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    Home » Corona-Hilfen Rückforderungsbescheid zum Wochenende – was jetzt wichtig ist
    Rechtsformen

    Corona-Hilfen Rückforderungsbescheid zum Wochenende – was jetzt wichtig ist

    adminBy adminJuni 7, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Plötzlich flattert der Rückforderungsbescheid ins Haus – meist mit hoher Summe und kurzer Frist. Was tun, wenn das Ganze auch noch am Wochenende passiert?

    Viele Empfänger von Corona-Hilfen – etwa der Soforthilfe, Überbrückungshilfe oder November-/Dezemberhilfe – erhalten zurzeit Rückforderungsbescheide von Bund oder Ländern. Besonders unangenehm: Die Post kommt oft am Freitag oder Samstag. Ein Schock fürs Wochenende – denn die Rechtsmittelfrist läuft trotzdem.

    Warum wird die Corona-Hilfe zurückgefordert?

    Es gibt verschiedene Gründe für Rückforderungen:

    • Überkompensation: Sie haben mehr Förderung erhalten als Ihr tatsächlicher Umsatzrückgang rechtfertigt.

    • Fehlerhafte Angaben: Bei Antrag oder Schlussabrechnung wurden Zahlen korrigiert oder beanstandet.

    • Nicht rechtzeitige Schlussabrechnung: Frist versäumt – Bescheid folgt automatisch.

    • Formale Gründe: Z. B. Förderausschluss bei bestimmten Gesellschaftsformen oder fehlender Geschäftsbetrieb.

    Häufig sind die Berechnungen schwer nachvollziehbar – oder schlicht fehlerhaft.

    Nur wenn Sie fristgerecht Widerspruch einlegen, können Sie sich gegen die Rückforderung wehren. Die Frist beträgt 1 Monat ab Zustellung – auch wenn der Brief am Freitag kommt.

    Was tun, wenn der Bescheid am Wochenende kommt?

    Wenn Sie den Bescheid am Freitag oder Samstag erhalten haben, bleibt das Wochenende oft ein Schockmoment. Aber: Keine Panik – und nichts überstürzen.

    Unsere Tipps:

    1. Lesen Sie den Bescheid vollständig durch. Achten Sie auf die Begründung und die Fristen.

    2. Zahlen Sie nicht vorschnell. 

    3. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. So können Rechtsmittel fristgerecht eingelegt werden.

    4. Fristen sichern – Wochenende hin oder her. Ein erfahrener Anwalt kann schnell Akteneinsicht beantragen und die Erfolgsaussichten prüfen.

    Wie helfen wir Betroffenen?

    Unsere Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & Partner mbB ist auf die Rückforderung von Corona-Hilfen spezialisiert. Wir bieten:

    • Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Bescheids hinsichtlich Rechtsmittelfrist, Rechtsmittel und Kosten einer anwaltlichen Vertretung und ggf. einer offenkundigen Erfolgslosigkeit

    • Fristwahrung per Widerspruch oder Klage – auch kurzfristig am Wochenende

    • Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte – inkl. Akteneinsicht und fachlicher Stellungnahme

    • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung (kostenlos)

    Wir vertreten bundesweit Unternehmer, Selbstständige und Gesellschaften. Gerade bei Rückforderungen ab 5.000 € oder mehr….

    Fazit: Keine Schnellschüsse – aber schnell handeln!

    Ein Rückforderungsbescheid am Wochenende ist belastend – aber kein Grund zur Resignation. Die Behörden prüfen standardisiert, oft automatisiert. Viele Bescheide sind angreifbar.

    Lassen Sie sich professionell beraten, bevor Sie voreilig zahlen oder Fristen verpassen.

    Sie haben einen Rückforderungsbescheid erhalten – vielleicht sogar am Wochenende? Senden Sie uns den Bescheid digital zu .

    👉 www.teslegal.de/corona-hilfen

    #CoronaSoforthilfe #Rückzahlung #CoronaHilfen #Widerspruch #Rückforderungsbescheid #teslegal #Fristwahrung #CoronaHilfeZurückzahlen #AnwaltFrankfurt #CoronaHilfeKlage



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