Fehler im Steuerbescheid? Jetzt Einspruch einlegen – und Steuern sparen
Nicht jeder Einkommensteuerbescheid ist korrekt – im Gegenteil: Immer wieder enthalten Bescheide Fehler, die für Steuerpflichtige erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten können. Das Finanzamt erkennt Werbungskosten nicht an, übersieht Freibeträge oder weicht ohne Begründung von der eingereichten Steuererklärung ab.
Wer solche Fehler nicht rechtzeitig erkennt und handelt, akzeptiert sie unter Umständen dauerhaft. Deshalb sollten Steuerpflichtige ihren Bescheid sorgfältig prüfen – und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann sich ein Einspruch lohnt, welche Fristen gelten und wie Sie richtig vorgehen, um Ihr Recht durchzusetzen.
Typische Fehlerquellen im Steuerbescheid
Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn:
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Werbungskosten nicht anerkannt wurden (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, berufliche Weiterbildungen)
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Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten) nicht vollständig berücksichtigt wurden
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außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten nicht oder zu niedrig angesetzt wurden
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Freibeträge wie der Kinderfreibetrag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fehlen
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Rechenfehler oder unplausible Abweichungen zur Steuererklärung bestehen
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die Festsetzung von Nachzahlungen auffallend hoch erscheint – ohne nachvollziehbare Begründung
Unser Tipp: Vergleichen Sie jede Position im Bescheid mit Ihrer abgegebenen Steuererklärung. Unstimmigkeiten lassen sich meist schnell erkennen.
Einspruch – was bedeutet das?
Mit dem Einspruch wenden Sie sich formell und rechtsverbindlich gegen den Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. Ziel ist es, eine Überprüfung und ggf. Korrektur der festgesetzten Steuerbeträge zu erreichen.
Dabei gilt: Ein Einspruch ist kostenfrei – und kann zu einer erheblichen Steuererstattung führen.
Frist: Einspruch innerhalb eines Monats einlegen
Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat ab der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Diese Frist beginnt drei Tage nach dem Datum auf dem Steuerbescheid, selbst wenn Sie den Bescheid später öffnen.
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig – und kann nur noch in sehr engen Ausnahmefällen geändert werden.
Form: So legen Sie Einspruch richtig ein
Der Einspruch kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
Erforderlich sind folgende Angaben:
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Name und Anschrift
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Steuernummer oder Aktenzeichen
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Datum des Steuerbescheids
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Hinweis auf den Bescheid („Gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum] lege ich Einspruch ein.“)
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optional: Begründung, warum der Bescheid fehlerhaft ist
Die Begründung kann auch nachgereicht werden. Dennoch empfiehlt sich frühzeitig anwaltlicher Rat, um Formfehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Zahlung trotz Einspruch? Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung – Sie müssen die festgesetzte Steuer grundsätzlich trotzdem zunächst zahlen.
Um das zu vermeiden, kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt werden. Wird dieser bewilligt, müssen Sie vorerst nicht zahlen, bis über den Einspruch entschieden wurde.
Wir prüfen gerne für Sie, ob ein solcher Antrag in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Praxisbeispiel: 2.000 € Steuerersparnis durch Einspruch
Ein Mandant erhält seinen Steuerbescheid – das Finanzamt erkennt seine doppelte Haushaltsführung nicht an. Nach Prüfung legen wir fristgerecht Einspruch ein, reichen ergänzende Unterlagen ein und begründen die berufliche Veranlassung.
Ergebnis: Das Finanzamt korrigiert den Bescheid – und der Mandant erhält über 2.000 Euro zurück.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihren Steuerbescheid immer prüfen
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich lohnen – auch bei vermeintlich kleinen Fehlern. Die Fristen sind knapp, die rechtlichen Hürden vermeidbar – mit professioneller Unterstützung.
Wir helfen Ihnen dabei, unberechtigte Steuerforderungen abzuwehren und Ihre steuerlichen Rechte voll auszuschöpfen.
Mehr erfahren: Steuerberatung Deggendorf – Kanzlei Schiffner