Immer wieder warnen Verbraucherschützer:innen und Verkaufsportale wie Kleinanzeigen.de, Ebay und andere vor einer perfiden Betrugsmasche, dem Dreiecksbetrug. Dabei verkauft – meist im privaten Umfeld und bei Gebrauchtware – ein:e privater Verkäufer:in eine Ware und bekommt auch das Geld korrekt überwiesen. Später, weit nach der Übergabe, stellt sich allerdings heraus, dass die Ware von einem Dritten beglichen wurde, der seinerseits die Ware seitens des eigentlichen Käufers versprochen bekam, aber nicht erhielt.
Besonders gefährdet sind dabei Plattformen wie Kleinanzeigen.de oder Ebay, bei denen immer noch das direkte Übergeben an einem öffentlichen Ort oder das Abholen beim Verkäufer oder der Verkäuferin als oftmals passende Lösung gewählt wird. In beiden Fällen sollten Verkäufer:innen sich darüber im Klaren sein, dass sie in der Regel keinen Beleg für die Übergabe haben, was ihnen im Streitfall zum Verhängnis werden kann. Zwar kann auch bei der Einlieferung einer Paketsendung im Nachhinein strittig sein, ob sie die korrekte Ware enthielt, man hat aber zumindest einen Beleg, der mit einem Paket mit entsprechendem Gewicht oder Maßen einhergeht.
Besonders heikel ist eine solche Geschichte bei Zahlung via Paypal. Denn viele Geschäftspartner:innen wollen die Bezahlung unter der Deklarierung als „Freunde und Bekannte“ erreichen, da diese vom Käuferschutz ausgenommen sind. In anderen Fällen wiederum ist die persönliche Übergabe ein Problem im Zusammenhang mit der Paypal-Zahlung, da hier ein Einlieferungsbeleg eingefordert wird, wenn es zu einem Streitfall kommt. Ist dies nicht nachweisbar, spricht Paypal den/die Geschädigte(n), der oder die ja die Ware übergeben hat, dennoch frei, da dies nicht nachgewiesen werden kann. Kund:innen, die Ebay-Transaktionen an der Haustür lösen, sollten beachten, dass es hierfür inzwischen einen QR-Code gibt, den man bei einer persönlichen Übergabe scannen kann.
So machst du Zahlungsvorgänge für Betrüger:innen unattraktiv
Verbraucherschützer:innen empfehlen daher, bei Überweisungen so genau wie möglich darauf zu achten, woher diese stammen. Zwar gibt es Fälle, in denen der/die Empfänger:in der Ware dann erklärt, es sei das Konto des/der Lebensgefährtin, aber misstrauisch werden können Handelspartner:innen immer dann, wenn hier Ungereimtheiten auftauchen. Sinnvoll ist es auch, möglichst ausführliche Informationen in den Verwendungszweck zu schreiben – welche Ware, gegebenenfalls auch die Transaktionsnummer der Plattform, die bekannte Adresse. Damit wird eine Transaktion für den Dreiecksbetrug unbrauchbar.
Empfehlungen der Redaktion
Grundsätzlich gilt: Je mehr hier an konkreten Daten und Details bekannt ist, umso eher fliegt ein Schwindel auf. Sinnvoll ist, darauf verweisen Portale wie Kleinanzeigen.de in so einem Fall gerne, auch die Verwendung des Käuferschutzes. Die Transaktion wird hier plattformgebunden und –gesteuert abgewickelt, was allerdings auch nicht ohne Fußangeln für den/die Verkäufer:in ist. Denn wenn der oder die Erwerbende erklärt, nur ein leeres Paket erhalten oder den sprichwörtlichen Backstein im Paket vorgefunden zu haben, ist der Ärger ebenfalls groß.
Dennoch zeigt die Erfahrung und Praxis, dass solche Erschwernisse gerade für Betrüger:innen, die das schnelle Geld machen wollen, ein ungewünschtes Hindernis darstellen. Dabei ist Dreiecksbetrug meist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, erklären Verbraucherschützer:innen – und wenn man ihn erkennt, ist es stets zu spät, weil bereits ein Schaden entstanden ist. Die Ermittlungsbehörden der Länder weisen das spezielle Szenario des Dreiecksbetrugs nicht explizit in den Statistiken aus.
Sinnvoll ist hierbei stets auch das Protokollieren der Angebote und Transaktionsinformationen. Doch Vorsicht: Gerade bei Kleinanzeigen kann man, wenn keine großartige Kommunikation stattgefunden hat, als Verkäufer:in Spuren verwischen. Schon aus diesem Grund ist es ratsam, PDFs und ein paar Informationen über den Chatverlauf sicher zu stellen.
Dreiecksbetrug geht auch mit Zalando, Amazon und Co.
Hier und bei Gebrauchtplattformen wie Vinted ist der Dreiecksbetrug unter Umständen aber noch einmal anders gelagert: Hochwertige Bekleidung und Sneakers werden verkauft und das Geld durch den oder die Käufer:in gezahlt – verschickt wird dann allerdings Ware, die auf die Daten der Käufer:innen bei großen Onlinehändlern bestellt wird. Die fordern dann ihrerseits noch einmal Geld ein – oder es wurde mit im Internet gestohlenen Zahlungsdaten bestellt, was ebenfalls zu rechtlichen Komplikationen führt. Über diese Variante des Dreiecksbetrugs haben wir bereits ausführlich berichtet.
Auch hier gibt’s wiederum die Variante, dass Dritte involviert und betrogen sind, um die Geschichte zu verschleiern. In diesem Fall kommt dann erst mit einigen Monaten Verzögerung Post von der Staatsanwaltschaft oder einem Anwalt des/der Betrogenen oder des E-Commerce-Unternehmens. Denn auch wenn mit den korrekten Daten des oder der vermeintlichen Käufer:in für den Warenempfang gearbeitet werden muss, ist die E-Mail-Adresse eine, die er oder sie nicht gehört. Daher gibt’s Post (und Aufklärung) erst zu einem deutlich fortgeschrittenen Zeitpunkt, wenn der Fall bereits eskaliert ist.