Auf der Bundesstraße 455 in Eppstein, in Höhe der Einmündung Bezirksstraße, befindet sich eine Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung. Hier wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h durch die Bußgeldstelle Eppstein kontrolliert. Dabei kommt der Einseitensensor ESO 3.0 zum Einsatz. Dieses Messgerät ist für eine Vielzahl von Fehlerquellen bekannt, die häufig zu fehlerhaften Messungen führen. Aufgrund dieser Unsicherheiten bestehen hervorragende Erfolgsaussichten für einen Einspruch – insbesondere mit der Unterstützung des erfahrenen Rechtsanwalts Andreas Junge, der als Spezialist für Verkehrsrecht bundesweit seit Jahren erfolgreich tätig ist.
Funktionsweise des ESO 3.0 und seine Fehlerquellen
Der ESO 3.0 ist ein sogenannter Einseitensensor, der die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs durch eine Kombination aus Lichtschranken und Sensortechnik ermittelt. Er wird am Straßenrand installiert und misst die Geschwindigkeit auf Grundlage der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die unsichtbaren Lichtschranken zu durchfahren. Dabei werden mehrere Lichtschranken hintereinander aufgestellt, um eine möglichst genaue Zeitmessung zu ermöglichen.
Obwohl dieses Messverfahren als standardisiert gilt, gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die die Messergebnisse unzuverlässig machen können:
Fehlzuordnung von Fahrzeugen: Der ESO 3.0 kann nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugen unterscheiden, wenn diese gleichzeitig oder kurz nacheinander den Messbereich passieren. Besonders problematisch ist dies in Bereichen mit einer spanischen Einfädelspur, da dort Fahrzeuge in unterschiedlichen Winkeln zur Messanlage fahren.
Ungenaue Positionierung der Sensoren: Der Einseitensensor muss exakt ausgerichtet sein. Schon geringste Abweichungen können dazu führen, dass die Lichtschranken falsch ausgelöst werden oder ein falscher Messwert entsteht.
Probleme bei Mehrfachmessungen: Falls ein Fahrzeug mehrfach Lichtschranken durchfährt, kann es zu einer falschen Berechnung der Geschwindigkeit kommen, da das Gerät nicht erkennt, ob es sich um ein einzelnes oder mehrere Fahrzeuge handelt.
Fehlende Rohmessdaten: Der ESO 3.0 speichert keine Rohmessdaten, die eine nachträgliche Überprüfung der Messung ermöglichen würden. Dadurch ist eine nachträgliche Überprüfung durch einen Sachverständigen oft nur eingeschränkt möglich.
Reflexionen und Störungen durch Umgebungseinflüsse: Baustellen, andere Fahrzeuge oder sogar ungünstige Wetterbedingungen können dazu führen, dass das Gerät fehlerhaft misst oder eine falsche Geschwindigkeit erfasst.
Probleme mit der Eichung: Das Messgerät muss regelmäßig geeicht und überprüft werden. Falls die Eichung abgelaufen oder fehlerhaft ist, kann dies zur Unverwertbarkeit der Messung führen.
Warum ein Einspruch besonders gute Erfolgsaussichten hat
Da die genannten Fehlerquellen immer wieder zu fehlerhaften Messungen führen, sind sehr gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gegeben. Viele Gerichte haben in der Vergangenheit bereits Verfahren eingestellt, weil die Messwerte nicht nachvollziehbar waren oder die Messung aufgrund technischer Mängel als nicht verwertbar galt.
Ein entscheidender Vorteil für Betroffene ist, dass die Fehler in der Messung durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten nachgewiesen werden können. Dadurch kann belegt werden, dass die Messung fehlerhaft war und der Bußgeldbescheid somit keine rechtliche Grundlage hat.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Spezialist für Verkehrsrecht
Ein erfolgreicher Einspruch erfordert fundierte rechtliche und technische Kenntnisse. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein anerkannter Experte im Verkehrsrecht und hat bereits unzählige Verfahren gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen erfolgreich geführt. Seine langjährige Erfahrung und sein großes Engagement machen ihn zum idealen Ansprechpartner für alle Betroffenen, die sich gegen eine fehlerhafte Messung wehren möchten.
Vorteile einer Verteidigung durch Rechtsanwalt Junge:
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Erfolgreiche bundesweite Tätigkeit mit jahrelanger Erfahrung im Bereich fehlerhafter Messungen
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TÜV-zertifizierte Gutachten zur Überprüfung der Messfehler
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Kostenfreie Prüfung des Bußgeldbescheids
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Keine Kosten bei Rechtsschutzversicherung – auch keine Selbstbeteiligung, da diese von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht wird
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Schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme
Kontaktmöglichkeiten
Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich gegen die Messung wehren möchten, können Sie Rechtsanwalt Andreas Junge einfach und unkompliziert kontaktieren:
📌 Online-Kontaktformular auf anwalt.de: Direkt zur Kanzlei
📧 E-Mail: junge@jhb.legal
📞 Telefonische Beratung:
Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie Ihren Bescheid prüfen – mit einem Spezialisten an Ihrer Seite stehen die Erfolgsaussichten auf eine Aufhebung des Bußgeldbescheids besonders hoch!