Diese Mikrokredite bringen dein Unternehmen voran
Für deine Existenzgründung spielt der Businessplan eine zentrale Rolle – auch bei der Finanzierung. Mikrokredite, vergeben durch Mikrofinanzinstitute, Landesförderbanken und die KfW, sind gezielt auf die Bedürfnisse von Gründern, Freiberuflern und KMU zugeschnitten und bieten dir zahlreiche Vorteile:
- Einfacher Zugang mit kurzer Antragsstrecke
- Flexibilität in Bezug auf die Verwendungszwecke des Kredits
- Keine Sicherheiten erforderlich
- Geringere Kreditsummen für geringere Bedarfe
- Schnelle Auszahlung i.d.R. innerhalb weniger Tage
Hier sind die sieben wichtigsten Mikrokredite für Selbständige und junge Unternehmen:
1. Förderprogramm „Mein Mikrokredit“
Das Förderprogramm „Mein Mikrokredit“ unterstützt Unternehmen aus allen Branchen. Besonders Jungunternehmen und Selbständige aus Branchen mit schwierigem Kreditzugang wie Dienstleistungen, Gastronomie und Einzelhandel können von diesem Mikrokredit profitieren. Die Förderung erfolgt als Darlehen in kleinen Schritten: Zunächst z. B. 1.000 €, 5.000 € oder 10.000 €. Nach 6 Monaten störungsfreier Rückzahlung kann ein weiterer Kredit beantragt werden – insgesamt bis max. 25.000 €.
➔ Mehr Informationen zum Bundesförderprogramm: Mein Mikrokredit
2. IBB Berlin und KMU Fonds
Die Investitionsbank Berlin vergibt Darlehen zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in Höhe von 3.000 bis 25.000 Euro (50.000 EUR bei wissensintensiven/innovativen Unternehmen). Bankübliche Besicherungen sind nicht erforderlich.
- Wer gefördert wird: Im Bereich der Gründungsfinanzierung sind gewerbliche und freiberufliche Gründer sowie KMU mit bis zu 5 Jahren Marktpräsenz und Betriebsstätte in Berlin antragsberechtigt; im Bereich der Wachstumsfinanzierung sind KMU, freie Berufe und (gewerblich tätige) Sozialunternehmen mit Betriebsstätte in Berlin förderfähig.
- Was gefördert wird: Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel für Gründung, Festigung, Übernahmen, Erweiterungen und Auftragsvorfinanzierung – ausschließlich in Berliner Betriebsstätten.
- Wie gefördert wird: Darlehen von bis zu 50.000 EUR; Laufzeit meist 6 Jahre mit 1 Jahr tilgungsfrei, quartalsweise Tilgung; vorzeitige Rückzahlung nur mit Vorfälligkeitsentschädigung möglich – aktuelle Zinsen siehe Konditionsübersicht.
➔ Mehr Informationen zum Mikrokredit der Investitionsbank Berlin
3. Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH)
Die IB SH fördert neben Neugründungen auch Übernahmen und Festigungsvorhaben bestehender Unternehmen binnen fünf Jahren nach Gründung. Die Kreditsumme beträgt zwischen 3.000 EUR bis 25.000 EUR. Als Sicherheit verlangt die IB SH ein notarielles Schuldanerkenntnis der Antragstellenden.
- Wer gefördert wird: natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern (inkl. Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht)
- Was gefördert wird: Neugründungen, Nachfolge und Festigung (binnen fünf Jahren nach Gründung) von Unternehmen in Schleswig-Holstein
- Wie gefördert wird: Darlehen in Höhe von 3.000 EUR bis 25.000 EUR
➔ Mehr Informationen zum Mikrodarlehen der IB SH
4. Mikrokredit in Bremen & Bremerhaven (BAB)
Über die Bremer Aufbau Bank können natürliche Personen, freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen mit Sitz in Bremen einen Mikrokredit erhalten. Finanziert wird in der Regel das fehlende Kapital, wenn die Hausbank die Finanzierung nicht begleitet. Dieses Programm wird u.a. mit Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit StartGeld) kofinanziert.
- Wer gefördert wird: Natürliche Personen, freiberuflich Tätige, kleine Unternehmen.
- Was gefördert wird: Finanzierbar sind investitions- und projektbezogene Betriebsmittel für Gründung, Übernahme, Ausbau oder Erweiterung eines Kleinunternehmens oder einer freiberuflichen Existenz.
- Wie gefördert wird: Gefördert werden Vorhaben bis 100.000 €, davon max. 50.000 € als Mikrodarlehen (2,5 % Zins p.a., bis zu 8 Jahre Laufzeit, 2 Jahre tilgungsfrei); monatliche Raten, Sondertilgungen jederzeit kostenfrei.
➔ Mehr Informationen zum Mikrokredit Bremen
5. Hessen-Mikrodarlehen
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt Mikrokredite in Höhe von 3.000 EUR bis 35.000 EUR. Vor Antragstellung bei der WIBank muss zwischen den Antragstellenden und einer Kooperationspartnerin bzw. einem Kooperationspartner ein Beratungsgespräch bzgl. der Gründungs- und Geschäftsidee stattgefunden haben.
- Wer gefördert wird: natürliche Personen, Angehörige freier Berufe, kaufmännische Qualifikation, fachliche Qualifikation, erfolgsversprechendes Vorhaben in Hessen, Gesellschafter ohne Geschäftsführungskompetenz
- Was gefördert wird: Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für Gründung, Übernahme, Wachstum, Festigung oder Neuansiedlung – im Einklang mit den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der WIBank.
- Wie gefördert wird: Das Hessen-Mikrodarlehen bietet bis zu 35.000 € bei 7 Jahren Laufzeit, 12 tilgungsfreien Monaten, ohne Sicherheiten – mit kostenloser Sondertilgung und möglicher Aufstockung.
➔ Mehr Informationen zum Hessen-Mikrodarlehen
6. NRW.Mikrodarlehen
Das NRW.Mikrodarlehen soll dabei helfen, die Finanzierungslücke für Kleinunternehmen und Existenzgründer in Nordrhein-Westfalen zu schließen und eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu unterstützen. Bevor eine Antragstellung möglich ist, müssen sich Interessenten im STARTERCENTER NRW beraten lassen und ein positives Votum erhalten.
- Wer gefördert wird: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, GbRs und UGs (haftungsbeschränkt) bis 5 Jahre nach Gründung, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben.
- Was gefördert wird: Du kannst das NRW.Mikrodarlehen für deine Gründung oder für Wachstumsvorhaben bis 5 Jahre nach Start beantragen – auch zweimal, wenn es ums Erweitern geht. Finanziert werden alle damit verbundenen Ausgaben.
- Wie gefördert wird: Ratendarlehen bis 50.000 €, 100 % Auszahlung, 10 Jahre Laufzeit, 6 Monate tilgungsfrei, fester Zinssatz, keine Sicherheiten, flexible Tilgung mit kostenfreien Sondertilgungen.
➔ Mehr Informationen zum NRW.Mikrodarlehen
7. Mikrodarlehen (MKD)
2025 startet das Mikrodarlehen für Gründer neu: Nachfolgeprogramm ist das „Darlehen für den Mittelstand“. Voraussetzungen: 20 % Eigenanteil, KMU-Status, tragfähiges Konzept und Fachkenntnisse.
- Wer gefördert wird: Gefördert werden Gründung, Neustart („Zweite Chance“), Nachfolge, Beteiligung über 25 % und Festigung junger Unternehmen in den ersten 5 Jahren.
- Was gefördert wird: Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen
- Wie gefördert wird: Das Darlehen beträgt 5.000–30.000 € (bis zu 80 % der Ausgaben), wird zu 100 % in einer Summe ausgezahlt und läuft bis zu 6 Jahre bei 2 % Zins p.a., davon 1 Jahr tilgungsfrei. Die Rückzahlung erfolgt monatlich in festen Raten, Sondertilgungen sind jederzeit möglich – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Ein einfacher Verwendungsnachweis ist 12 Monate nach Auszahlung einzureichen. Es sind keine Sicherheiten nötig; Förderung erfolgt nach AGVO oder De-minimis.
➔ Mehr Informationen zum Mikrodarlehen der SAB