Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist ein zentrales Ausweisdokument für Drittstaatsangehörige in Deutschland. Mit ihm können Ausländerinnen und Ausländer sowohl ihre Identität als auch ihre Aufenthaltsberechtigung nachweisen. Wie genau der eAT funktioniert und worauf Sie als Inhaberin oder Inhaber eines solchen Dokuments achten müssen, haben wir im folgenden Beitrag für Sie zusammengefasst.
Das ist der elektronische Aufenthaltstitel
Der eAT ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, die mit einem Chip ausgestattet ist. Dieser Chip speichert neben persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse auch biometrische Merkmale (Foto und Fingerabdrücke) sowie Informationen über Ihren Aufenthaltstitel und mögliche Nebenbestimmungen. Zusätzlich verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, die es Ihnen ermöglicht, sich digital gegenüber Behörden und Dienstleistern auszuweisen.
Dann benötigen Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel
Der eAT ist für alle Drittstaatsangehörigen erforderlich, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Das betrifft unter anderem Inhaber folgender Titel:
- Aufenthaltserlaubnis,
- Niederlassungserlaubnis,
- Blaue Karte EU,
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU,
- ICT-Karte,
- Mobile-ICT-Karte
EU-Bürger und -Bürgerinnen benötigen keinen eAT, da sie sich innerhalb der EU frei bewegen dürfen.
Gültigkeit und Verlängerung des eAT
Die Gültigkeit des eAT hängt von der Art des Aufenthaltstitels ab:
Art des Aufenthaltstitel | Gültigkeit des eAT |
Befristeter Aufenthaltstitel | Entspricht der Titeldauer |
Unbefristeter Aufenthaltstitel | Maximal 10 Jahre |
Wichtig: Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum bezieht sich auf die Karte selbst, nicht auf den Aufenthaltstitel. Bei unbefristeten Titeln müssen Sie lediglich den eAT nach Ablauf erneuern.
Nutzung der Online-Ausweisfunktion mit dem eAT
Die Online-Ausweisfunktion des eAT ermöglicht es, Behördengänge und andere Dienstleistungen digital zu erledigen. Voraussetzung ist die Aktivierung dieser Funktion, die in der Regel bei der Herstellung erfolgt. Zur Nutzung benötigen Sie eine PIN, die Sie zusammen mit dem eAT erhalten. Sollten Sie die PIN vergessen oder den eAT verlieren, müssen Sie eine Sperrung telefonisch unter 116 116 veranlassen.
Elektronischer Aufenthaltstitel: Beantragung und Kosten
Die Beantragung des eAT erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Dabei werden biometrische Daten erfasst, weshalb eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Die Kosten variieren je nach Art des Aufenthaltstitels:
- Aufenthaltserlaubnis: ca. 100 €
- Niederlassungserlaubnis: ab 113 €
- Aufenthaltskarte für EU-Familienangehörige: ca. 37 €
Wenn Sie asylberechtigt oder als Flüchtling anerkannt sind, profitieren Sie von Ermäßigungen und Befreiungen. Das gilt auch, wenn Sie in Deutschland studieren.
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