Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Wie sich Betroffene gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erfolgreich wehren können
Kündigen Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, reagieren viele Mieter mit Unsicherheit – nicht selten verlassen sie die Wohnung vorschnell. Doch das kann ein folgenschwerer Fehler sein. Denn nicht jede Eigenbedarfskündigung ist rechtlich wirksam. Worauf Mieter achten sollten und welche Schritte ratsam sind, erklärt Fachanwalt für Mietrecht Alexander Bredereck.
Formfehler machen viele Eigenbedarfskündigungen unwirksam
Eine der häufigsten Ursachen für die Unwirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung ist ein fehlerhaftes Kündigungsschreiben. Fehlt darin die konkrete Begründung für den Eigenbedarf – etwa, wer in die Wohnung einziehen soll und warum –, ist die Kündigung formell angreifbar. In solchen Fällen kann der Mieter in der Regel in der Wohnung bleiben. Kommt es dennoch zu einer Räumungsklage, sind die Erfolgsaussichten des Vermieters meist gering.
Diese Punkte sollten Mieter sofort prüfen (lassen):
- Begründung im Kündigungsschreiben: Wird der Eigenbedarf nachvollziehbar erläutert?
- Mietvertragliche Regelungen: Schließt der Vertrag eine Eigenbedarfskündigung aus oder enthält er eine Sperrfrist?
- Besondere Härtefälle: Gibt es soziale oder gesundheitliche Gründe, die einer Kündigung entgegenstehen?
Viele Mieter wissen nicht, dass ihr Mietvertrag Klauseln enthalten kann, die eine Eigenbedarfskündigung ausschließen oder zumindest zeitlich verzögern. Solche Regelungen sind für Laien schwer zu erkennen – eine anwaltliche Prüfung des Vertrags ist deshalb dringend zu empfehlen.
Abfindung als strategische Option bei wirksamer Kündigung
Selbst wenn sich die Eigenbedarfskündigung nach rechtlicher Prüfung als wahrscheinlich wirksam herausstellt, haben Mieter oft noch Verhandlungsspielraum. Denn: Nicht immer sind Vermieter bereit, ein langwieriges Gerichtsverfahren in Kauf zu nehmen. Mitunter sind sie bereit, eine erhebliche Abfindung zu zahlen, wenn der Mieter im Gegenzug schnell und freiwillig auszieht.
Fazit und Handlungsempfehlung für Mieter
Wer eine Eigenbedarfskündigung erhält, sollte keinesfalls vorschnell reagieren. Am besten wenden sich Betroffene umgehend an einen Fachanwalt. Nur so lässt sich einschätzen, ob die Kündigung unwirksam ist und der Vermieter mit seiner Räumungsklage scheitern würde – oder ob eine Abfindung verhandelt werden kann.
Haben Sie eine Eigenbedarfskündigung bekommen? Droht Ihnen eine Eigenbedarfskündigung?
Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Mietrecht Alexander Bredereck an. Im Fall einer (Eigenbedarfs-)Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.
In dem Gespräch erfahren Sie, welche Möglichkeiten es für die Abwehr der Eigenbedarfskündigung gibt, und welches Risiko von der Kündigung für Sie ausgeht. Dazu schicken wir Ihnen, falls erwünscht, eine Mail, ein der wir die Vorgehensweise darstellen, mit Informationen über die Kosten und Erfolgsaussichten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 25 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.
Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, Prüfung von Mietvertragsklauseln und auf die Gestaltung von Mietverträgen.