Seit dem Inkrafttreten des revidierten Deutsch‐Schweizerischen Polizeivertrags am 1. Mai 2024 wird erstmals die Vollstreckung schweizerischer Verkehrssanktionen in Deutschland ermöglicht – und umgekehrt
🛑 Mindesthöhe & Anwendungsbereich
- Vollstreckbar sind Bußgelder ≥ 80 CHF bzw. ≥ 70 EUR
- Gilt nur für Verkehrsdelikte, z. B. Tempoverstöße, Falschparken, Rotlichtverstöße – nicht für Freiheitsstrafen
📊 Umfang der Vollstreckung
- 2024: ca. 3 000 eingehende und 1 500 ausgehende Ersuchen aus Deutschland
- 2025: prognostiziert 5 000 eingehende und 6 000 ausgehende Fälle
Für Deutschland ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn zentrale Autorität für Vollstreckungshilfe – geprüft werden Formalien, Übersetzung und Fahreridentität.
Eine 2025 geplante Elektronische Aktenführung soll Verfahren weiter beschleunigen
💶 Bußgeldbeträge im Vergleich
Viele Verkehrsverstöße sind in der Schweiz deutlich teurer:
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Verstoß |
Schweiz (ab) |
Deutschland (ab) |
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+20 km/h (Autobahn) |
ca. 180 CHF (~184 €) |
ca. 60 € |
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Falschparken |
40 CHF (~40 €) |
ca. 10 € |
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+6–10 km/h (innerorts) |
~120 CHF |
ca. 60 € |
Fazit: Schon moderate Überschreitungen erreichen die Vollstreckungsschwelle.
⚖️ Rechte & Pflichten für Betroffene
- Zustellung in Deutsch: Bescheide müssen verständlich übersetzt werden
- Widerspruch: Einsprüche sind möglich – insbesondere bei Formfehlern (falsches Kennzeichen, unklarer Fahrer)
- Rechtsmittel: Sind innerhalb der angegebenen Fristen beim BfJ einzulegen.
- Nicht ignorieren: Unbezahlte Forderungen können zu Inkassoverfahren, Verjährungsunterbrechung und bei Schwervergehen ggf. sogar zu Ersatzhaft führen – auch Fahrer aus der Schweiz erhalten Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg): bei 8 Punkten wird die Nutzung der Schweizerischen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland untersagt!
📝 Empfehlung für Betroffene
- Rechtzeitig Widerspruch einlegen, bei Zweifeln – Fristen beachten.
- Beweissicherung: Fotos, Messdaten, Zeugen sind hilfreich.
- Fachberatung: Bei grenzüberschreitenden Fällen empfiehlt sich anwaltliche Begleitung (Sprachbarrieren, Zuständigkeitsklärung).
🔚 Fazit
Der aktuelle Polizeivertrag stellt sicher, dass Verkehrsverstöße in der Schweiz ab 70 EUR/80 CHF in Deutschland vollstreckt werden können – durch das BfJ. Trotz hoher Schweizer Bußgelder absehbar, dass viele Fälle zur Vollstreckung gelangen.
Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
