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    Home » Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung zum 1. Juli
    Franchise

    Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung zum 1. Juli

    adminBy adminApril 30, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Ab Juli steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet das ein Plus von mehr als 66 Euro im Monat.

    Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten ab Juli eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge. Das Kabinett der scheidenden Bundesregierung beschloss am Mittwoch die geplante Erhöhung der Renten um bundesweit 3,74 Prozent, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Bei einer Standardrente macht dies rund 66 Euro im Monat mehr aus.

    Ressortchef Hubertus Heil (SPD) hatte die Erhöhung bereits im März angekündigt. Nach dem Kabinettsbeschluss sprach Heil am Mittwoch von einer „guten Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner“.

    Stabile Renten seien „kein Almosen, sondern hart verdient und Ausdruck der Leistungsgerechtigkeit“, erklärte der Minister. „Dank der guten Lohnentwicklung stärkt die Rentenanpassung die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner.“

    Die Anpassung der Rente erfolgt jedes Jahr auf Grundlage einer feststehenden Rentenanpassungsformel. Ausschlaggebend ist dabei die Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Das Plus bei der Lohnentwicklung lag nach Angaben von Heils Ministerium bei 3,69 Prozent. Die Rentenerhöhung liege leicht über diesem Wert, weil bei der Berechnung noch weitere Faktoren berücksichtigt würden.

    Mit der Erhöhung ergibt sich nach Angaben des Arbeitsministeriums vom März eine Anhebung des sogenannten Rentenwerts von aktuell 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung den Angaben zufolge einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

    Die Rentenerhöhung wird von Heils Ministerium per Verordnung festgesetzt. Allerdings muss noch der Bundesrat zustimmen. Danach kann die Erhöhung zum 1. Juli in Kraft treten.

    AFP/cvb



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