Viele Deutschlandreisende, die aus Japan zurückkehren, bringen gerne ein hochwertiges japanisches Messer mit – etwa ein sogenanntes Santoku. Diese Messer gelten weltweit als besonders scharf, präzise und hochwertig verarbeitet.
Doch wie sieht es rechtlich aus? Ist das erlaubt? Und wenn ja: Gibt es dabei etwas zu beachten?
Grundsätzlich ist der private Import eines Santoku-Messers nach Deutschland erlaubt. Allerdings gelten bestimmte rechtliche Vorgaben – insbesondere aus dem Waffenrecht, dem Zollrecht sowie aus den Vorschriften zur Luftsicherheit, die man kennen sollte, um Ärger zu vermeiden.
1. Waffenrecht: Ist ein Santoku ein verbotenes Messer?Nach dem deutschen Waffengesetz (§ 42a WaffG) sind bestimmte Messerarten im öffentlichen Raum verboten – insbesondere Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm. Ein Santoku-Messer ist ein feststehendes Küchenmesser mit einer typischen Klingenlänge zwischen 16 und 20 cm – also über der 12-cm-Grenze.
ABER: Das Verbot bezieht sich nicht auf den Besitz in der eigenen Wohnung oder auf den Import zum privaten Gebrauch (z. B. für die Küche). Sie dürfen ein solches Messer nach Deutschland einführen, sofern Sie es nicht öffentlich führen – z. B. offen im Rucksack bei einer Bahnfahrt. Beim Transport sollte das Messer daher sicher und nicht zugriffsbereit verpackt sein (z. B. im aufgegebenen Koffer im Flugzeug oder verschlossenem Behältnis im Auto).
2. Luftsicherheitsrecht: Transport im FlugzeugEin Santoku darf nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Es muss im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, da es sich um einen spitzen bzw. scharfen Gegenstand handelt, der als potenziell gefährlich eingestuft wird. Achten Sie darauf, dass das Messer sicher verpackt ist – idealerweise in der Originalverpackung oder einer Schutzhülle.
3. Zollrecht: Muss das Messer angemeldet werden?
Reisen Sie aus Japan nach Deutschland ein, gelten die Einfuhrbestimmungen der EU. Der Warenwert ist entscheidend: Liegt der Wert Ihres Messers unter 430 Euro (bei Flugreisen), ist die Einfuhr im Regelfall zollfrei, sofern es sich um ein Einzelstück für den privaten Gebrauch handelt. Liegt der Wert darüber, können Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) anfallen. Es empfiehlt sich, den Kaufbeleg aufzubewahren, um beim Zoll etwaige Rückfragen beantworten zu können.
Fazit: Ja, Sie dürfen ein Santoku-Messer aus Japan mitbringen – allerdings nur im aufgegebenen Gepäck und unter Einhaltung der Vorschriften des Waffen- und Zollrechts. Der Besitz ist legal, das offene Mitführen in der Öffentlichkeit jedoch eingeschränkt. Wer sich gut vorbereitet und sein Messer korrekt transportiert, muss keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
Ulli H. Boldt
Rechtsanwalt