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    Home » Dekubitus im Heim – Fachanwalt für Medizinrecht erklärt Ansprüche
    Rechtsformen

    Dekubitus im Heim – Fachanwalt für Medizinrecht erklärt Ansprüche

    adminBy adminJuni 5, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Stand: 04. Juni 2025

    Druckgeschwür übersehen – was tun? Wenn ein Pflegeheim einen Dekubitus (umgangssprachlich: Wundliegen) nicht verhindert oder zu spät behandelt, drohen Infektionen bis hin zur Blutvergiftung. Sichern Sie Ihre Pflege- und Wund­dokumentation, fotografieren Sie die Wunden und lassen Sie den Fall von einem Patientenanwalt prüfen. Schmerzensgelder bewegen sich häufig zwischen 35.000 und 120.000 Euro; bei Dauerschäden oder Amputationen können bis 450.000 Euro erreicht werden.

    Dekubitus – kurz erklärt: Ein Dekubitus ist ein Druckgeschwür: Wird Haut über längere Zeit durch Liegen oder Sitzen gequetscht, sterben Haut- und Muskel­schichten ab. Erst zeigt sich eine rote Stelle, später entsteht eine offene, oft tief reichende Wunde, die sich leicht entzündet und nur schwer heilt.

    Was einer unserer Mandanten erlebte

    Eine 82-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims war nach einem Schlaganfall bettlägerig. Die Pflege­dokumentation sah Lagewechsel alle zwei Stunden vor. Wegen Personal­mangel wurde dieses Intervall häufig verpasst. Nach drei Wochen entstand ein faustgroßes Druckgeschwür am Steißbein; später kamen MRSA-Keime hinzu. 

    Erst im Krankenhaus zeigte sich, dass Knochen und Gewebe bereits abgestorben waren – eine Operation war nötig. Die Haftpflicht­versicherung des Heimträgers erkannte den Pflegefehler an und einigte sich außergerichtlich auf 170.000 Euro.

    Warum Druckgeschwüre eigentlich vermeidbar sind

    Dekubitus entsteht durch anhaltenden Druck auf Haut und Gewebe. Leitlinien verlangen regelmäßige Umlagerung, druckentlastende Matratzen und tägliche Hautkontrollen. 

    Werden Lagewechsel vergessen oder Wunden zu spät erkannt, lässt sich ein Pflegefehler kaum abstreiten.

    Typische Versäumnisse im Heimalltag

    Häufig fehlen lückenlose Wund­dokumentationen oder identische Uhrzeiten werden tagelang abgeschrieben. Pflegerapporte ohne Fotos oder ohne Einschalten eines Wundteams verstoßen gegen den Pflege­standard. Verschärfend wirkt, wenn Verbände selten gewechselt oder Druckentlastungs­systeme erst bestellt werden, nachdem die Wunde bereits tief ist.

    Fachanwalt für Medizinrecht: So beweisen Sie den Fehler

    Ihr Patientenanwalt sichert Pflege­protokolle, Wund­verlaufs­bögen und Arztbriefe. Ein unabhängiger Gutachter beurteilt, ob der Dekubitus bei korrekter Lagerung vermeidbar gewesen wäre. Stellt das Gutachten einen Verstoß gegen den Standard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ fest, bietet der Heim­versicherer häufig eine außergerichtliche Einigung an.

    Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp „Behandlungsfehler – was tun?“ , um Beweise von Anfang an richtig zu sichern.

    Verjährungsfrist – nicht warten

    Für Schmerzensgeld und Schadensersatz gilt die reguläre Drei-Jahres-Frist. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Angehörige den Pflegefehler und seine Folgen erkannten (§§ 195, 199 BGB). Läuft ein MD-Gutachten oder eine Schlichtung, ruht („hemmt“) die Frist, bis ein Ergebnis vorliegt. 

    Einen kompakten Überblick finden Sie in unserem Beitrag „Beginn der Verjährung bei Behandlungsfehlern – Wie lange kann man gegen einen Arzt oder eine Klinik vorgehen?“.

    Ihr nächster Schritt – Unterlagen sichern

    Fordern Sie schriftlich das komplette Pflege- und Wundprotokoll an, einschließlich Fotos und Arzt­anordnungen. Halten Sie mit Datums­angaben fest, wann Umlagerungen tatsächlich stattfanden. Quittungen für Salben, Hilfsmittel oder Fahrten zur Wundsprechstunde dienen später als Schadens­nachweis. 

    Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft anschließend, ob ein Vergleich möglich ist oder Klage geboten ist.

    Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

    Christoph Theodor Freihöfer

    Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

    Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt



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