Zwischen den Anschlussstellen Wermelskirchen und Burscheid, auf der Bundesautobahn 1 bei Kilometer 386,500, befindet sich eine fest installierte Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Zuständig für die Ahndung etwaiger Verstöße ist die Bußgeldstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Zum Einsatz kommt an dieser Stelle ein stationäres Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, ein Gerät, das wegen seiner besonderen technischen Eigenschaften regelmäßig in der Kritik steht – und das aus gutem Grund: Die Messungen sind fehleranfällig und bieten daher erfahrungsgemäß ausgezeichnete Erfolgschancen im Einspruchsverfahren.
Funktionsweise des PoliScan Speed und seine Schwächen
Das Gerät arbeitet auf Basis einer Lasertechnologie. Es sendet kontinuierlich Laserimpulse aus, die einen etwa 75 Meter langen Bereich der Fahrbahn abdecken. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchfahren, reflektieren die Impulse. Der Sensor des Geräts empfängt die reflektierten Signale und berechnet aus der Weg-Zeit-Differenz die Geschwindigkeit der erfassten Fahrzeuge.
Klingt präzise – ist es aber nicht. Denn der Messbereich ist so groß, dass es häufig zur Auffächerung der Laserstrahlen kommt. Diese Auffächerung führt dazu, dass die zurückgesendeten Impulse nicht mehr eindeutig einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden können. Die Folge: verzerrte Rückstrahlsignale und damit verfälschte Messdaten. Besonders problematisch ist es, wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld befinden – was auf einer vielbefahrenen Autobahn wie der A1 keineswegs selten ist. In solchen Fällen ist die Objekterfassung oft gestört oder gar unbrauchbar, weil schlicht nicht mehr zweifelsfrei feststellbar ist, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Genau an diesem Punkt liegt eine zentrale Schwäche des Systems, die sich in einem gerichtlichen Verfahren erfolgreich angreifen lässt.
Ein weiterer häufiger Fehler liegt in der falschen Ausrichtung des Messsensors. Für eine exakte Messung muss das Gerät in einem präzisen rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt sein. Bereits minimale Abweichungen führen jedoch dazu, dass zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt werden – mit erheblichen Konsequenzen für die Betroffenen. Auch organisatorische Mängel wie fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten oder eine abgelaufene Geräteeichung sind keine Seltenheit. Letztere kann sogar zur vollständigen Unverwertbarkeit der gesamten Messreihe führen.
All diese Fehlerquellen bieten eine Vielzahl von Angriffspunkten im Rahmen eines Einspruchs – und die Erfahrung zeigt: Besonders an dieser Messstelle kommt es immer wieder zu genau diesen Mängeln.
Warum sich ein Einspruch lohnt – besonders mit Rechtsanwalt Andreas Junge
Gerade an der Messstelle Wermelskirchen, BAB 1, ist die Chance auf eine erfolgreiche Anfechtung eines Bußgeldbescheids besonders hoch. Rechtsanwalt Andreas Junge, ein deutschlandweit anerkannter Experte für Verkehrsrecht, ist seit vielen Jahren erfolgreich im Kampf gegen fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen tätig. Seine Spezialisierung liegt genau auf Fällen wie diesem – ungenaue, fehlerhafte oder nicht gerichtsfeste Messergebnisse von Geräten wie dem PoliScan Speed.
Ein Großteil der von ihm betreuten Verfahren wird eingestellt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass er regelmäßig mit TÜV-zertifizierten Gutachten arbeitet, um die Schwächen der Messung lückenlos offenzulegen. Das Gericht muss dann entscheiden – und in sehr vielen Fällen lautet das Urteil: Einstellung des Verfahrens.
Auch finanziell ist der Weg über Rechtsanwalt Junge für Betroffene risikofrei. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, entstehen keinerlei Kosten – selbst eine mögliche Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht.
Kontaktmöglichkeiten zu Rechtsanwalt Andreas Junge
Der Kontakt zu Rechtsanwalt Junge ist unkompliziert und flexibel möglich:
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Die bequemste und schnellste Möglichkeit, direkt mit Herrn Junge in Verbindung zu treten, ist das Kontaktformular auf seinem Profil bei anwalt.de. Dieses Formular ist benutzerfreundlich, auch mobil gut bedienbar und ermöglicht eine erste Kontaktaufnahme auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten.
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Die reguläre Kanzleinummer lautet: 030 39839032
Die Messstelle bei Wermelskirchen auf der A1 ist kein Ort präziser Technik, sondern ein Brennpunkt für fehleranfällige Messungen. Mit einem spezialisierten und erfahrenen Verteidiger wie Rechtsanwalt Andreas Junge an Ihrer Seite bestehen überdurchschnittlich hohe Erfolgsaussichten im Einspruchsverfahren. Seine bundesweite Tätigkeit, seine Spezialisierung auf fehlerhafte Messungen sowie seine erfolgreiche Prozessführung sprechen für sich.
Wer Zweifel an seiner Messung hat, sollte keine Zeit verlieren – eine frühzeitige Kontaktaufnahme zahlt sich aus.