Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die in der Corona-Krise schnell und unbürokratisch Hilfe erhielten, stehen jetzt vor einem neuen Problem: Der Freistaat Bayern fordert massenhaft Soforthilfen zurück – obwohl das ursprünglich nicht angekündigt war.
Wie die Süddeutsche Zeitung am 2. Mai 2025 berichtet, hat Bayern bereits über 1,1 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zurückgefordert. Die meisten Rückforderungen betreffen die Soforthilfe, die tausende Selbständige, Einzelhändler und Betriebe 2020 beantragt hatten. Was als unbürokratische Rettung gedacht war, wird nun für viele zur finanziellen Belastung.
Wir haben das Geld damals gebraucht – und jetzt soll es zurück?“
So oder ähnlich klingen derzeit viele Anrufe bei uns. Unternehmen berichten, dass sie keine Rückmeldung erwartet hatten – schließlich hatte das bayerische Wirtschaftsministerium 2021 erklärt, dass kein allgemeines Rückmeldeverfahren stattfinden werde. Doch diese Ankündigung wurde später revidiert – und nun flattern teils fünfstellige Bescheide ins Haus.
Die Rückforderung trifft viele – oft hart:
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Kleine Betriebe wie Friseure oder Bäckereien: Rückforderungen von 5.000–9.000 €
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Mittelständische Unternehmen: Rückforderungen bis zu 30.000 € und mehr
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Häufige Streitpunkte: Personalkosten, Berechnung des Liquiditätsengpasses, Abweichung von früheren Aussagen
Was Sie jetzt tun können – und warum Schnelligkeit zählt
Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, reagieren Sie sofort. In vielen Fällen beträgt die Frist zur Reaktion nur einen Monat.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Rechtsmittel und Fristen:
Ihre Möglichkeiten im Überblick:
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Wenn auch Sie eine Rückforderung erhalten haben oder damit rechnen, lassen Sie Ihren Bescheid jetzt prüfen. So erfahren Sie schnell: