Ein Brand in den eigenen vier Wänden ist mehr als nur ein Sachschaden – für viele Eigentümer ist es ein existenzieller Einschnitt. Umso wichtiger ist eine funktionierende Wohngebäudeversicherung. Doch was tun, wenn der Versicherer zögert, die Regulierung verzögert oder gar die Leistung verweigert?
Als Fachanwältin für Versicherungsrecht unterstütze ich Sie kompetent und durchsetzungsstark dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen – vor allem dann, wenn es auf einmal „kompliziert“ wird.
Was ist in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Verlusten durch Schäden am Gebäude selbst. Zu den versicherten Gefahren zählt in der Regel auch Feuer, insbesondere Brandschäden, Blitzschlag, Explosionen und Implosionen.
Probleme bei der Regulierung von Brandschäden?
Ist Ihr Versicherer nicht bereit, den Schaden zu regulieren, verzögert er die Regulierung oder versucht, einen „Vergleich“ aufzuzwingen? Oder bestreitet der Versicherer den Umfang des Schadens – lassen Sie sich anwaltlich beraten.
So verhalten Sie sich im Schadenfall richtig:
- Schaden unverzüglich melden – idealerweise schriftlich mit Fotos und kurzer Schilderung des Hergangs.
- Polizei und Feuerwehrberichte sichern – diese dienen später als wichtige Beweismittel.
- Keine vorschnellen Vereinbarungen treffen – stimmen Sie etwaige Aufträge zur Reparatur erst nach Rücksprache mit der Versicherung ab.
- Juristischen Rat einholen, wenn sich der Versicherer querstellt, die Zahlung verzögert oder eine „einvernehmliche“ Lösung anbietet.
Versicherer nutzen Wissensvorsprung – Sie müssen das nicht hinnehmen.
Versicherungsverträge sind komplex, das Versicherungsrecht unübersichtlich. Als durchschnittlicher Versicherungsnehmer fehlt Ihnen in der Regel die Möglichkeit, die juristischen Feinheiten und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Auseinandersetzung vollumfänglich zu überblicken. Die Versicherer dagegen verfügen über spezialisierte Fachabteilungen – ein klares Ungleichgewicht.
Der Bundesgerichtshof stellt klare Anforderungen an das Verhalten von Versicherern.
Versicherer dürfen ihre überlegene Sach- und Rechtskenntnis nicht zum Nachteil des Kunden einsetzen. Vielmehr sind sie nach Treu und Glauben zu kooperativem und fairem Verhalten verpflichtet – insbesondere, wenn Sie als Versicherungsnehmer ohne anwaltliche Vertretung auftreten.
Ihre Rechte im Überblick – das sollten Sie wissen:
Bei einem Brandschaden in der Wohngebäudeversicherung trifft den Versicherer eine Vielzahl an Pflichten:
✅ Pflicht zur Schadensermittlung – Der Versicherer muss den Schaden vollständig und sachgerecht erfassen.
✅ Aufklärungspflicht – Sie müssen über die rechtliche Bedeutung und mögliche Nachteile von Regelungen und Vereinbarungen verständlich informiert werden.
✅ Beratungspflicht zur Versicherungssumme – Der Versicherer hat Sie über die Anwendung der Versicherungssumme und etwaige Unterversicherungen zu informieren.
✅ Pflicht zur fairen Regulierung – Die Versicherung darf sich nicht hinter Formalien oder unklaren Klauseln verstecken.
✅ Pflicht zur Prüfung der Leistungspflicht – Der Versicherer muss die Frage, ob und in welchem Umfang er zahlen muss, ernsthaft und nachvollziehbar prüfen – und Sie darüber in Kenntnis setzen.
Einvernehmliche Lösung? Nur mit Augenhöhe.
Schlägt Ihr Versicherer ein „Vergleich“ vor – nicht selten deutlich unter dem, was Ihnen zusteht? Hier ist juristische Expertise entscheidend. Der BGH verlangt, dass solche Einigungen nur dann wirksam sind, wenn sie auf einer fairen, informierten und vertrauensvollen Grundlage erfolgen. Und genau dafür sorge ich.
Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Vertretung für die Auseinandersetzung mit der Wohngebäudeversicherung zu tragen. Gerne übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ohne dass Ihnen dafür weitere Kosten entstehen.
Fazit: Frühzeitige Beratung schützt vor finanziellen Nachteilen.
Ein Brandschaden ist ein belastendes Ereignis – rechtlich wie emotional. Umso wichtiger ist es, frühzeitig und professionell zu reagieren. Als Fachanwältin unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Wohngebäudeversicherung – kompetent, engagiert und lösungsorientiert.
Rechtsanwältin Julia Kleyman, Fachanwältin für Versicherungsrecht, spezialisiert sich seit 2020 auf das Wohngebäudeversicherungsrecht. Sie hat gegenüber zahlreichen Versicherern die Ansprüche durchgesetzt. Dabei wurden Ansprüche gegen die Allianz, Generali, Sparkasse u.a. erfolgreich geltend gemacht.
Gerne unterstütze ich Sie bereits bei der Schadensregulierung bzw. bei der verzögerten Bearbeitung Ihres Schadens. Spätestens nach der Ablehnung der Leistungen bzw. einer Anfechtung oder Rücktrittserklärung vom Versicherungsvertrag empfehle ich Ihnen, mich aufzusuchen und eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei einem Brandschadenfall?
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch – telefonisch, per E-Mail oder direkt über mein Profil.
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