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Im deutschen Familienrecht ist die Frage, wer rechtlich als Mutter eines Kindes gilt, eindeutig geregelt – jedoch nicht ohne Konfliktpotenzial, insbesondere bei modernen Reproduktionsmethoden wie der Leihmutterschaft.🔹 Gesetzlicher Mutterbegriff: § 1591 BGBNach § 1591 BGB gilt:„Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“Das bedeutet:Die rechtliche Mutterschaft richtet sich nicht nach der genetischen Abstammung.Es ist unbeachtlich, ob die Frau, die das Kind geboren hat, auch genetisch die Mutter ist (z. B. bei Eizellspende oder Leihmutterschaft).Die Mutterschaft…