Die Messstelle befindet sich auf der Bundesautobahn 44 bei Kilometer 85,275 in Fahrtrichtung Dortmund, im Bereich der Gemeinde Büren. Es handelt sich um einen Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, die hier durch die zuständige Bußgeldstelle Paderborn kontrolliert wird. Zum Einsatz kommt dabei ein stationäres oder mobiles Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Aufgrund des leicht abschüssigen Verlaufs und des Übergangs von freier Strecke zu verkehrsregulierten Zonen kommt es an dieser Stelle häufig zu unbewussten Tempoverstößen – und ebenso häufig zu fehlerhaften Messungen.
So funktioniert das PoliScan Speed – und wo die Schwächen liegen
Das Lasermessgerät PoliScan Speed arbeitet mit der sogenannten LIDAR-Technologie. Das bedeutet: Es werden über einen festen Messbereich von etwa 75 Metern kontinuierlich Laserimpulse ausgesendet, die von Fahrzeugen reflektiert und zum Sensor zurückgesendet werden. Aus dem gemessenen Zeitunterschied zwischen Aussendung und Rückkehr der Signale wird die Geschwindigkeit über eine Weg-Zeit-Berechnung ermittelt.
Was in der Theorie exakt klingt, ist in der Praxis mit zahlreichen Fehlerquellen behaftet – insbesondere an vielbefahrenen Autobahnabschnitten wie hier bei Büren.
Typische Fehlerquellen:
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Signalverfälschung durch Auffächerung
Die Laserimpulse breiten sich über die Distanz auf, sodass sie im Zielbereich nicht mehr scharf gebündelt sind. Dies führt zu verzerrten Rückstrahlsignalen und damit zu ungenauen Messwerten. Studien zeigen, dass bis zu 50 Prozent der erfassten Werte durch diese Auffächerung beeinflusst werden können. -
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich
Ist mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig in der Messzone, kann das Gerät die einzelnen Rückstrahlungen nur unzureichend zuordnen. Die Folge: Die abgebildete Kennzeichnung stimmt häufig nicht mit dem tatsächlich gemessenen Fahrzeug überein. In solchen Fällen ist eine eindeutige Beweisführung nicht möglich. -
Ungenaue Ausrichtung
Für ein verlässliches Messergebnis muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Schon geringfügige Abweichungen führen zu systematischen Fehlern in der Messung – und damit zu falschen, meist zu hohen Geschwindigkeitswerten. -
Formale Mängel in der Akte
Fehlt in der Verfahrensakte ein Nachweis über die Schulung der Messbeamten oder ist das Gerät zum Zeitpunkt der Messung nicht mehr geeicht, dürfen die Ergebnisse nicht verwertet werden. In solchen Fällen kann die gesamte Messreihe als ungültig erklärt werden.
Warum sich hier ein Einspruch lohnt
In Anbetracht der technischen und formalen Schwächen des PoliScan Speed und der spezifischen Gegebenheiten an der Messstelle in Büren bestehen hier besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch. Die Praxis zeigt, dass bei sorgfältiger Prüfung durch einen erfahrenen Verteidiger viele Bußgeldbescheide aufgehoben oder eingestellt werden. Besonders effektiv ist dies mit einem TÜV-zertifizierten Sachverständigengutachten, das alle Messdaten nachvollziehbar analysiert.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein bundesweit tätiger Fachmann im Verkehrsrecht und hat sich seit vielen Jahren auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren spezialisiert. Er kennt die Schwachstellen dieser Messsysteme im Detail und weiß, wie man diese erfolgreich vor Gericht angreift.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Für Mandanten mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten. Selbst eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Es besteht also kein finanzielles Risiko.
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Die Messstelle auf der BAB 44 bei Büren weist alle Merkmale auf, die eine Geschwindigkeitsmessung anfällig für Fehler machen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Bußgeldbescheide erfolgreich angefochten werden können – insbesondere mit einem spezialisierten Verteidiger an der Seite. Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen bundesweit kompetent zur Seite. Lassen Sie die Messung überprüfen, bevor Sie ein Bußgeld akzeptieren. Ein Einspruch kann sich lohnen.