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    Home » Die fristlose Kündigung als Drohmittel
    Rechtsformen

    Die fristlose Kündigung als Drohmittel

    adminBy adminMai 8, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

    Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, ist die emotionale Belastung häufig groß. Noch schwerwiegender wird es jedoch, wenn der Arbeitgeber im Zuge des Kündigungsschutzverfahrens plötzlich mit einer fristlosen Kündigung nachlegt – ein besonders harter und oft unterschätzter Arbeitgebertrick. Dies gefährdet nicht selten die an sich gute Verhandlungsposition des Arbeitnehmers. Wie Arbeitnehmer darauf am besten reagieren, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

    Fristlose Kündigung als Eskalationstaktik

    Der Trick funktioniert in mehreren Schritten: Zunächst erhält der Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung, etwa aus betriebsbedingten Gründen. Er reagiert darauf – wie oft empfohlen – mit einer Kündigungsschutzklage. In vielen Fällen stellt sich dann im Verfahren heraus, dass die ursprünglichen Kündigungsgründe rechtlich nicht tragfähig sind. An diesem Punkt sucht der Arbeitgeber nach weiteren Optionen. Und hier beginnt die eigentliche Eskalation: Die Suche nach Gründen für eine „nachgeschobene“ fristlose Kündigung oder zumindest eine (weitere) ordentliche, diesmal verhaltensbedingte, Kündigung.

    Für den Arbeitnehmer ist diese Vorgehensweise nicht ungefährlich. Denn sobald der Arbeitgeber mögliche (schwere) Pflichtverletzungen im Prozess vorbringt, könnten nicht nur seine Klagechancen sinken. Es droht zusätzlich eine Strafanzeige, beispielsweise wegen Betrugs oder Diebstahls.

    Gründe für eine fristlose Kündigung

    Fast jeder Arbeitsalltag hat einige typische neuralgische Punkte, die Arbeitgeber gezielt nutzen kann, um schwere Pflichtverletzungen zu konstruieren, die unter Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten. Dazu zählen unter anderem:

    • Arbeitszeitbetrug: Wer sich für Zeiten bezahlt lässt, in denen tatsächlich nicht gearbeitet wurde – etwa durch vorgetäuschte Anwesenheit, häufige private Nutzung des Handys, oder längere Pausen – riskiert eine fristlose Kündigung.
    • Manipulation von Fahrtkostenabrechnungen: Arbeitnehmer, die Umwege geltend machen oder fiktive Dienstreisen abrechnen, begehen unter Umständen einen Betrug.
    • Beleidigungen und Fehlverhalten im Kündigungskontext: Wut über die Kündigung führt bei einigen Arbeitnehmern zu Entgleisungen – etwa durch beleidigende E-Mails oder verletzende Äußerungen. Auch das kann zu einer fristlosen Kündigung führen.
    • Verdächtige Krankmeldungen: Eine Krankschreibung direkt nach der Kündigung gefährdet an sich grundsätzlich zwar nicht das Arbeitsverhältnis. In Kombination mit anderen Umständen kann dies aber den Beweiswert der Krankschreibung in Zweifel ziehen und damit die Klagechancen mitunter deutlich verringern.

    Hinzu kommt: Bereits die bloße Androhung einer fristlosen Kündigung oder Strafanzeige erhöht meist den Druck auf den Arbeitnehmer, eine niedrige Abfindung anzunehmen. Das Risiko einer Rufschädigung, einer Strafanzeige oder gar einer Vorstrafe reicht häufig aus, um den Arbeitnehmer zu verunsichern.

    Was Arbeitnehmer tun können

    Fachanwalt Bredereck rät Arbeitnehmern regelmäßig in solchen Situationen:

    • Ruhe bewahren: Panik ist ein schlechter Ratgeber. Wer besonnen reagiert, vermeidet Fehler.
    • Rechtlich beraten lassen: Frühzeitige anwaltliche Unterstützung hilft, die eigene Position zu sichern und Risiken einzuschätzen.
    • Nichts unüberlegtes sagen: Insbesondere in Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwalt sollte man nichts zugeben oder unterschreiben, ohne Rücksprache mit dem eigenen Rechtsbeistand. Verzichten Sie zudem auf konfrontative Äußerungen, verbale Ausfälle und jede Art von Provokation.
    • Beweise sichern: Dokumentieren Sie Arbeitszeiten, E-Mails oder Reisedaten, um Vorwürfe später entkräften zu können – im Zweifel nach Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt.

    Die fristlose Kündigung ist einer der aggressivsten Tricks, den Arbeitgeber im Zuge arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen anwenden können. Sie zielt nicht nur auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch auf die Einschüchterung des Arbeitnehmers. Wer seine Rechte kennt und sich frühzeitig juristisch beraten lässt, kann sich dagegen jedoch erfolgreich zur Wehr setzen.

    Haben Sie eine (fristlose) Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Wollen Sie wissen, wie Ihre Klage- und Abfindungschancen sind und ob sich eine Klage für Sie lohnt?

    Das können wir für Sie tun

    Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Wenn Sie von einer Kündigung betroffen oder bedroht sind, sprechen Sie mit mir – kostenlos und unverbindlich in einem telefonischen Erstgespräch.

    Dabei klären wir unter anderem:

    • Wie stehen Ihre Chancen auf eine Abfindung?
    • Welche Risiken sollten Sie bedenken?
    • Welche Fristen müssen Sie einhalten?
    • Was ist eine realistische Abfindung in Ihrem Fall?

    Rufen Sie im Fall einer Kündigung am besten am selben Tag in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an. So gehen Sie regelmäßig sicher, keine für Ihre Abfindungschancen relevante Frist zu verpassen.

    Wollen Sie sich vorab über Ihre Abfindungschancen erkundigen?

    Besuchen Sie jetzt die Homepage von Fachanwalt Bredereck und berechnen Sie Ihre Abfindungschancen mit seinem neuen Abfindungsrechner.

    Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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