Über 70 Tonnen Cannabis wurden 2024 nach Deutschland importiert.
Das berichtete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Damit habe sich die Importmenge im 4. Quartal gegenüber dem 1. Quartal fast vervierfacht.
Insgesamt wurden demnach im Gesamtjahr 2024 mehr als 72 Tonnen getrocknete Cannabis-Blüten für medizinische und wissenschaftliche Zwecke eingeführt.
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Fast die Hälfte des Cannabis kommt aus Kanada
Zum Vergleich: In Deutschland selbst produziert wurden für diese Zwecke in dem Zeitraum rund 2,6 Tonnen, wie das BfArM auf Anfrage mitteilte. Diese Jahresmenge sei vor einigen Jahren durch ein Vergabeverfahren für die Dauer von vier Jahren festgelegt worden, hieß es weiter.
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Cannabis-Konsum seit 2024 legal
Gründe für den starken Anstieg nannte das BfArM nicht. Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland der nicht-medizinische Cannabis-Konsum für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal.
Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen „Anbauvereinigungen“ mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
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Ärzteverband: Großteil wird durch Online-Anbieter verschrieben
Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, verweist angesichts des gestiegenen Imports auf Online-Anbieter.
Angesichts der starken Zunahme der Importmenge, sei davon auszugehen, dass ein Großteil des Cannabis „nicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu medizinischen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen verschrieben wurde“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Sondern durch Online-Anbieter, die zum Teil aggressiv mit der einfachen Verschreibung von Medizinalcannabis auf Privatrezepten als privatärztliche Leistung werben.
Markus Beier, Häusärztinnen- und Hausärzteverband
Bei Multipler Sklerose oder Palliativversorgung
Für die Verschreibung von Medizinalcannabis komme aus fachlicher Sicht nur ein relativ enger Kreis infrage, darunter Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose sowie bei der Palliativversorgung, sagte Beier.
Er hält es im Übrigen für sinnvoll, dass die Versorgung mit Medizinalcannabis durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für die klar umrissene Gruppe, für die eine medizinische Indikation besteht, in der Vergangenheit entbürokratisiert worden sei, ergänzte Beier.
„So ist der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachrichtungen gestrichen worden.“ Dies sei sinnvoll, denn es habe die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten, bei denen wirklich eine medizinische Indikation vorliege, unnötigerweise erschwert.
Quelle: dpa
Quelle: dpa