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    Home » EasyPayment, Direktbanken & Co. unter Druck – Neue Welle von WhatsApp-Anlagebetrug mit STLSTE / Stifel
    Rechtsformen

    EasyPayment, Direktbanken & Co. unter Druck – Neue Welle von WhatsApp-Anlagebetrug mit STLSTE / Stifel

    adminBy adminJuni 4, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    kostenfreie Erstberatung hier!

    EasyPayment, Direktbanken & Co. unter Druck – Neue Welle von WhatsApp-Anlagebetrug mit STLSTE / Stifel – Fachanwalt Eser: Rückforderung möglich – Kostenfreie Erstberatung hier!

    Stuttgart, Juni 2025 – Die bundesweit tätige Kanzlei ESER LAW warnt erneut vor einer professionell organisierten Betrugswelle im Finanzbereich.

    Anlagebetrug über WhatsApp, Fake-Apps und betrügerische Trading-Plattformen nimmt in beunruhigendem Maße zu. In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Betroffene erfolgreich vertreten – insbesondere bei Zahlungen über die spanische Bank EasyPayment (IBAN ES23 0073 0100 5161 0539 5195), aber auch über Direktbanken wie Trade Republic, die in vielen Fällen ohne jegliche Warnhinweise hohe Überweisungen ausführten.

    Der aktuelle Fall betrifft die Plattform STLSTE, auch bekannt als STL Strategie oder Stifel, mit einem Internetauftritt unter stifeld.com sowie einer betrügerischen App im Google Play Store. Der erste Eindruck einer seriösen Investmentplattform täuscht: Tatsächlich handelt es sich nach unseren Erkenntnissen um einen strukturierten Kapitalanlagebetrug.

    Typisches Tätervorgehen:

    • Werbung über gefälschte Presseartikel mit Prominenten

    • Kontaktaufnahme durch angebliche Finanzberater über WhatsApp

    • Aufforderung zu Auslandsüberweisungen – insbesondere zu EasyPayment in Spanien

    • Vortäuschung von Gewinnen in Fake-Apps, reale Auszahlung bleibt aus

    • Auszahlungsverweigerung unter dem Vorwand angeblicher Gebühren

    Direkte Bankhaftung im Fokus – insbesondere Trade Republic

    Besonders kritisch ist die Rolle der ausführenden Banken zu betrachten: Trade Republic war wiederholt mit erheblichen Zahlungen an dubiose Plattformen wie STLSTE verbunden – ohne dass Warnungen oder Sicherheitsprüfungen erfolgten. Diese Untätigkeit kann haftungsrechtlich relevant sein. Gemäß § 675n BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB bestehen Schadensersatzansprüche, wenn Institute Warnsignale ignorieren oder ihre Prüfpflichten verletzen.

    Relevanz auch für Airwallex UK Limited und EasyPayment

    Neben Trade Republic sind auch Sparkassen sowie Airwallex UK Limited regelmäßig als Zahlungsvermittler aufgefallen. 

    Insbesondere EasyPayment steht zunehmend im Fokus, da über deren Konten in Vielzahl Gelder aus betrügerischen WhatsApp-Investments abgeflossen sind – ohne erkennbare Reaktion der Bank.

    Was können Betroffene tun?

    • Zahlungen sofort stoppen – keine weiteren Überweisungen leisten

    • Beweise sichern – Screenshots, Kontoauszüge, Chatverläufe

    • Fachanwalt für Bankrecht – wie Herrn Eser – beauftragen – frühzeitige juristische Maßnahmen sichern Rückforderungsansprüche –  Anwalt in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain-Transaktionen) beauftragen!

    • Strafanzeige stellen – wir unterstützen Sie hierbei

    • Deckungsschutz prüfen – wir übernehmen die Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung kostenlos

    • Anrüche außergerichtlich stellen u

    Unsere Einschätzung:

    Bei STLSTE handelt es sich nach unserer auffassung um einen eindeutigen Fall von Kapitalanlagebetrug nach § 263 StGB. Es besteht keinerlei reale Investition, sondern lediglich die Absicht zur Täuschung und Bereicherung der Täter.

    Erfolge bei ähnlichen Betrugsmodellen – auch gegen Banken

    In vergleichbaren WhatsApp-Fällen (u. a. Plattformen wie Quinvexmax, Dexus Invest, PMC App etc.) konnte unsere Kanzlei bereits erfolgreich Zahlungen sichern oder Rückforderungen einleiten – nicht selten auch gegen die Hausbank des Geschädigten wegen Verletzung von Warn- und Schutzpflichten (§ 675n BGB i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB).

    Besondere Relevanz: Sparkassen und EasyPayment

    Besondere Bedeutung kommt der spanischen Bank EasyPayment (BIC: EPAYESMMXXX) zu, über deren Konten wiederholt große Summen im Zusammenhang mit betrügerischen Plattformen transferiert wurden – ohne erkennbares Eingreifen. Auch verschiedene Direkt-Banken traten wiederholt als ausführende Banken auf, ohne ihre Kunden trotz eindeutiger Warnsignale zu schützen. Die daraus resultierenden Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber diesen Instituten können erheblich sein.

    Verweis auf SPIEGEL-Bericht: Betrug per Messenger nimmt rasant zu

    Der SPIEGEL hat in einem aktuellen Artikel eindringlich vor dubiosen Krypto- und Aktienangeboten gewarnt, die gezielt über WhatsApp- und Telegram-Gruppen verbreitet werden. Die Täter operieren dabei mit gefälschten Identitäten, betrügerischen Apps und frei erfundenen Finanzprodukten. Der aktuelle Bericht vom 25. Mai 2025 ist abrufbar unter:
    https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/whatsapp-und-telegram-das-sind-die-maschen-der-krypto-betrueger-a-bbdad965-09cb-4594-9058-0545d65c6127

    Kanzlei ESER LAW unterstützt Geschädigte:

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 21 Jahren Berufserfahrung, rät zu schnellem Handeln. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer ist die Aussicht auf Schadensbegrenzung. Die Kanzlei ESER LAW unterstützt mit folgenden Leistungen:

    • Kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung
    • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
    • Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen
    • Strafrechtliche Einordnung und Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)
    • Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und ausländischen Aufsichtsstellen
    • Vertretung in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain-Transaktionen)

    Kontakt hier:
     ESER LAW
     Rechtsanwalt Eser
     Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
     Lange Straße 51
     70174 Stuttgart
     Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
     E-Mail: info@eser-law.de
    Web: www.eser-law.de



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