Die Waßmannsdorfer Chaussee in Schönefeld ist eine häufig genutzte Verkehrsverbindung, die insbesondere Pendler und Flughafenanwohner regelmäßig befahren. An der Stelle gegenüber der Hausnummer 20, in Fahrtrichtung Kirchstraße, befindet sich eine fest installierte Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Eingesetzt wird das Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, dessen Funktionsweise und Schwächen häufig Anlass für berechtigte Einsprüche geben.
Die Messstelle – strategisch platziert, aber juristisch angreifbar
Die Kontrolle auf der Waßmannsdorfer Chaussee ist so positioniert, dass sie Fahrzeuge in einem Bereich mit wechselnder Verkehrsführung und unklarer Beschilderung erfasst. Gerade Ortsfremde, die vom Flughafen BER oder der B96a kommend unterwegs sind, geraten hier leicht in die Messung, ohne sich eines Verstoßes bewusst zu sein. In der Praxis zeigt sich immer wieder: Genau an dieser Stelle entstehen fehlerhafte Messergebnisse – und damit angreifbare Bußgeldbescheide.
Wie misst das PoliScan Speed – und wo liegen die Schwachstellen?
Das PoliScan Speed ist ein stationäres Lasermessgerät, das Fahrzeuge auf einer Strecke von bis zu 75 Metern erfasst. Es sendet Laserimpulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert und vom Sensor empfangen werden. Über die zurückgelegte Strecke und die dafür benötigte Zeit errechnet das Gerät automatisiert die Geschwindigkeit.
In der Theorie klingt das präzise – doch in der Praxis häufen sich die Fehlerquellen. Einer der zentralen Kritikpunkte ist die Auffächerung der Laserstrahlen über die lange Messstrecke. Je weiter der Messbereich reicht, desto stärker weitet sich der Strahl auf. Dadurch werden nicht nur einzelne Fahrzeuge erfasst, sondern häufig auch mehrere Objekte gleichzeitig. Die reflektierten Rückstrahlsignale werden überlagert oder verzerrt. Die Folge: Die Messwerte sind unzuverlässig. Experten gehen davon aus, dass allein durch diesen Effekt bis zu 50 Prozent aller Messergebnisse fehlerhaft sein können.
Besonders problematisch wird es, wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich befinden – was im Berufsverkehr in Schönefeld keine Seltenheit ist. Dann ist eine sichere Zuordnung des gemessenen Werts zu einem bestimmten Fahrzeug nicht mehr möglich. Im Einspruchsverfahren kann die Bußgeldstelle in solchen Fällen nicht zweifelsfrei nachweisen, ob das tatsächlich abgebildete Fahrzeug auch gemessen wurde.
Hinzu kommt, dass das Gerät exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn stehen muss. Ist diese Ausrichtung – wie oft in der Praxis – auch nur leicht fehlerhaft, misst das Gerät systematisch zu hohe Geschwindigkeiten. Außerdem ist vorgeschrieben, dass die Messbeamten über einen aktuellen Schulungsnachweis verfügen und das Gerät selbst gültig geeicht sein muss. Fehlt einer dieser Nachweise in der Akte, ist die gesamte Messung rechtlich nicht verwertbar. Ist die Eichfrist abgelaufen, wird sogar die vollständige Messreihe annulliert.
Besonders hohe Erfolgsaussichten mit einem erfahrenen Verteidiger
Gerade an dieser Messstelle in Schönefeld sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch überdurchschnittlich hoch. Die Kombination aus technischer Fehleranfälligkeit, problematischer Positionierung und formalen Schwächen macht diese Kontrolle zu einem idealen Angriffspunkt für eine Verteidigung.
Rechtsanwalt Andreas Junge, seit Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert, hat sich bundesweit einen Namen gemacht als kompetenter und durchsetzungsstarker Verteidiger bei Geschwindigkeitsverstößen. Überdurchschnittlich viele seiner Mandate führen zur Einstellung des Verfahrens – nicht zuletzt dank seiner engen Zusammenarbeit mit TÜV Nord-Gutachtern, die die Fehlerquellen professionell analysieren und gerichtsfest dokumentieren.
Besonders vorteilhaft: Für Mandanten mit Rechtsschutzversicherung entstehen keine Kosten – auch dann nicht, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Diese wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
So erreichen Sie Rechtsanwalt Andreas Junge – schnell, direkt und zuverlässig
Die Kontaktaufnahme ist unkompliziert und kann auf mehreren Wegen erfolgen:
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Über das Profil auf anwalt.de können Sie jederzeit und auch außerhalb der Bürozeiten eine Nachricht senden, Dokumente hochladen oder eine Rückrufbitte hinterlassen. Dies ist besonders nützlich für erste Einschätzungen und kurzfristige Fristwahrung. -
Per E-Mail
Schreiben Sie direkt an junge@jhb.legal. Hier können Sie Ihren Bußgeldbescheid, Messfotos oder andere relevante Unterlagen zur Prüfung einreichen. -
Telefonisch
Die Kanzlei erreichen Sie unter 030 / 398 390 32. In dringenden Fällen – etwa bei Fristabläufen – ist Rechtsanwalt Junge auch direkt mobil unter 0179 / 234 6907 erreichbar, sogar außerhalb der Bürozeiten.
Wer auf der Waßmannsdorfer Chaussee in Schönefeld geblitzt wurde, sollte die Vorwürfe keinesfalls ungeprüft hinnehmen. Die Messstelle ist bekannt für ihre fehleranfällige Technik und bietet zahlreiche juristische Angriffspunkte. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge an Ihrer Seite, einem bundesweit erfahrenen Spezialisten im Verkehrsrecht, stehen Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens besonders gut – sicher, sachkundig und kostenfrei bei bestehender Rechtsschutzversicherung.