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DEGAG-Insolvenzen: Verunsicherung bei Anlegern hält an – ESER LAW vertritt Dutzende Betroffene
Die Insolvenzen der Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) und mehrerer Tochtergesellschaften im Januar haben bei zahlreichen Anlegern erhebliche Verunsicherung ausgelöst. Viele Betroffene stehen weiterhin vor offenen Fragen und unklaren Perspektiven.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei ESER LAW verzeichnet eine enorme Nachfrage von betroffenen Anlegern. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen hat die Kanzlei eine Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger ins Leben gerufen, um gemeinsam effektive rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit über 21 Jahren Erfahrung in der Vertretung von Anlegern bei Kapitalanlagebetrug und Unternehmensinsolvenzen ist ESER LAW bundesweit tätig und unterstützt geschädigte Investoren dabei, ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Betroffene Anleger können sich weiterhin der Interessengemeinschaft anschließen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
Zahlreiche unserer Mandanten sind direkt oder indirekt von den Insolvenzen betroffen, weshalb wir als erfahrene Rechtsanwälte die Interessen dieser Mandanten bündeln und eine starke Interessengemeinschaft gegründet haben.
Unser Ziel ist es, die bestmöglichen rechtlichen Schritte einzuleiten, um den Schaden für unsere Mandanten so gering wie möglich zu halten.
Rechtliche Situation für Anleger:
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Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren:
- Nachrangige Genussrechte: Die von der DEGAG ausgegebenen Genussrechte sind in der Regel nachrangig gestaltet. Dies bedeutet, dass Forderungen der Anleger im Insolvenzfall erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger berücksichtigt werden.
- Prüfung der Nachrangklauseln: Es sollte geprüft werden, ob die vereinbarten Nachrangklauseln rechtlich wirksam und transparent formuliert sind. Unwirksame Klauseln könnten dazu führen, dass Anlegerforderungen im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt werden.
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Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung:
- Aufklärungspflicht der Vermittler: Anlageberater und -vermittler sind verpflichtet, Anleger umfassend über die Risiken der angebotenen Finanzprodukte aufzuklären.
- Mögliche Pflichtverletzungen: Sollte eine unzureichende oder fehlerhafte Beratung stattgefunden haben, können Schadensersatzansprüche gegen die Berater oder Vermittler geltend gemacht werden.
Da die investierten Genussrechte mit Nachrangklauseln versehen sind, besteht das Risiko, dass die Anleger im Insolvenzverfahren keine oder nur geringe Rückzahlungen erhalten. Eine sofortige rechtliche Prüfung der Investitionsbedingungen und der Nachrangklauseln ist daher dringend geboten.
Empfohlene Maßnahmen:
Prüfung der Anlageberatung
Anlageberater sind verpflichtet, Anleger umfassend über Risiken aufzuklären.
Falls dies nicht ordnungsgemäß erfolgt ist (z. B. fehlender Hinweis auf das Totalverlustrisiko), können Schadenersatzansprüche gegen Berater und Vermittler geltend gemacht werden.
Prüfung der Nachrangklauseln
Falls die Nachrangklauseln unwirksam sind, könnten die Anleger gleichrangig mit anderen Gläubigern behandelt werden, was die Chancen auf eine Rückzahlung verbessert. Eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen ist hier entscheidend.
Wir vertreten seit 21 Jahren bundesweit Anleger in solchen Fällen und haben bereits zahlreiche Klagen gegen Vermittler und Emittenten eingereicht.
Jetzt aktiv werden!
- Lassen Sie prüfen, ob der Nachrang tatsächlich greift oder unwirksam ist
- Vermittler könnten haften, wenn sie Anleger unzureichend über Risiken informiert haben
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Bundesweite Vertretung geschädigter Anleger
Unsere Kanzlei vertritt auch seit 21 Jahren bundesweit zahlreiche die in nachrangige Genussrechte, Teilschuldverschreibungen oder ähnliche Produkte investiert haben.
Wir haben bereits zahlreiche Klagen gegen Berater und Vermittler eingereicht, da diese Anleger oft unzureichend über die Risiken dieser Anlageform informiert haben.
Benötigte Unterlagen für eine Prüfung Ihrer Ansprüche:
✅ Zeichnungsschein und Vertragsunterlagen
✅ Korrespondenz mit dem Emittenten, etwa der Cleantech Infrastruktur GmbH oder Vermittlern
✅ Zahlungsnachweise
✅ Dokumentation zu Beratung und Vermittlung
✅ Police der Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden)
Unsere Kanzlei ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und seit über 20 Jahren bundesweit tätig. Wir setzen uns für die Rechte geschädigter Anleger ein und vertreten diese vor sämtlichen deutschen Gerichten.
Jetzt beraten lassen – wir helfen Ihnen, Ihr Kapital zurückzuholen!