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    Home » Datenleck bei Adidas – Ihre Rechte als betroffener Kunde
    Rechtsformen

    Datenleck bei Adidas – Ihre Rechte als betroffener Kunde

    adminBy adminMai 28, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    1. Was ist geschehen?

    Am 23. Mai 2025 bestätigte Adidas einen Cyberangriff, bei dem unbefugte Dritte über einen externen Kundenservice-Dienstleister auf personenbezogene Daten von Kunden zugreifen konnten. Betroffen sind insbesondere Personen, die in der Vergangenheit den Kundenservice von Adidas kontaktiert haben. Die kompromittierten Daten umfassen vor allem Kontaktdaten wie Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Adidas betont, dass keine Passwörter oder Zahlungsinformationen betroffen sind.  Derzeit werden betroffene Personen informiert. 

    2. Rechtliche Bewertung

    Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Adidas als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO verpflichtet, personenbezogene Daten angemessen zu schützen. Ein Datenleck stellt einen Verstoß gegen die Verpflichtungen zur Gewährleistung der Datensicherheit dar (Art. 32 DSGVO).

    Betroffene Personen haben gemäß Art. 82 DSGVO Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihnen durch den Verstoß ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass bereits ein immaterieller Schaden, wie etwa der Verlust der Kontrolle über eigene Daten oder das Risiko eines Identitätsdiebstahls, einen Anspruch begründen kann.

    3. Ihre Handlungsmöglichkeiten

    3.1. Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO

    Sie haben das Recht, von Adidas eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind, und welche Daten konkret kompromittiert wurden.

    3.2. Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO

    Sollten Sie durch das Datenleck einen Schaden erlitten haben, können Sie Schadensersatz geltend machen. Dies kann auch immaterielle Schäden umfassen, etwa wenn Sie sich durch den Vorfall psychisch belastet fühlen oder Ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden.

    3.3. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

    Sie können eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Adidas seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

    4. Unsere Unterstützung für Sie

    Als auf Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen folgende Leistungen an: 

    1. Erstberatung: Wir prüfen, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind und welche Ansprüche Sie geltend machen können.
    2. Durchsetzung Ihrer Rechte: Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Adidas.
    3. Kommunikation mit Behörden: Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Datenschutzaufsichtsbehörde und vertreten Ihre Interessen.
    4. Präventive Beratung: Wir beraten Sie, wie Sie sich künftig besser vor Datenmissbrauch schützen können.

    5. Fazit

    Das Datenleck bei Adidas zeigt erneut, wie wichtig der Schutz personenbezogener Daten ist. Wenn Sie den Kundenservice von Adidas kontaktiert haben, könnten Ihre Daten betroffen sein. Zögern Sie nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen und sich rechtlich beraten zu lassen.

    Kontaktieren Sie uns noch heute für eine  Erstberatung. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Datenschutzrecht zur Seite und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.



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