Viele Versicherte glauben, dass mit der Anerkennung ihrer Berufsunfähigkeit durch den Versicherer die Rentenzahlung bis zum Renteneintrittsalter gesichert ist. Doch das ist ein Irrtum: Versicherer haben das Recht, den Gesundheitszustand regelmäßig zu überprüfen – das sogenannte Nachprüfungsverfahren.
Was bedeutet Nachprüfung?
Im Nachprüfungsverfahren prüft der Versicherer, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin vorliegen. Zwei Konstellationen stehen dabei im Mittelpunkt:
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Gesundheitsverbesserung
Der Versicherer behauptet, Ihre gesundheitliche Situation habe sich verbessert, sodass Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder zu mehr als 50 % verrichten könnten.
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Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit
Der Versicherer fragt, ob Sie neue Kenntnisse oder Qualifikationen erworben haben, und versucht daraus eine Verweisung auf eine andere, zumutbare Tätigkeit abzuleiten.
Vorsicht bei Ihren Angaben
Aussagen wie „Die Therapie ist gut verlaufen“ oder Hinweise auf Weiterbildungen können vom Versicherer schnell als Argument für eine Leistungseinstellung genutzt werden. Daher gilt: Geben Sie keine unüberlegten Auskünfte.
Ihre rechtliche Position
Nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit liegt die Beweislast beim Versicherer. Er muss nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Rentenzahlung nicht mehr vorliegen. Zudem müssen bestimmte formelle Anforderungen im Prüfungsverfahren eingehalten werden – was nicht immer der Fall ist.
Was sollten Sie tun?
Wenn Sie ein Nachprüfungsschreiben erhalten:
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Reagieren Sie nicht vorschnell.
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Geben Sie keine Details preis, ohne diese juristisch prüfen zu lassen.
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Holen Sie sich rechtlichen Beistand.
Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung
Wenn Ihnen der Versicherer eine Nachprüfung ankündigt oder bereits Leistungen einstellen will, kontaktieren Sie mich gerne. Ich biete Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Senden Sie mir das Schreiben per E-Mail oder rufen Sie direkt an – wir besprechen gemeinsam, wie Sie am besten vorgehen.