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    Home » Bremsen Rückrufskandal bei BMW Erstes LG spricht Käufer 53.000€ Schadensersatz zu. Bremsversagen bringt Leben in Gefahr
    Rechtsformen

    Bremsen Rückrufskandal bei BMW Erstes LG spricht Käufer 53.000€ Schadensersatz zu. Bremsversagen bringt Leben in Gefahr

    adminBy adminJuli 12, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Bremskraftversagen bei BMW – Käufer erstreitet Rekordsumme im Rückrufverfahren

    Ein juristischer Paukenschlag vor dem Landgericht Halle: In dem von der Kanzlei Klamert&Partner Rechtsanwälte München geführten Verfahren erhält ein vom sicherheitsrelevanten BMW-Rückruf betroffener Fahrzeugkäufer  53.000 € Schadenersatz – und gibt das Fahrzeug vollständig zurück. Die beklagte Händlerseite übernimmt 90 % der Verfahrenskosten – ein stillschweigendes Eingeständnis massiven Fehlverhaltens.

    Grundlage des Verfahrens war ein Rückruf durch den Autobauer BMW, der Fahrzeuge wegen potenziell defekter Bremskraftunterstützung in die Werkstätten beorderte. In der Praxis kann dies zu einem dramatischen Verlust der Bremsleistung führen – ein Zustand, der nicht nur technisch untragbar, sondern juristisch hochbrisant ist.

    Verbrauchertäuschung und Gefährdung – Rückruf wirft Fragen zu Fahrlässigkeit und Haftung auf

    „Ein Bremsenausfall ist nicht einfach ein Mangel – er ist ein potenzieller Tötungstatbestand auf vier Rädern,“
     erklärt Rechtsanwalt Johannes Goetz-Klamert&Partner Rechtsanwälte- der den Fall begleitet hat.

    Die juristische Tragweite ist enorm:
    Laut § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bereits bei fahrlässiger Pflichtverletzung entstehen – eine arglistige Täuschung ist nicht notwendig.

    Käufer dürfen sich nicht länger vertrösten lassen – Rückruf ist ein Weckruf

    Die Entscheidung aus Halle signalisiert eines unmissverständlich:
    Hersteller und Händler können für sicherheitsrelevante Mängel haftbar gemacht werden. Eine Rückrufaktion entbindet nicht von der Pflicht zur vollständigen und transparenten Aufklärung – und rechtzeitige Durchsetzung von Ansprüchen schützt Geldbeutel und Gesundheit.

    Jetzt handeln – Ihre Rechte durchsetzen

    • Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug vom Rückruf betroffen ist (z. B. über die Fahrgestellnummer beim KBA).
    • Lassen Sie Auffälligkeiten und Schäden dokumentieren.
    • Konsultieren Sie rechtlichen Beistand – auch bei vermeintlich verjährten Fällen.
    • Warten Sie nicht auf Kulanz oder Briefe von BMW – sichern Sie sich Ihre Rechte.

    Fazit:

    Der Fall Halle zeigt: BMW-Käufer müssen sich nicht abspeisen lassen. Wer rechtzeitig reagiert, kann sich gegen technische Mängel, Täuschung und Sicherheitsrisiken erfolgreich zur Wehr setzen.
    Dieser Rückruf ist kein Routinefall – er ist ein Verbraucherskandal mit rechtlichen Folgen.

    Nach anfänglicher Weigerung akzeptiert BMW bzw. die jeweiligen Autohäuser nun in vielen Fällen die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags bei Fahrzeugen, die in den Jahren 2023 und 2024 gekauft wurden. 

    Dieser Meinungsumschwung ist wohl auch das Ergebnis gerichtlicher und außergerichtlicher Bemühungen der Kanzlei Klamert & Partner. 

    Verbraucher, die ihre Fahrzeuge in diesen Jahren erworben haben, sollten nun handeln, da Verjährungsfristen drohen. Die Situation wird durch Berichte über eine mögliche Mitschuld der Verbraucher bei Unfällen infolge des Rückrufs durch Versicherungsgesellschaften noch dringlicher. 

    Viele Betroffene haben Ausfälle des Bremskraftverstärkers, des ABS und des DSC gemeldet, wobei teils trotz Austausch bestimmter Teile des Bremssystems die Probleme meist nicht gelöst wurden. 

    Was können BMW-Kunden tun?

    Grundsätzlich gilt bei einem Neuwagen die sogenannte gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese gilt für zwei Jahre ab Kauf. Somit verjähren die Ansprüche auf Gewährleistung für Fahrzeuge, die in 2022 gekauft wurden, zum Jahresende 2024.

    Handel Sie jetzt!!!

    Dem Käufer bleiben die Rechte auf Minderung oder Rücktritt. Bei Verschulden ist ein zusätzlicher Schadensersatz möglich. Im Grundsatz besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bzw. Mietwagen. Man stelle sich vor, dass das Fahrzeug für mehrere Monate in der Werkstatt steht ohne jeglichen Ersatz. Dies kann und darf nicht sein!

    Im Grundsatz entscheiden die Gerichte für die Verbraucher, wie juristischen Personen, die gegen die Autokonzerne vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.

    Nur wer sich wehrt, kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

    Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherungsvertrag bei Kaufvertragsabschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

    Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher (Diesel) und gehört zu den führenden Auto- Kanzleien in Deutschland, sowie in Verbraucherthemen.

    Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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