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    Home » Das Aus für den OS-Streitschlichtungslink
    Rechtsformen

    Das Aus für den OS-Streitschlichtungslink

    adminBy adminJuli 10, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Nach neun Jahren endet am 20. Juli 2025 endgültig die Pflicht zum Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission (auch bekannt als „OS-Plattform).

    Was ist/war die OS-Streitschlichtungsplattform?

    Die OS-Streitschlichtungsplattform wurde im Jahr 2016 von der EU-Kommission entwickelt, um Verbrauchern und Online-Shop-Betreibern die außergerichtliche Streitbeilegung zu erleichtern.

    Um Verbrauchern diese Möglichkeit auch erkennbar zu machen, mussten Betreiber von Online-Shops in der EU mussten seitdem zwingend einen (anklickbaren!) Link zur OS-Plattform auf der Website vorhalten. Diese Verpflichtung führte zu einer Vielzahl von Abmahnungen – häufig allein aufgrund der mangelnden Verlinkung der Plattform hinter der dargestellten URL.

    Und was passiert jetzt mit der OS-Streitschlichtungsplattform?

    Die OS-Plattform wurde in den Jahren nach ihrer Entwicklung kaum genutzt.

    Dies mag auf der einen Seite daran liegen, dass die Online-Shop-Betreiber nicht dazu verpflichtet waren an einem Streitschlichtungsverfahren auch tatsächlich teilzunehmen, wenn ein Verbraucher dieses einleitete. So ist in der Begründung zum Wegfall der OS-Plattform von gerade einmal 2% Mitwirkungsbereitschaft bei den Unternehmen die Rede, die Gegenstand einer Beschwerde auf der Plattform geworden sind. Auf der anderen Seite ist jedoch davon auszugehen, dass auch die Tatsache, dass das Streitschlichtungsverfahren Gebühren auslöste, zu einer geringen Anzahl von Beschwerden beigetragen hat.

    Aus diesem Grund wird die OS-Streitschlichtungsplattform nun zum 20. Juli 2025 nach neun erfolglosen Jahren endgültig eingestellt.

    Was bedeutet das für mich als Betreiber eines Online-Shops?

    Keine OS-Streitschlichtungsplattform bedeutet auch: Keine Pflicht zum Hinweis oder zur Verlinkung auf die OS-Streitschlichtungsplattform!

    Was im ersten Moment nach einer entspannten Erleichterung klingt, bedeutet für jeden Online-Shop-Betreiber nun jedoch erst einmal akuten Handlungsbedarf. So könnte ein weiterer Hinweis auf die OS-Plattform nach deren Einstellung am 20. Juli 2025 eine abmahnfähige Irreführung des Verbrauchers darstellen.

    Unsere Empfehlung: 

    Wir empfehlen daher dringend, den Hinweis auf die OS-Streitschlichtungsplattform zum Stichtag am 20. Juli 2025 (und nicht vorher!) von Ihren Websites zu entfernen.

    ! Aber Achtung:

    Die OS-Plattform ist nicht die einzige Streitbeilegungsplattform in der EU! So verpflichtet das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) jegliche Unternehmer in der EU die mit Verbrauchern Verträge schließen auch weiterhin dazu, Verbraucher darüber zu informieren, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet oder freiwillig bereit sind.



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