Immer mehr Menschen berichten mir in meiner anwaltlichen Praxis von ihren Erfahrungen mit sogenannten Chat Setting Coachings, insbesondere im Zusammenhang mit Angeboten, bei denen man angeblich durch Chat-Setting Geld verdienen könne. In vielen dieser Fälle geht es um hochpreisige Coaching-Verträge, die häufig über Plattformen wie CopeCart, Digistore24, namotto oder auch (zusätzlich) über Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna abgewickelt werden.
Häufige Erfahrungen bei Chat Setting Coachings
Die Erfahrungen, die mir geschildert werden, ähneln sich in auffälliger Weise:
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Kosten von mehreren Tausend Euro, durchschnittlich > 3.000 €
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Abwicklung über Drittanbieter, deren Rolle den Betroffenen oft unklar bleibt (CopeCart, Digistore24, namotto); zusätzlich teils Klarna und/oder PayPal
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angeblicher Verzicht auf das Widerrufsrecht, durch Formulierungen wie „Ich stimme zu und verlange ausdrücklich…“ o. ä.
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Kulanzangebote zur Vertragsauflösung bei angeblich gutmeinenden Einmalzahlungen
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Unklare Inhalte: Was genau ist das „Chat Setting“? Wie lässt sich damit Geld verdienen?
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Anbieter oft mit Sitz im Ausland, teilweise außerhalb der EU (United Kingdom, Hong Kong o. ä.)
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Zügige Mahnungen, Inkassodrohungen oder sonstige Einschüchterungen bei Zahlungsverzug
Ist ein Widerruf trotz Verzicht möglich?
Viele Mandanten fragen: Kann ich meinen Chat Setting Coaching Vertrag widerrufen oder kündigen, obwohl ich angeblich auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe?
Die Antwort lautet: Ja, oft ist das möglich.
Das Widerrufsrecht unterliegt in Deutschland strengen verbraucherschützenden Regelungen – ein wirksamer Verzicht ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig. In vielen Fällen bestehen Zweifel an der rechtlichen Gültigkeit solcher Verzichtserklärungen.
Weitere rechtliche Angriffspunkte bei Chat Setting Coachings
Neben dem Widerruf können unter Umständen auch Kündigung, Anfechtung oder sogar die grundsätzliche Unwirksamkeit des Vertrages (z. B. wegen Sittenwidrigkeit resp. Wucher oder fehlender Erlaubnis nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz) in Betracht kommen.
Nicht grundlos widmete sich im Mai 2025 auch die ZDF-Sendung Aktenzeichen XY … ungelöst in einer Sonderausgabe der Thematik Online-Coachings.
Kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Chat Setting Coaching Vertrag
Wenn Sie vorgeblich einen Vertrag über ein Chat-Setting-Coaching o. ä. abgeschlossen haben und sich unsicher sind, ob Sie rechtlich gebunden sind, biete ich Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an:
Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich:
Schauen Sie auch gerne in meine Mandantenbewertungen – viele schildern dort eigene Erfahrungen mit Closing-Systemen, Chat-Setting-Systemen, sonstigen Coaching-Verträgen o. ä.
RA Robin Nocon – Nocon – Recht. Digital.