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    Home » Elterliche Sorge und Vollmacht – Was Eltern wissen müssen
    Rechtsformen

    Elterliche Sorge und Vollmacht – Was Eltern wissen müssen

    adminBy adminJuli 9, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Artikel von Rechtsanwältin Aileen Pavlić LL.B.

    Die elterliche Sorge ist ein zentrales Thema im Familienrecht. Sie umfasst alle Rechte und Pflichten, die Eltern für ihr minderjähriges Kind ausüben – von der Schulwahl bis zu medizinischen Entscheidungen. In der Praxis stellen sich jedoch häufig Fragen: Was bedeutet elterliche Sorge genau? Kann man sie abgeben oder übertragen? Reicht eine Vollmacht, wenn nur ein Elternteil handelt?

    In diesem Artikel erfahren Sie, wie die elterliche Sorge rechtlich geregelt ist, was eine Sorgerechtsvollmacht bewirkt – und wann anwaltlicher Rat sinnvoll ist.


    🔍 Was gehört zur elterlichen Sorge?

    Die elterliche Sorge ist in §§ 1626 ff. BGB geregelt und gliedert sich in zwei große Bereiche:

    • Personensorge: Pflege, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge

    • Vermögenssorge: Verwaltung des Kindervermögens, gesetzliche Vertretung bei finanziellen Angelegenheiten

    In der Regel steht beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht zu – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Nur in bestimmten Fällen kann einem Elternteil die alleinige Sorge übertragen werden, etwa wenn der andere Elternteil dauerhaft nicht in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen.


    ✍️ Was ist eine Sorgerechtsvollmacht?

    Oft ist ein Elternteil im Alltag mit Aufgaben rund um das Kind allein konfrontiert – sei es wegen Berufstätigkeit, Wohnort oder Kontaktverlust. Doch: Wer das gemeinsame Sorgerecht hat, muss grundsätzlich gemeinsam entscheiden, wenn es um Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung geht (z. B. OP, Schulwechsel, Auslandsreisen).

    Wenn ein Elternteil dennoch allein handeln soll oder muss, kann der andere ihm eine schriftliche Vollmacht erteilen – die sogenannte Sorgerechtsvollmacht.

    ➡️ Diese ist sinnvoll z. B. für:

    • Entscheidungen über ärztliche Behandlungen

    • Anmeldung in Schule oder Kindergarten

    • Behördenangelegenheiten oder Passanträge

    Wichtig: Eine Vollmacht ersetzt nicht das Sorgerecht, sondern gibt nur Entscheidungsbefugnis in einem bestimmten Rahmen. Sie kann jederzeit widerrufen werden und erfordert grundsätzlich das Einverständnis beider Sorgeberechtigten.


    ⚖️ Alleinige Sorge oder Vollmacht – was ist wann sinnvoll?

    In konflikthaften Situationen – etwa wenn ein Elternteil grundlegend Entscheidungen blockiert oder nicht erreichbar ist – reicht eine Vollmacht oft nicht aus. Dann kann beim Familiengericht beantragt werden, die elterliche Sorge teilweise oder vollständig auf einen Elternteil zu übertragen.

    Ein solcher Antrag setzt jedoch voraus, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Gerichte prüfen hier sehr genau, ob z. B.:

    • wiederholt keine Einigung über wichtige Fragen gelingt

    • der Kontakt zum anderen Elternteil real nicht mehr besteht

    • das Kind durch ständigen Streit belastet ist


    🧭 Wann sollte man anwaltlichen Rat einholen?

    Die rechtlichen Unterschiede zwischen gemeinsamer Sorge, Vollmacht und Alleinsorge sind oft nicht einfach zu überblicken – insbesondere wenn Emotionen, Trennungskonflikte oder Kommunikationsprobleme eine Rolle spielen.

    Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie:

    • bei der Prüfung, ob eine Übertragung der alleinigen Sorge in Betracht kommt

    • in familiengerichtlichen Verfahren zur Sorgerechtsregelung

    • in außergerichtlicher Klärung mit dem anderen Elternteil


    📌 Fazit

    Ob bei Trennung, Auslandsaufenthalt oder im medizinischen Notfall: Klare Regelungen zur elterlichen Sorge sind unverzichtbar. Eine schriftliche Vollmacht kann vieles erleichtern – reicht aber nicht in jedem Fall aus. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um rechtlich sicher zu handeln und dem Wohl Ihres Kindes gerecht zu werden.

    Kontaktieren Sie mich direkt über mein Kontaktformular auf meiner Website für eine Erstberatung www.kanzlei-pavlic.de



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