Ein Strafverfahren kann für Betroffene belastend und unübersichtlich sein. Umso wichtiger ist es, den Ablauf zu kennen und frühzeitig eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen, die im Folgenden erklärt werden.
Ermittlungsverfahren – Der Beginn des Strafverfahrens
Das Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, das von der Staatsanwaltschaft geleitet wird. Grundlage ist entweder eine Strafanzeige, ein Strafantrag oder die Aufnahme der Ermittlungen von Amts wegen. In dieser Phase sammeln die Ermittlungsbehörden Beweise, vernehmen Zeugen und führen gegebenenfalls Hausdurchsuchungen oder andere Maßnahmen durch. Wichtig ist, dass die Staatsanwaltschaft sowohl belastende als auch entlastende Beweise berücksichtigt. Ein Beschuldigter kann in dieser Phase von der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung geladen werden. Hier gilt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie sich erst nach anwaltlicher Beratung zur Sache ein. Ein erfahrener Strafverteidiger kann zudem Akteneinsicht beantragen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Am Ende des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft: entweder wird das Verfahren eingestellt, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, oder es wird Anklage erhoben beziehungsweise ein Strafbefehl beantragt, falls die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für wahrscheinlich hält. Falls ein dringender Tatverdacht mit Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht, kann zudem ein Haftbefehl beantragt werden, der zur Untersuchungshaft führen kann.
Zwischenverfahren – Prüfung durch das Gericht
Falls die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, folgt das Zwischenverfahren. In dieser Phase prüft das Gericht, ob genügend Beweise für eine Hauptverhandlung vorliegen. Das Gericht kann das Verfahren entweder eröffnen und einen Eröffnungsbeschluss erlassen, die Anklage ablehnen und das Verfahren einstellen oder bei geringfügigen Straftaten einen Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl hat die Wirkung eines Urteils und wird rechtskräftig, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten wird. Ein Strafverteidiger kann in dieser Phase darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt wird oder eine mildere Sanktion ausgehandelt wird.
Hauptverfahren – Die Gerichtsverhandlung
Kommt es zur Hauptverhandlung, wird der bisherige „Beschuldigte“ oder „Angeschuldigte“ nun zum „Angeklagten“. Die Verhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache und der Feststellung der Personalien des Angeklagten. Anschließend verliest die Staatsanwaltschaft die Anklage, danach hat der Angeklagte die Möglichkeit, sich zu äußern – ist dazu aber nicht verpflichtet. Darauf folgt die Beweisaufnahme, in der Zeugen vernommen und Beweismittel gesichtet werden. Anschließend halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers, bevor der Angeklagte das letzte Wort hat. Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und verkündet das Urteil. Ein Strafverteidiger kann in dieser Phase durch geschickte Beweisanträge und Argumentation Einfluss auf den Prozessverlauf nehmen.
Rechtsmittel: Berufung und Revision
Gegen ein Urteil kann der Angeklagte Berufung oder Revision einlegen. Bei einer Berufung wird das Verfahren vor der nächsthöheren Instanz, also dem Landgericht, neu aufgerollt. Eine Revision hingegen prüft nur, ob Verfahrensfehler oder Rechtsfehler vorliegen. Eine kompetente Strafverteidigung kann durch geschickte Rechtsmittel eine mildere Strafe oder sogar einen Freispruch erreichen.
Kosten eines Strafverfahrens
Die Kosten eines Strafverfahrens setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Die Gerichtskosten hängen von der verhängten Strafe ab und können mehrere Hundert Euro betragen. Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und/oder einer individuellen Honorarvereinbarung und variieren je nach Umfang des Verfahrens. In bestimmten Fällen, etwa bei schweren Straftaten, kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden, dessen Kosten zunächst vom Staat übernommen werden, im Falle einer Verurteilung aber vom Angeklagten zurückgezahlt werden müssen. Bei einem Freispruch trägt der Staat die Kosten.
Dauer eines Strafverfahrens
Die Dauer eines Strafverfahrens variiert stark. Einfache Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, während komplexere Fälle Jahre dauern können. Das Ermittlungsverfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken, während die Hauptverhandlung je nach Umfang des Falls an einem einzigen Tag oder über mehrere Termine abgehalten wird. Eine kluge Verteidigungsstrategie kann Verzögerungen verhindern oder gezielt Zeit für eine vorteilhafte Lösung gewinnen.
Fazit – Warum ein Strafverteidiger entscheidend ist
Ein Strafverfahren kann schwerwiegende Folgen für das berufliche und private Leben haben. Frühzeitige, kompetente Strafverteidigung erhöht die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder eine milde Strafe erheblich. Gern stehe ich Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite.