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    Gründer Aktuell
    Home » Cybercrime – Wenn ein Klick zur Straftat wird
    Rechtsformen

    Cybercrime – Wenn ein Klick zur Straftat wird

    adminBy adminJuni 6, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Das Internet ist längst ein fester Bestandteil unseres Alltags – beruflich wie privat. Doch mit den Möglichkeiten steigen auch die Risiken. Viele Menschen begehen online strafbare Handlungen, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Der Bereich Cybercrime umfasst dabei weit mehr als nur spektakuläre Hackerangriffe. Schon vermeintliche Kleinigkeiten können strafrechtlich relevant sein.

    ⚠️ Was ist Cybercrime?

    Cybercrime bezeichnet Straftaten, die über das Internet begangen oder durch digitale Technologien ermöglicht werden. Typische Beispiele:

    • Hacking & Datenzugriff (§ 202a StGB): Unbefugtes Eindringen in fremde Systeme oder das Ausspähen von Passwörtern.

    • Online-Betrug (§ 263 StGB): Etwa beim Verkauf nicht existierender Waren auf Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen.

    • Urheberrechtsverletzungen (§ 106 UrhG): Illegales Streaming, Downloaden oder Teilen von Filmen, Musik oder Software.

    • Beleidigung & Verleumdung im Netz (§§ 185 ff. StGB): Hasskommentare oder rufschädigende Beiträge auf Social Media.

    • Identitätsdiebstahl & Fake-Profile (§ 238 StGB, § 263a StGB): Nutzung fremder Namen, Bilder oder Kontodaten.

    • Darknet-Aktivitäten: Kauf oder Verkauf illegaler Waren wie Drogen, Waffen oder gefälschter Dokumente.

    ❗ Unwissen schützt nicht vor Strafe

    Oft beginnen Cyberdelikte vermeintlich harmlos – ein neugieriger Blick in das fremde E-Mail-Konto oder der Download eines Films aus fragwürdiger Quelle. Doch: Viele dieser Handlungen sind strafbar, und die Behörden nehmen Cybercrime inzwischen sehr ernst. Die Spuren im Netz sind oft dauerhaft nachvollziehbar – auch Jahre später.

    🧠 Typische Irrtümer

    • „Ich habe es doch nur weitergeleitet“ – Auch das Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten (z. B. Hassrede, NS-Symbole, Kinderpornografie) kann strafbar sein.

    • „Das war ein Scherz“ – Auch „Spaßhacks“, Doxing oder gezielte Bloßstellungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

    • „Ich wusste nicht, dass das verboten ist“ – Strafrecht kennt grundsätzlich keine „Unwissenheitsausrede“ (→ Grundsatz: ignorantia legis non excusat).

    🛡️ So schützen Sie sich – und andere

    • Achten Sie auf sichere Passwörter und Datenschutz.

    • Laden Sie keine Inhalte aus illegalen Quellen herunter.

    • Geben Sie keine fremden Daten ohne Zustimmung weiter.

    • Verzichten Sie auf beleidigende, hetzerische oder verletzende Beiträge in sozialen Netzwerken.

    • Nutzen Sie keine Tools oder Software, die unrechtmäßige Zugriffe ermöglichen.

    ⚖️ Sie haben eine Anzeige erhalten?

    Wenn Sie mit dem Vorwurf einer Cyberstraftat konfrontiert sind, gilt: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung. Gerade im digitalen Raum ist die Beweislage oft technisch komplex – und eine kluge Verteidigungsstrategie kann entscheidend sein.

    Ich unterstütze Sie in allen Phasen des Verfahrens, von der polizeilichen Vorladung bis zur gerichtlichen Vertretung.


    Fazit

    Cybercrime ist kein Kavaliersdelikt. Was in der Anonymität des Netzes schnell und einfach erscheint, kann strafrechtlich schwer wiegen. Prävention, Aufklärung und der bewusste Umgang mit digitalen Medien sind der beste Schutz – sowohl für potenzielle Täter als auch für mögliche Opfer.



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