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    Home » Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer, Höhe Haus-Nr.5a, Ri. Sachsenplatz, Ri. Thomas-Müntzer-Platz- Fehlerhafte Messung
    Rechtsformen

    Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer, Höhe Haus-Nr.5a, Ri. Sachsenplatz, Ri. Thomas-Müntzer-Platz- Fehlerhafte Messung

    adminBy adminJuni 11, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Am Käthe-Kollwitz-Ufer in Dresden, auf Höhe der Hausnummer 5a, in Fahrtrichtung Sachsenplatz bzw. Thomas-Müntzer-Platz, befindet sich eine besonders häufig eingesetzte Messstelle zur Überwachung des innerstädtischen Tempolimits von 30 km/h. Die Überwachung erfolgt durch die Bußgeldstelle Dresden und wird mit einem stationären Messgerät des Typs TraffiStar S 350 durchgeführt. Diese Stelle gilt als verkehrsrechtlicher Kontrollschwerpunkt, da dort überdurchschnittlich häufig geblitzt wird – oft mit rechtlich zweifelhaften Messungen.

    Funktionsweise des TraffiStar S 350

    Das TraffiStar S 350 ist ein sogenanntes „stark richtungsselektives“ Messgerät. Es arbeitet nicht mit Radar oder Laser, sondern mit einem sensorbasierten System auf Basis digitaler Fototechnik. Dabei misst das Gerät nicht direkt die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs durch Reflexionen oder Doppler-Effekte, sondern errechnet sie anhand mehrerer Bildaufnahmen, die in kurzen Zeitabständen gemacht werden. Zwischen diesen Bildpaaren wird die Fahrstrecke und damit die Geschwindigkeit über eine Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.

    Die Technik klingt zunächst modern – hat aber entscheidende Schwächen, die in der juristischen Praxis immer wieder zu erfolgreichen Einsprüchen führen. Das liegt vor allem daran, dass das System als „standardisiertes Messverfahren“ eingestuft ist, obwohl die genaue technische Funktionsweise nicht offengelegt wird. Ohne vollständige Transparenz ist jedoch eine unabhängige Nachprüfung der Messgenauigkeit kaum möglich – ein massiver Nachteil für den Betroffenen.

    Typische Fehlerquellen und rechtliche Angriffspunkte

    Besonders problematisch ist, dass das TraffiStar S 350 keine Rohmessdaten speichert. Die Beweisführung basiert ausschließlich auf einer Auswertung, die nachträglich aus bereits verarbeiteten Bilddaten erstellt wird. Ein späteres Gutachten kann somit die eigentliche Messung nicht mehr vollständig rekonstruieren – was ein rechtsstaatlich bedenklicher Zustand ist. Diese fehlende Nachprüfbarkeit wird von vielen Gerichten inzwischen kritisch gesehen.

    Hinzu kommen weitere Fehlerquellen: Wird das Gerät nicht exakt ausgerichtet oder ist der Standort nicht präzise dokumentiert, kann es zu Messabweichungen kommen. Auch die Bildauswertung ist fehleranfällig – besonders bei mehreren Fahrzeugen im Bildfeld oder bei unklarer Fahrstreifenmarkierung. Schon kleinste Abweichungen im Aufstellwinkel oder in der Sensorkalibrierung können zu fehlerhaften Ergebnissen führen, die für den Fahrer erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – obwohl sie technisch nicht haltbar sind.

    Rechtlich besonders relevant ist, dass eine gültige Eichung des Geräts zwingend vorliegen muss. Ist diese abgelaufen oder unvollständig dokumentiert, kann die gesamte Messreihe für ungültig erklärt werden. Auch Schulungsnachweise der eingesetzten Messbeamten müssen lückenlos in der Akte vorhanden sein – fehlt dieser Nachweis, darf das Messergebnis rechtlich nicht verwertet werden.

    Erfolgsaussichten eines Einspruchs mit Rechtsanwalt Andreas Junge

    Gerade an dieser viel beachteten Messstelle in Dresden bestehen überdurchschnittlich gute Chancen, einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein deutschlandweit anerkannter Verteidiger im Verkehrsrecht, der seit vielen Jahren auf Geschwindigkeitsverstöße spezialisiert ist. Er kennt die technischen Schwächen der eingesetzten Geräte genau und arbeitet eng mit TÜV-zertifizierten Sachverständigen zusammen, die die Messungen detailliert analysieren.

    Ein nicht unerheblicher Teil der von ihm betreuten Verfahren wird eingestellt – sei es wegen Messfehlern, formalen Mängeln oder unzureichender Beweisführung. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann sich zudem beruhigt zurücklehnen: Selbst bei vertraglich vereinbarter Selbstbeteiligung entstehen keine Kosten, da diese von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht wird.

    Kontaktaufnahme – schnell und unkompliziert

    Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf mehreren Wegen möglich – schnell, sicher und unverbindlich.

    Kontakt über anwalt.de
    Über das Kontaktformular auf anwalt.de kann Ihr Fall direkt online eingereicht werden. Die Plattform ist nicht nur besonders benutzerfreundlich, sondern auch datenschutzrechtlich zuverlässig. Ihr Anliegen wird dort schnell bearbeitet und direkt an die Kanzlei weitergeleitet – ohne Umwege.

    Direkte E-Mail
    Wer lieber direkt per Mail kommuniziert, kann sich an folgende Adresse wenden:
    junge@jhb.legal
    Eine kurze Beschreibung des Falls genügt – die Kanzlei prüft daraufhin die Erfolgsaussichten kostenlos und unverbindlich.

    Telefonisch erreichbar
    Für persönliche Rückfragen steht Ihnen die Kanzleinummer 030 398 390 32 zur Verfügung.
    Besonders komfortabel: Auch außerhalb der Bürozeiten ist Rechtsanwalt Junge in dringenden Fällen unter 0179 234 6907 erreichbar.

    Die Messstelle am Käthe-Kollwitz-Ufer in Dresden gehört zu jenen Orten, an denen die Wahrscheinlichkeit technischer oder formaler Messfehler besonders hoch ist. Der Einsatz des TraffiStar S 350 führt häufig zu fragwürdigen Ergebnissen, die sich im Rahmen eines juristischen Einspruchs erfolgreich angreifen lassen – vor allem, wenn man sich auf die langjährige Erfahrung und Fachkompetenz von Rechtsanwalt Andreas Junge verlässt. Seine bundesweite Tätigkeit, sein technisches Know-how und seine exzellente Erfolgsquote machen ihn zu einem der besten Verteidiger im Verkehrsrecht. Ein Einspruch lohnt sich – mit der richtigen Unterstützung.



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