein Testament errichten oder von einer Erbschaft betroffen sind.
Was ist passiert?
Ein Erblasser hatte seine beiden Söhne A und B als Erben eingesetzt – allerdings mit einer folgenreichen Klausel: Sollte Sohn A seine Lebensgefährtin C L heiraten, sollte er komplett enterbt werden. Als A tatsächlich heiratete, beantragte Sohn B die Erteilung eines Alleinerbscheins mit der Begründung, dass die testamentarische Bedingung eingetreten sei. A hingegen hielt die Klausel für sittenwidrig und zog vor Gericht.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Das OLG München entschied zugunsten von Sohn B und stellte klar:
✅ Die Testierfreiheit erlaubt es, Erbansprüche an Bedingungen zu knüpfen
Eine testamentarische Klausel, die eine Erbschaft an eine bestimmte Heiratsentscheidung bindet, ist nicht automatisch sittenwidrigDer Erblasser darf in gewissem Rahmen das Verhalten seiner Erben steuern
Konkret bedeutet das: Der Wunsch des Verstorbenen zählt – selbst, wenn er in das Privatleben der Erben eingreift.
Was bedeutet das für Sie?
- Sind Sie Erbe und fühlen sich durch eine Testamentsbedingung benachteiligt?
- Möchten Sie ein Testament errichten, das Ihren Willen klar und unanfechtbar festlegt?
- Gibt es Zweifel, ob eine Klausel im Testament sittenwidrig oder unwirksam sein könnte?
Dann sollten Sie schnell handeln! Denn in vielen Fällen gibt es rechtliche Hebel, um Testamentsbedingungen anzufechten oder durchzusetzen.
Ihr Vorteil: Ich kämpfe für Ihr Recht auf Ihr Erbe!
Als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht weiß ich genau, welche Bedingungen in Testamenten rechtlich zulässig sind – und wo Spielraum für eine Anfechtung besteht. Gemeinsam analysieren wir Ihre Chancen und erarbeiten eine Strategie, um Ihr Recht durchzusetzen.
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