Stand: 04. Juni 2025
Druckgeschwür übersehen – was tun? Wenn ein Pflegeheim einen Dekubitus (umgangssprachlich: Wundliegen) nicht verhindert oder zu spät behandelt, drohen Infektionen bis hin zur Blutvergiftung. Sichern Sie Ihre Pflege- und Wunddokumentation, fotografieren Sie die Wunden und lassen Sie den Fall von einem Patientenanwalt prüfen. Schmerzensgelder bewegen sich häufig zwischen 35.000 und 120.000 Euro; bei Dauerschäden oder Amputationen können bis 450.000 Euro erreicht werden.
Dekubitus – kurz erklärt: Ein Dekubitus ist ein Druckgeschwür: Wird Haut über längere Zeit durch Liegen oder Sitzen gequetscht, sterben Haut- und Muskelschichten ab. Erst zeigt sich eine rote Stelle, später entsteht eine offene, oft tief reichende Wunde, die sich leicht entzündet und nur schwer heilt.
Was einer unserer Mandanten erlebte
Eine 82-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims war nach einem Schlaganfall bettlägerig. Die Pflegedokumentation sah Lagewechsel alle zwei Stunden vor. Wegen Personalmangel wurde dieses Intervall häufig verpasst. Nach drei Wochen entstand ein faustgroßes Druckgeschwür am Steißbein; später kamen MRSA-Keime hinzu.
Erst im Krankenhaus zeigte sich, dass Knochen und Gewebe bereits abgestorben waren – eine Operation war nötig. Die Haftpflichtversicherung des Heimträgers erkannte den Pflegefehler an und einigte sich außergerichtlich auf 170.000 Euro.
Warum Druckgeschwüre eigentlich vermeidbar sind
Dekubitus entsteht durch anhaltenden Druck auf Haut und Gewebe. Leitlinien verlangen regelmäßige Umlagerung, druckentlastende Matratzen und tägliche Hautkontrollen.
Werden Lagewechsel vergessen oder Wunden zu spät erkannt, lässt sich ein Pflegefehler kaum abstreiten.
Typische Versäumnisse im Heimalltag
Häufig fehlen lückenlose Wunddokumentationen oder identische Uhrzeiten werden tagelang abgeschrieben. Pflegerapporte ohne Fotos oder ohne Einschalten eines Wundteams verstoßen gegen den Pflegestandard. Verschärfend wirkt, wenn Verbände selten gewechselt oder Druckentlastungssysteme erst bestellt werden, nachdem die Wunde bereits tief ist.
Fachanwalt für Medizinrecht: So beweisen Sie den Fehler
Ihr Patientenanwalt sichert Pflegeprotokolle, Wundverlaufsbögen und Arztbriefe. Ein unabhängiger Gutachter beurteilt, ob der Dekubitus bei korrekter Lagerung vermeidbar gewesen wäre. Stellt das Gutachten einen Verstoß gegen den Standard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ fest, bietet der Heimversicherer häufig eine außergerichtliche Einigung an.
Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp „Behandlungsfehler – was tun?“ , um Beweise von Anfang an richtig zu sichern.
Verjährungsfrist – nicht warten
Für Schmerzensgeld und Schadensersatz gilt die reguläre Drei-Jahres-Frist. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Angehörige den Pflegefehler und seine Folgen erkannten (§§ 195, 199 BGB). Läuft ein MD-Gutachten oder eine Schlichtung, ruht („hemmt“) die Frist, bis ein Ergebnis vorliegt.
Einen kompakten Überblick finden Sie in unserem Beitrag „Beginn der Verjährung bei Behandlungsfehlern – Wie lange kann man gegen einen Arzt oder eine Klinik vorgehen?“.
Ihr nächster Schritt – Unterlagen sichern
Fordern Sie schriftlich das komplette Pflege- und Wundprotokoll an, einschließlich Fotos und Arztanordnungen. Halten Sie mit Datumsangaben fest, wann Umlagerungen tatsächlich stattfanden. Quittungen für Salben, Hilfsmittel oder Fahrten zur Wundsprechstunde dienen später als Schadensnachweis.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht prüft anschließend, ob ein Vergleich möglich ist oder Klage geboten ist.
Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt