Erbe vor Pflegekosten schützen – rechtzeitig absichern mit Fachanwältin für Erbrecht
Pflegebedürftig? So schützen Sie Ihr Erbe rechtzeitig vor dem Zugriff des Sozialamts. Juristisch fundierte Lösungen im Erbrecht.
Pflegekosten bedrohen Ihr Erbe – was Sie wissen müssen
Pflegeheime kosten oft mehrere tausend Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil ab. Der verbleibende Eigenanteil wird aus dem Vermögen der pflegebedürftigen Person bezahlt – oft mit gravierenden Folgen für das geplante Erbe. Wer sein Erbe vor Pflegekosten schützen möchte, muss rechtzeitig aktiv werden. Das Erbrecht hält verschiedene Schutzmechanismen bereit.
Erbe sichern trotz Pflegefall – wann der Staat auf Ihr Vermögen zugreift
Schenkungen und Unterhaltspflicht im Fokus der Behörden
Ist das eigene Vermögen aufgebraucht, springt das Sozialamt ein. Dann prüft es unter anderem:
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ob es unterhaltspflichtige Kinder gibt (§ 1601 BGB),
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und ob Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgt sind (§§ 528, 529 BGB).
Diese Konstellation führt häufig dazu, dass das Sozialamt Schenkungen an Kinder oder Angehörige zurückfordert – oft überraschend und existenzbedrohend für die Empfänger.
Erbe vor Pflegekosten schützen – rechtssichere Strategien aus dem Erbrecht
Frühzeitige Schenkung mit Zehnjahresfrist
Schenkungen sind nur dann vor dem Zugriff des Sozialamts sicher, wenn sie mindestens zehn Jahre vor dem Pflegefall erfolgt sind. Eine langfristige Planung ist daher unerlässlich.
Immobilienübertragung mit Nießbrauch oder Wohnrecht
Durch Nießbrauch bleibt die Nutzung beim Schenkenden, das Eigentum wird jedoch auf die nächste Generation übertragen. So wird der Zugriff Dritter effektiv erschwert.
Pflegevertrag mit Angehörigen
Ein entgeltlicher Pflegevertrag kann helfen, Vermögenswerte rechtssicher innerhalb der Familie zu halten. Die Leistungen werden dokumentiert, und das Sozialamt kann diese Zahlungen nicht als „verschenkt“ zurückfordern.
Testament und Übergabevertrag richtig gestalten
Ein einfaches Testament reicht nicht aus, um das Erbe zu sichern. Nur mit zusätzlicher Gestaltung – z. B. mit Vor- und Nacherbschaft, Rückforderungsklauseln oder Behindertentestament – lassen sich Pflegekosten rechtlich kontrollieren.
Familienpool als strategischer Schutz
Ein Familienpool (z. B. als GbR oder KG) bündelt das Vermögen und schützt es vor zersplittertem Zugriff – auch im Pflegefall. Besonders bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten kann dies sinnvoll sein.
Erbe vor Pflegekosten sichern – jetzt rechtzeitig planen
Ein Testament regelt die Verteilung des Erbes – aber nicht, ob es überhaupt noch etwas zu vererben gibt. Wer sein Erbe vor Pflegekosten schützen möchte, muss frühzeitig Vermögenswerte übertragen, Schenkungen prüfen lassen und Rückforderungsrisiken aktiv vermeiden.
Als Fachanwältin für Erbrecht entwickle ich individuelle und rechtssichere Gestaltungsmodelle für Ihre familiäre Situation.
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