Verkehrskontrolle. Fenster runter. Die Polizei fragt: „Haben Sie Betäubungsmittel konsumiert?“
Und du denkst dir: „Ich bin ehrlich – kommt sicher besser.“
Also sagst du:
„Ja, gestern Abend ein bisschen was geraucht. Aber is’ ja legal jetzt.“
Klingt entspannt. Ist aber genau der Moment, in dem du dir selbst das Fahrverbot lieferst – und die MPU gleich mit.
Ein Fall aus der Praxis:
Mein Mandant fährt morgens zur Arbeit, wird routinemäßig kontrolliert.
Er ist freundlich, wirkt nüchtern, alles entspannt – bis er sagt:
„Ich hab gestern Abend einen Joint geraucht, aber das war schon Stunden her.“
Die Polizei bedankt sich innerlich, lässt ihn pusten (negativ), aber nimmt ihn trotzdem mit zur Blutentnahme.
THC-Wert: 4,2 ng/ml.
Ergebnis: 500 € Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte.
Und die Führerscheinstelle? Hat gleich mal die MPU angeordnet.
Das juristische Problem:
Ja, Cannabis ist seit 2024 legalisiert – aber nicht im Straßenverkehr.
Seit der Neuregelung gilt ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml aktivem THC im Blut.
Klingt großzügig, aber:
- Der Wert wird schnell erreicht, vor allem bei regelmäßigem oder hochpotentem Konsum.
- THC baut sich sehr individuell ab – 12 bis 36 Stunden sind keine Seltenheit.
- Und: Die Aussage „Ich hab was geraucht“ reicht oft schon, um die Blutentnahme anzuordnen.
Du lieferst also freiwillig die Beweise gegen dich – während du denkst, du seist ehrlich.
Fazit:
Wer kifft, sollte den Zündschlüssel in Ruhe lassen.
Und wer bei der Polizei freiwillig erzählt, dass er was konsumiert hat, sollte wenigstens schon mal die MPU-Gebühr überweisen.
Also bitte:
Kein Konsum vor dem Fahren. Keine Aussagen bei der Kontrolle. Kein Halbwissen.
Und schon gar kein Satz mit „Aber ich dachte …“
#dontdoit
PS:
Du musst dich nicht selbst belasten.
Die Polizei darf fragen – du darfst schweigen.
Wenn du’s doch nicht lassen kannst: Dann ruf wenigstens vorher an. Ich erklär dir, warum Schweigen die bessere Aussage ist.