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    Home » BritCheck Erfahrungen schlecht? BaFin-Warnung zu britcheck.com
    Rechtsformen

    BritCheck Erfahrungen schlecht? BaFin-Warnung zu britcheck.com

    adminBy adminJuni 15, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Sie haben Fragen, Sorgen, Erfahrungen oder suchen Rechtsbeistand? Kontaktieren Sie mich gerne im Rahmen meiner kostenfreien Ersteinschätzung!

    BritCheck ist ein weiterer dubioser Finanzanbieter, der unter anderem Festgeldanlagen bewirbt und anbietet. Am heutigen Tage, dem 13.06.2025, ist eine Warnmeldung der BaFin vor dem Anbieter erschienen.

    Ist Ihre Anlage nun in Gefahr? Die kurze Antwort: Wahrscheinlich ja!


    Inhalt

    1. BaFin-Warnung zu BritCheck
    2. Erfahrungen mit BritCheck: So erkennen Sie betrügerische Festgeldangebote
    3. Häufige Maschen von Festgeldbetrügern
    4. Rechtliche Absicherung: Unsere Chancen gegen BritCheck
    5. Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
    6. Über unsere Kanzlei

    BaFin-Warnung zu BritCheck

    Am 13. Juni 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offiziell gewarnt, dass die Betreiber der Website britcheck.com ohne jede Erlaubnis Fest- und Tagesgeldverträge sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. 

    Die Plattform wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Das bedeutet für Sie nichts Gutes, beispielsweise sind Einlagen hier nicht geschützt.

    Wichtig: Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, handelt der Anbieter rechtswidrig.

    Aktuell: Ich betreue bereits zahlreiche Mandaten in vergleichbaren Fällen – kontaktieren Sie mich, falls auch Sie anwaltliche Unterstützung suchen!


    Erfahrungen mit BritCheck: So erkennen Sie betrügerische Festgeldangebote

    Betrüger arbeiten immer professioneller. Deshalb ist es schwierig, unseriöse von seriösen Angeboten zu unterscheiden. Achten Sie auf folgende Alarmzeichen:

    • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme
      Wenn Sie per E-Mail, Telefon oder Messenger plötzlich ein Festgeldangebot erhalten und zur Überweisung auf eine „Partnerbank“ aufgefordert werden, lassen Sie Vorsicht walten.

    • Fehlende Legitimationsprüfung
      Eine Banken-Legitimationsprüfung (Video-Ident, Post-Ident oder Filialbesuch) ist Pflicht. Wird nur eine Ausweiskopie verlangt, ist das ein klares Warnsignal.

    • Fälschung bekannter Marken
      Betrüger imitieren Vergleichsportale oder kopieren Auftritte großer Banken samt Logos und Gütesiegeln, um Vertrauen zu erwecken.

    • Unrealistisch hohe Zinsen
      Locken Zinsversprechen, die deutlich über dem Marktniveau liegen? Betrugsverdacht hoch.

    • Druckmittel „Nur noch wenige Plätze frei“
      Zeitdruck ist ein typisches Mittel, um schnelle Entscheidungen zu erzwingen.

    Diese Hinweise basieren auf den Verbraucherinformationen der BaFin zum Erkennen von Finanzbetrug.


    Häufige Maschen von Festgeldbetrügern

    1. Gefälschte Vergleichsportale
      Aufwändig gestaltete Portale oder Imitate bekannter Anbieter.

    2. Festgeldvermittler am Telefon und im Messenger
      Angebliche Berater locken mit vermeintlichen Partnerbanken im Ausland.

    3. Täuschend echte Antragsformulare
      Oft mit dem Logo einer existierenden Bank, doch die angegebene IBAN gehört den Betrügern.

    Tipp: Klicken Sie niemals auf in E-Mails oder Nachrichten angegebene Links. Suchen Sie die Bank immer selbst über eine Suchmaschine und nutzen Sie ausschließlich die offizielle Website.


    Rechtliche Absicherung: Unsere Chancen gegen BritCheck

    Sie haben bereits Geld auf ein Konto überwiesen, das sich später als Betrüger-IBAN entpuppt? Die Rechtslage ist klar:

    • Rückabwicklung von Überweisungen
      Ihre Hausbank kann versuchen, eine Rückholung einzuleiten. Ein Erfolg der Rückzahlung besteht aber nicht automatisch.

    • Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB)
      Ich helfe Ihnen, Beweise zu sichern und Strafanzeige zu stellen. Die Strafanzeige allein reicht leider nicht aus, um Ihr Geld zurückzuerhalten.

    • Zivilrechtliche Ansprüche
      Gegen Betreiber, Banken oder mutmaßliche Mittelsmänner können ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ich prüfe jeden Einzelfall auf alle denkbaren Ansprüche.


    Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung

    Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

    Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.

    Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen. 

    Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.


    Über unsere Kanzlei

    Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.

    Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
    E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
    Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17

    Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.


    Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.



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