An der Bundesstraße 2, Abschnitt 920, bei Kilometer 0.044 in Fahrtrichtung Weilheim, befindet sich eine feste Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung außerhalb geschlossener Ortschaften. Hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Zuständig für die Ahndung möglicher Verstöße ist die Bußgeldstelle in Straubing. Die Messung erfolgt mithilfe eines Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed – einem System, das in der Praxis immer wieder durch fehlerhafte Ergebnisse auffällt. Aus genau diesem Grund bestehen an dieser Stelle besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch.
Wie funktioniert das Messgerät PoliScan Speed – und warum ist es so fehleranfällig?
Der PoliScan Speed ist ein sogenanntes LIDAR-System (Light Detection and Ranging), das zur Geschwindigkeitsmessung Laserimpulse aussendet. Diese Impulse erfassen einen rund 75 Meter langen Bereich vor dem Gerät. Fahrzeuge, die durch diesen Messbereich fahren, reflektieren die Laserstrahlen. Der Sensor des Geräts empfängt die zurückgeworfenen Signale und berechnet anhand der gemessenen Zeit, die der Impuls für Hin- und Rückweg benötigt hat, die Geschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs.
So weit die Theorie – in der Praxis aber führt genau dieser Messaufbau zu zahlreichen Ungenauigkeiten. Der lange Erfassungsbereich bringt eine technisch bedingte Auffächerung der Laserstrahlen mit sich. Dadurch werden die reflektierten Signale oft verzerrt, was zu fehlerhaften Messdaten führt. Studien und Erfahrungen zeigen, dass allein durch diese Signalverzerrung etwa die Hälfte aller Messergebnisse fehlerhaft ist.
Ein weiteres häufiges Problem ergibt sich dann, wenn sich mehr als ein Fahrzeug gleichzeitig im Messbereich befindet – was insbesondere auf gut befahrenen Bundesstraßen wie der B2 regelmäßig vorkommt. In solchen Fällen kann das Gerät häufig nicht exakt feststellen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Die Zuordnung zwischen gemessenem Wert und fotografiertem Fahrzeug ist dann so unsicher, dass die Bußgeldstelle diesen Vorwurf im gerichtlichen Verfahren oft nicht beweisen kann.
Auch beim Aufbau der Messanlage treten regelmäßig Fehler auf. Für ein korrektes Messergebnis muss das Gerät exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits kleinste Abweichungen führen zu systematisch zu hohen Geschwindigkeitswerten – ein Fehler, der sich massiv auf das Messergebnis auswirken kann.
Hinzu kommen formale Voraussetzungen, die ebenfalls häufig verletzt werden. So darf das Messergebnis nur verwendet werden, wenn für die Messbeamten ein gültiger Schulungsnachweis vorliegt. Fehlt dieser in der Akte, ist die Messung nicht verwertbar. Ist das Messgerät nicht ordnungsgemäß geeicht oder ist die Eichfrist abgelaufen, muss sogar die gesamte Messreihe verworfen werden.
Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat – mit Rechtsanwalt Andreas Junge an Ihrer Seite
Aufgrund der technischen und formalen Fehleranfälligkeit der Messstelle in Starnberg auf der B2 haben Betroffene besonders gute Chancen, sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen. Mit einem fundierten Einspruch, gestützt auf ein TÜV-zertifiziertes Gutachten, lassen sich die genannten Schwächen der Messung objektiv nachweisen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf das Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit als Verteidiger in Bußgeldverfahren tätig. Er kennt die typischen Fehlerquellen der eingesetzten Technik ebenso wie die juristischen Anforderungen an eine rechtssichere Messung. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt – häufig bereits vor einer Hauptverhandlung.
Seine Zusammenarbeit mit unabhängigen Gutachtern, seine akribische Prüfung der Aktenlage und sein tiefes technisches Verständnis machen ihn zu einem äußerst wirkungsvollen Verteidiger. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen dabei keinerlei Kosten – auch eine etwaige Selbstbeteiligung wird von ihm nicht geltend gemacht.
So nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Andreas Junge auf – schnell, unkompliziert und sicher
Die komfortabelste Möglichkeit der Kontaktaufnahme bietet das strukturierte Online-Kontaktformular auf anwalt.de. Dort können Sie alle relevanten Angaben zu Ihrem Fall bequem eingeben und Ihre Unterlagen hochladen. Das System gewährleistet eine sichere, schnelle Übermittlung direkt an die Kanzlei von Rechtsanwalt Junge.
Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten offen:
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Per E-Mail direkt an die Kanzlei:junge@jhb.legal
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Bei besonders dringenden Anliegen – auch außerhalb der Bürozeiten:0179 234 6907
Ganz gleich, welchen Weg Sie wählen – Rechtsanwalt Andreas Junge reagiert schnell, professionell und zuverlässig. Ihre Anfrage wird persönlich geprüft, die Erfolgsaussichten Ihres Falls werden realistisch eingeschätzt, und alle notwendigen Schritte für ein erfolgversprechendes Vorgehen werden übernommen.
Die Messstelle auf der B2 in Starnberg, Abschnitt 920, Kilometer 0.044 in Richtung Weilheim, ist ein typisches Beispiel für die zahlreichen Schwächen des PoliScan Speed-Systems. Die hohe Fehleranfälligkeit, die häufig unklare Fahrzeugzuordnung und formale Mängel bei der Messdurchführung bieten eine ideale Ausgangsbasis für einen erfolgreichen Einspruch. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge – einem der erfahrensten und bundesweit erfolgreich tätigen Spezialisten für Verkehrsrecht – profitieren Sie von exzellenter Verteidigung, hohen Erfolgsaussichten und maximaler Sicherheit. Nutzen Sie Ihre Chance, sich effektiv gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr zu setzen.