Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) mit Sitz in Hamburg und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz angemeldet.
Die DEGAG-Gruppe hatte ursprünglich durch den Kauf, die Sanierung und die Neuvermietung bzw. den Neuverkauf von Wohnblöcken mit Gewinn, Immobilieninvestitionen getätigt, finanziert durch Kredite sowie Eigen- und Fremdkapital.
Anleger haben insgesamt etwa 118 Millionen Euro in Genussrechte investiert. Die DEGAG Kapital GmbH hatte 46 Millionen Euro durch die Serie L und DEGAG Wohninvest 7 von etwa 1.400 Anlegern eingesammelt, während die DEGAG WI8 GmbH etwa 2.000 Anleger mit Investitionen von rund 72 Millionen Euro in das Genussrecht Degag Wohninvest 8 hatte.
Die Anleger stehen nun vor dem Risiko eines Totalverlustes ihrer Investitionen, nachdem bereits im Dezember 2024 Zahlungsschwierigkeiten auftraten.
In unserem Artikel vom 07.01.2025 haben wir bereits über die Aussetzung der Rückzahlungen an Anleger berichtet.
DEGAG Kapital GmbH und DEGAG WI8 GmbH
Die DEGAG Kapital GmbH und DEGAG WI8 GmbH haben am 6. Februar 2025 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hameln gestellt, Dies war auch zu erwarten, da im Dezember 2024 konnten die bereits fälligen Auszahlungen an die Anleger nicht geleistet werden.
Die DEGAG hat verschiedene Kapitalanlagen wie Genussrechte und Anleihen angeboten, die hohe Risiken beinhalten. Diese Anlagen sind nachrangig und unbesichert, was im Falle einer Insolvenz zu einem Totalverlust für die Anleger führen kann.
Für DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sowie der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG wurden bereits im Februar 2025 vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet.
Anleger sollten daher dringend einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihren Anlageberater, Anlagevermittler oder dessen Haftpflichtversicherung prüfen zu lassen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg.
Vermittlerhaftung bei Fehlberatung
Ein Vermittler ist zur zutreffenden und umfassenden Aufklärung über die für den Anleger wesentlichen Umstände einer Geldanlage verpflichtet, also v. a. über die Risiken und die Funktionsweise der vorgestellten Anlage.
Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.
Anleger könnten deshalb auch Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung geltend machen, falls sie nicht angemessen über die Risiken aufgeklärt wurden.
Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter
Anleger und Zeichner von Genussrechten der DEGAG – Gruppe sollten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, müssen allerdings damit rechnen, dass diese aufgrund des in den Genussrechten vereinbarten Nachrangs hinter denen Forderungen anderer Gläubiger vom Insolvenzverwalter eingruppiert werden. Allerdings stellt sich bei diesem Nachrang die Frage, ob er hinreichend transparent ist und Wirkung entfaltet.
Im Insolvenzverfahren birgt eine nachrangige Behandung von Anlegerforderungen die Gefahr und das Risiko des Totalverlustes.
Dagegen können unwirksame Klauseln zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen der Anlagegesellschaften und Anlagevermittlern führen.
Daher sollten Anleger die Wirksamkeit der Nachrangklausel in ihren Verträgen im Einzellfall prüfen lassen, da oft intransparente und ungültige Klauseln verwendet werden. Eine qualifizierte Nachrangvereinbarung ist nur dann transparent, wenn bestimmte Details klar formuliert sind.
Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in die DEGAG-Gruppe investiert haben.
Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:
– Zeichnungsschein und Verträge Genussrechte
– etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft
– Zahlungsnachweise
– Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente
– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB
Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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