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    Home » EasyPayment & Co. unter Druck – Neue Welle von WhatsApp-Anlagebetrug mit STLSTE / Stifel – Rückforderung möglich
    Rechtsformen

    EasyPayment & Co. unter Druck – Neue Welle von WhatsApp-Anlagebetrug mit STLSTE / Stifel – Rückforderung möglich

    adminBy adminJuni 3, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    kostenfreie Erstberatung hier!

    EasyPayment, Direktbanken & Co. unter Druck – Neue Welle von WhatsApp-Anlagebetrug mit STLSTE / Stifel – Fachanwalt Eser: Rückforderung möglich

    Stuttgart, Juni 2025 – Die bundesweite Kanzlei ESER LAW warnt!.

    Anlagebetrug über WhatsApp, Fake-Apps und betrügerische Trading-Plattformen nimmt weiter zu. In zahllosen Fällen konnten wir bereits Betroffene erfolgreich unterstützen – insbesondere bei Zahlungen über die Bank EasyPayment, IBAN ES23 0073 0100 5161 0539 5195, sowie über diverse Banken,  ohne dass eine Warnung dieser Institute erfolgte.

    Der jüngste Fall betrifft die Plattform STLSTE, auch bekannt unter den Bezeichnungen STL Strategie oder Stifel, mit Internetauftritt unter stifeld.com sowie einer App im Google Play Store. Was auf den ersten Blick wie eine seriöse Investment-Plattform wirkt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als professionell inszenierter Kapitalanlagebetrug.

    Typisches Vorgehen der Täter:

    • Werbung über Social Media oder gefälschte Presseartikel mit Prominentenbezug

    • Kontaktaufnahme durch angebliche Berater via WhatsApp

    • Aufforderung zur Einzahlung auf ausländische Konten – etwa EasyPayment in Spanien

    • Fake-Kontenstände, angebliche Gewinne, Zugriff unmöglich

    • Verweigerung der Auszahlung unter Vorwand angeblicher Gebühren

    Erfolge bei ähnlichen Betrugsmodellen – auch gegen Banken

    In vergleichbaren WhatsApp-Fällen (u. a. Plattformen wie Quinvexmax, Dexus Invest, PMC App etc.) konnte unsere Kanzlei bereits erfolgreich Zahlungen sichern oder Rückforderungen einleiten – nicht selten auch gegen die Hausbank des Geschädigten wegen Verletzung von Warn- und Schutzpflichten (§ 675n BGB i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB).

    Besondere Relevanz: Sparkassen und EasyPayment

    Besondere Bedeutung kommt der spanischen Bank EasyPayment (BIC: EPAYESMMXXX) zu, über deren Konten wiederholt große Summen im Zusammenhang mit betrügerischen Plattformen transferiert wurden – ohne erkennbares Eingreifen. Auch verschiedene Direkt-Banken traten wiederholt als ausführende Banken auf, ohne ihre Kunden trotz eindeutiger Warnsignale zu schützen. Die daraus resultierenden Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber diesen Instituten können erheblich sein.

    Was sollten Betroffene tun?

    1. Zahlungen sofort stoppen – keine weiteren Überweisungen, auch nicht für angebliche Freischaltungen oder Gebühren

    2. Beweise sichern – Kontoauszüge, Chats, E-Mails, Screenshots

    3. Fachanwalt für Bankrecht beauftragen – frühzeitige Einschaltung erhöht die Rückholchancen

    4. Strafanzeige stellen – wir unterstützen Sie mit Mustern und Begleitung

    5. Deckungsschutz prüfen – wir übernehmen kostenlos die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

    Unsere Einschätzung:
    Bei STLSTE handelt es sich nach unseren Erkenntnissen um einen klaren Fall von Kapitalanlagebetrug gem. § 263 StGB. Ziel ist allein die Bereicherung der Täter. Eine reale Investition liegt nicht vor.

    Verweis auf SPIEGEL-Bericht: Betrug per Messenger nimmt rasant zu

    Der SPIEGEL hat in einem aktuellen Artikel eindringlich vor dubiosen Krypto- und Aktienangeboten gewarnt, die gezielt über WhatsApp- und Telegram-Gruppen verbreitet werden. Die Täter operieren dabei mit gefälschten Identitäten, betrügerischen Apps und frei erfundenen Finanzprodukten. Der aktuelle Bericht vom 25. Mai 2025 ist abrufbar unter:
    https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/whatsapp-und-telegram-das-sind-die-maschen-der-krypto-betrueger-a-bbdad965-09cb-4594-9058-0545d65c6127

    Kanzlei ESER LAW unterstützt Geschädigte:

    Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 21 Jahren Berufserfahrung, rät zu schnellem Handeln. Je früher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer ist die Aussicht auf Schadensbegrenzung. Die Kanzlei ESER LAW unterstützt mit folgenden Leistungen:

    • Kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung
    • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
    • Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen
    • Strafrechtliche Einordnung und Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)
    • Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und ausländischen Aufsichtsstellen
    • Vertretung in Rückbuchungsverfahren (Bank, Kreditkarte, Blockchain-Transaktionen)

    Kontakt hier:
     ESER LAW
     Rechtsanwalt Eser
     Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
     Lange Straße 51
     70174 Stuttgart
     Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
     E-Mail: info@eser-law.de
    Web: www.eser-law.de



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