Auf der Bundesautobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main, in Höhe der Gemeinde Windhagen bei Kilometer 41,9, befindet sich eine viel genutzte Messstelle zur Überwachung der Geschwindigkeit. Hier wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h überwacht – eine Begrenzung, die häufig unterschätzt wird, da sie außerhalb geschlossener Ortschaften auf freier Strecke relativ niedrig erscheint. Zuständig für diese Verkehrsüberwachung ist die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Speyer. Als Messgerät kommt ein PoliScan Speed-Lasersystem zum Einsatz, das jedoch in der praktischen Anwendung regelmäßig zu erheblichen Fehlern führt. Gerade deshalb sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs an dieser Stelle besonders hoch.
Funktionsweise des PoliScan Speed – und wo die Schwächen liegen
Das Lasermessgerät PoliScan Speed arbeitet auf Basis von LIDAR-Technologie, bei der ein rotierender Infrarot-Laser Impulse in den Verkehrsraum aussendet. Diese Impulse erfassen einen Messbereich von etwa 75 Metern auf der Fahrbahn. Trifft ein Fahrzeug in diesen Bereich, reflektiert es die ausgesandten Signale, die dann vom Gerät ausgewertet werden. Aus der Zeit, die zwischen Aussendung und Rückkehr des Signals vergeht, berechnet das System mittels Weg-Zeit-Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit.
In der Theorie klingt das präzise – in der Praxis jedoch ist das System anfällig für zahlreiche Fehlerquellen. Aufgrund der Länge des Messbereichs kommt es regelmäßig zu einer sogenannten Auffächerung der Laserimpulse. Die ausgesandten Strahlen weiten sich über die Distanz auf und erfassen dabei auch benachbarte Fahrzeuge oder Reflexionsflächen, die mit dem eigentlichen Zielobjekt nichts zu tun haben. Die Folge: Rückstrahlsignale werden verzerrt, und die daraus resultierenden Messdaten sind oft nicht mehr korrekt.
Statistisch gesehen ist davon auszugehen, dass etwa die Hälfte aller Messwerte durch diese Fehlerquelle bereits ungenau oder vollständig falsch sind.
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich – ein häufiges Problem
Besonders kritisch wird es, wenn sich – was auf der vielbefahrenen BAB 3 keine Seltenheit ist – mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich befinden. Das PoliScan Speed kann in diesen Fällen die gemessene Geschwindigkeit oft nicht eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zuordnen. In der Bußgeldakte erscheint dann zwar ein Foto – ob dieses aber tatsächlich das gemessene Fahrzeug zeigt, bleibt fraglich. Diese Unschärfe kann im Einspruchsverfahren zum entscheidenden Argument werden, denn die Beweispflicht liegt bei der Behörde. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht zweifelsfrei möglich, darf keine Sanktion erfolgen.
Fehlausrichtung, fehlende Schulungen, abgelaufene Eichung – weitere Ansatzpunkte für den Einspruch
Hinzu kommt: Für eine technisch einwandfreie Messung muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Schon geringste Abweichungen – und sie kommen in der Praxis häufiger vor als vermutet – führen zu systematischen Messfehlern, die stets zulasten des Fahrers gehen. Überhöhte Geschwindigkeitswerte sind die Folge.
Ebenfalls regelmäßig zu beobachten: fehlende Schulungsnachweise für das Messpersonal. Liegt kein aktueller Nachweis über die ordnungsgemäße Einweisung der Beamten vor, darf die Messung nicht verwertet werden. Und: Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, gilt die gesamte Messreihe als ungültig – ein klarer Fall für die Einstellung des Verfahrens.
TÜV-zertifiziertes Gutachten schafft Klarheit
Diese technischen Mängel lassen sich mithilfe eines TÜV-zertifizierten Sachverständigengutachtens nachweisen. Ein solches Gutachten kann die Fehler im Messvorgang detailliert aufdecken und bildet eine starke Grundlage für den gerichtlichen oder außergerichtlichen Einspruch. Besonders wenn mehrere der genannten Fehlerquellen zusammentreffen, sind die Erfolgsaussichten sehr hoch.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr starker Partner bei fehlerhaften Messungen
Gerade an der Messstelle Windhagen auf der BAB 3 lohnt sich ein genauer Blick in die Bußgeldakte. Rechtsanwalt Andreas Junge, bundesweit anerkannter Fachmann im Verkehrsrecht, ist spezialisiert auf die Überprüfung solcher Verfahren. Seit vielen Jahren verteidigt er Mandanten deutschlandweit mit außergewöhnlichem Engagement und überdurchschnittlichem Erfolg. Seine Fachkenntnis im Umgang mit komplexen Messverfahren wie dem PoliScan Speed führt regelmäßig dazu, dass Verfahren eingestellt oder Bußgelder aufgehoben werden – häufig noch vor einem Gerichtstermin.
Besonders hervorzuheben ist: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen keinerlei Kosten für die Verteidigung. Auch eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht – ein zusätzlicher Service, den Mandanten sehr zu schätzen wissen.
Kontaktaufnahme – einfach, sicher und direkt
Für eine schnelle und unkomplizierte Prüfung Ihres Falls können Sie auf verschiedenen Wegen Kontakt zu Rechtsanwalt Andreas Junge aufnehmen:
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Kontaktformular über anwalt.de
Der einfachste Weg zur Erstberatung führt über das Kontaktformular auf dem Profil von Rechtsanwalt Andreas Junge bei anwalt.de. Dort können Sie Ihr Anliegen schildern und Dokumente wie den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid sicher hochladen. Die Plattform ist verschlüsselt und datenschutzkonform – ideal für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme. -
E-Mail
Alternativ steht Ihnen die direkte Kontaktaufnahme per E-Mail offen: Schreiben Sie an junge@jhb.legal und schildern Sie Ihren Fall. Sie können dabei auch direkt die entsprechenden Unterlagen als Anhang mitschicken. -
Telefonisch
Die Kanzlei erreichen Sie unter der Festnetznummer 030 39839032 während der regulären Bürozeiten. Für besonders dringende Fälle ist Herr Rechtsanwalt Junge auch außerhalb der Bürozeiten persönlich unter 0179 2346907 erreichbar.
Die Verkehrsüberwachung an der Messstelle Windhagen ist durch zahlreiche technische und formale Schwächen geprägt. Fehlerhafte Messungen mit dem PoliScan Speed sind keine Seltenheit – und können mit der richtigen Verteidigungsstrategie wirkungsvoll angegriffen werden. Wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen möchten, haben Sie mit Rechtsanwalt Andreas Junge einen erfahrenen, bundesweit tätigen Verteidiger an Ihrer Seite, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat und überdurchschnittlich viele Einstellungen erzielt. Lassen Sie Ihre Messung prüfen – es lohnt sich.