Die Messstelle in Bollingstedt, Ortsteil Gamellund, auf der Hauptstraße L28 in Richtung Jübek, Höhe Hausnummer 37, ist ein bekannter Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung. Hier wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überprüft. Zum Einsatz kommt dabei das sogenannte Lichtmessverfahren. Trotz seiner weit verbreiteten Nutzung ist dieses Messverfahren nicht frei von Fehlern. Aufgrund der möglichen Ungenauigkeiten bestehen besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Funktionsweise des Lichtmessverfahrens
Das Lichtmessverfahren basiert auf einer Reihe von Lichtschranken, die in einem bestimmten Abstand über die Fahrbahn hinweg aufgebaut sind. Wenn ein Fahrzeug diese Lichtschranken passiert, wird der Zeitpunkt des Durchfahrens exakt registriert. Die Geschwindigkeit wird berechnet, indem die Zeit gemessen wird, die das Fahrzeug benötigt, um die Strecke zwischen zwei Lichtschranken zu überwinden. Überschreitet das Fahrzeug die erlaubte Geschwindigkeit, wird ein Foto zur Beweisführung ausgelöst.
Fehlerquellen des Lichtmessverfahrens
Obwohl das Lichtmessverfahren als präzise gilt, gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die zu falschen Messergebnissen führen können. Besonders an dieser Messstelle können verschiedene äußere Faktoren die Genauigkeit der Messung erheblich beeinträchtigen.
Ein wesentliches Problem besteht in der möglichen Mehrfacherfassung von Fahrzeugen. Wenn sich mehrere Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe befinden oder dicht hintereinanderfahren, kann es zu Fehlzuweisungen kommen. Das bedeutet, dass eine zu hohe Geschwindigkeit fälschlicherweise einem Fahrzeug zugeordnet wird, das sich tatsächlich an die Verkehrsregeln gehalten hat.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die korrekte Justierung der Lichtschranken. Damit die Messung genau ist, müssen die Lichtschranken exakt parallel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits geringfügige Abweichungen in der Positionierung können dazu führen, dass das System fehlerhafte Geschwindigkeiten ermittelt. Dies geschieht besonders häufig, wenn die Sensoren durch Witterungseinflüsse, Bauarbeiten oder Vibrationen von vorbeifahrenden Fahrzeugen verstellt wurden.
Zudem können äußere Einflüsse wie Reflexionen von Sonnenlicht oder Scheinwerfern anderer Fahrzeuge die Lichtstrahlen stören und so zu falschen Messwerten führen. Auch Regen oder Nebel können die Lichtschranken in ihrer Funktion beeinträchtigen, was zu fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen führt.
Ein weiteres Problem besteht in der fehlenden Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung. Im Gegensatz zu anderen Messverfahren speichert das Lichtmessverfahren keine detaillierten Rohmessdaten, sondern nur die errechneten Ergebnisse. Das bedeutet, dass eine unabhängige Nachkontrolle der Messwerte oft nicht möglich ist. Dadurch werden Fehler nicht sichtbar, obwohl sie durchaus vorliegen können.
Warum sich hier ein Einspruch lohnt
Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Messfehlern sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid besonders hoch. Insbesondere wenn Zweifel an der korrekten Justierung der Messanlage oder an der Fahrzeugzuordnung bestehen, gibt es eine realistische Chance, dass das Verfahren eingestellt wird.
Ein TÜV-zertifiziertes Gutachten kann nachweisen, ob Messfehler vorliegen. Ein solches Gutachten kann entscheidend sein, um die Ungenauigkeiten des Lichtmessverfahrens aufzuzeigen und den Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Spezialist für Verkehrsrecht
In einem solchen Fall ist es entscheidend, einen erfahrenen Verkehrsrechtsexperten an seiner Seite zu haben. Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit Jahren bundesweit tätig und hat bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich zur Einstellung gebracht. Seine Spezialisierung auf fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen ermöglicht es ihm, gezielt gegen die Ungenauigkeiten der Messsysteme vorzugehen.
Ein großer Vorteil für Mandanten ist, dass bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung keinerlei Kosten entstehen. Selbst eine mögliche Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht, sodass Betroffene kein finanzielles Risiko eingehen.
Unkomplizierte Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Andreas Junge ist schnell und unkompliziert möglich. Über das Kontaktformular auf anwalt.de können Betroffene direkt eine Anfrage stellen. Diese Plattform bietet eine sichere und effiziente Möglichkeit, um schnell mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung zu treten.
Alternativ kann eine direkte Anfrage per E-Mail an junge@jhb.legal gesendet werden. Telefonisch ist Rechtsanwalt Junge unter der Kanzleinummer 030 39839032 erreichbar. Für dringende Fragen steht zudem die Mobilnummer 0179 2346907 auch außerhalb der Bürozeiten zur Verfügung.
Fazit
Die Messstelle in Bollingstedt, Ortsteil Gamellund, auf der Hauptstraße L28 ist aufgrund des verwendeten Lichtmessverfahrens besonders fehleranfällig. Die zahlreichen möglichen Messungenauigkeiten erhöhen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs erheblich. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge haben Betroffene einen erfahrenen Verteidiger an ihrer Seite, der bundesweit tätig ist und bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich zur Einstellung gebracht hat. Die Kontaktaufnahme ist unkompliziert, und dank der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung besteht kein finanzielles Risiko. Ein Einspruch lohnt sich – insbesondere mit einem versierten Verteidiger wie Rechtsanwalt Junge an Ihrer Seite.