Ihr Anwalt für Arbeitsrecht informiert: Wann Ihr Kündigungsschutz wirklich eingeschränkt ist – und wann nicht.
Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben genießen hochbezahlte Mitarbeiter im Investmentbanking in Deutschland einen robusten Kündigungsschutz. Viele Arbeitgeber nutzen jedoch gezielt juristische Begriffe wie „leitender Angestellter“ oder „Risk Taker“, um Unsicherheit zu schüren und die Verhandlungsposition von Bankern bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag zu schwächen. Die Kenntnis Ihrer wahren rechtlichen Stellung ist der entscheidende Hebel für eine maximale Abfindung und die Sicherung Ihrer Boni.
Ihr wahrer Status: Leitender Angestellter oder Risk Taker?
Die entscheidende Frage für Ihren Kündigungsschutz ist, ob Sie tatsächlich unter eine der gesetzlichen Ausnahmeregelungen fallen. Ein Titel im Arbeitsvertrag allein ist bedeutungslos.
Ein „leitender Angestellter“ nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 14 KSchG) sind Sie nur, wenn Sie die Befugnis zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Mitarbeitern haben. Eine reine Empfehlungsfunktion reicht nicht aus. Nur bei echten leitenden Angestellten kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor Gericht gegen eine Abfindung auflösen, ohne die Kündigung selbst beweisen zu müssen.
Eine juristische Falltür ist die Sonderregelung für „Risk Taker“ (Risikoträger), die speziell für den Bankensektor im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) verankert ist. Gemäß § 25a Abs. 5a KWG werden Sie kündigungsschutzrechtlich wie ein leitender Angestellter behandelt, obwohl Sie keine Personalverantwortung haben. Dies gilt, wenn zwei klare Kriterien erfüllt sind:
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Anstellung als Risikoträger bei einem „bedeutenden Institut“ (Bilanzsumme > 15 Mrd. Euro).
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Ein Jahresfixgehalt, das das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze übersteigt (für das Jahr 2025: ca. 270.000 €).
Die Konsequenz: Ihr Arbeitgeber kann im Kündigungsschutzprozess einen unbegründeten Auflösungsantrag stellen und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beenden. Ihr Schutz des Arbeitsplatzes wandelt sich per Gesetz in einen reinen Abfindungsanspruch.
Der entscheidende Vorteil: Voller Kündigungsschutz für die Meisten
Die große Mehrheit der Investmentbanker erfüllt keine dieser engen Kriterien. Das bedeutet für Sie: Sie genießen den vollen und uneingeschränkten Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber muss jede Kündigung sozial rechtfertigen (z.B. betriebs- oder verhaltensbedingt), was in der Praxis eine sehr hohe Hürde darstellt. Eine Kündigung wegen „Low Performance“ ist juristisch kaum durchsetzbar und dient meist nur als Druckmittel.
Was das für Ihre Verhandlungen bedeutet
Ihre starke Rechtsposition ist die Basis für Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag. Die oft zitierte Faustformel von 0,5 Gehältern pro Beschäftigungsjahr ist für High Performer im Banking lediglich die unterste Grenze. Faktoren von 1,0, 1,5 oder höher sind je nach Fallkonstellation realistisch. Zudem sind Klauseln in Arbeitsverträgen, die Ihren Bonusanspruch als „freiwillig“ oder von einem Stichtag abhängig deklarieren, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in der Regel unwirksam. Ihr anteiliger Bonus für das laufende Jahr ist Ihnen auch bei einer Trennung sicher. Besonders kritisch ist hierbei jedoch die Beachtung der regulatorischen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu variablen Vergütungssystemen. Werden diese im Aufhebungsvertrag missachtet, kann dies nachträglich zu massiven Problemen führen. Lassen Sie sich daher unbedingt vorher beraten.
Handeln Sie strategisch
Lassen Sie sich nicht von Titeln oder Klauseln in Ihrem Vertrag einschüchtern. Ihre Verhandlungsmacht bei einem Exit ist erheblich größer, als es zunächst scheint. Eine anwaltliche Prüfung Ihrer Situation ist der erste Schritt, um Ihre Ansprüche auf eine hohe Abfindung, die volle Bonuszahlung und ein exzellentes Arbeitszeugnis durchzusetzen.
Die korrekte Einschätzung Ihres Status und die Kenntnis unwirksamer Vertragsklauseln sind Ihr größter Hebel. Eine detaillierte Analyse der Rechtslage, inklusive Strategien zu Bonusverhandlungen und Freistellung, finden Sie in unserem vollständigen Fachartikel auf unserer Webseite: https://notruf-kuendigung.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung-aufhebungsvertrag-investmentbanker
Ihr Experte für Kündigungsschutz im Finanzsektor:
Melden Sie sich sehr gerne bei mir – ich möchte Sie gut beraten und gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Situation finden.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Daud Haque
Als Gründer der renommierten Arbeitsrechtsboutique Haque. und der digitalen Anlaufstelle notruf-kuendigung.de verkörpert Rechtsanwalt Haque eine neue Generation juristischer Exzellenz im Arbeitsrecht. Seine Spezialisierung auf Kündigungsschutz und die Meisterung komplexer Verhandlungssituationen – von Aufhebungsverträgen bis zu umfassenden Abwicklungen – basiert nicht nur auf dem Abschluss des Fachanwaltslehrgangs, sondern auch auf einer seltenen interdisziplinären Kompetenz im Unternehmens-, Kapitalmarkt- und Konzernrecht. Geschärft durch die erfolgreiche Führung von Verfahren auch in juristischen Auseinandersetzungen von erheblicher Tragweite gegen Großkonzerne, vertritt er die Interessen von Arbeitnehmern mit strategischem Weitblick und unnachgiebiger Konsequenz, um vor Arbeitsgerichten stets das bestmögliche Resultat – sei es eine maximale Abfindung, ein hervorragendes Zeugnis oder die Weiterbeschäftigung – zu sichern.
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